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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. April 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Kommission will Visumverfahren digitalisieren

Dargestellt ist ein Piktogramm auf einem organen Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, der auf der linken Seite mittig durch die Darstellung eines EU-Einreiseschildes unterbrochen wird. In der Mitte des Kreises befindet sich eine grafisch dargestellte Hand, welche zwei erwachsene Personen und ein Kind hält. Rechts neben den Personen ist ein Grenzkontrollhäuschen mit Schranke dargestellt.

Visumpflichtige Reisen in die EU sollen künftig einfacher werden. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) ein digitales Visumverfahren vorgeschlagen, mit dem die Visummarke ersetzt und die Möglichkeit eingeführt wird, Visumanträge über eine europäische Online-Visumplattform einzureichen. „Heute tritt die Visumpolitik der EU in das digitale Zeitalter ein. Da einige Mitgliedstaaten bereits auf Digitalisierung umstellen, sollte der Schengen-Raum nun geschlossen die Digitalisierung vollziehen“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas. „Wir schlagen ein vollständig digitalisiertes Verfahren für Visumanträge vor, um sowohl Reisenden als auch den Mitgliedstaaten zu einem reibungsloseren und sichereren Antragsverfahren zu verhelfen.“

In dem neuen Migrations- und Asylpaket wurde als Ziel festgelegt, das Visumverfahren bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Damit kann nicht nur das Visumantragsverfahren wirksam verbessert werden, indem Kosten und Lasten sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Antragsteller gesenkt werden, sondern auch die Sicherheit im Schengen-Raum.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Ein modernes Visumverfahren ist entscheidend, um Reisen in der EU für Touristen und Geschäftsleute zu vereinfachen. Die Hälfte der Reisenden, die mit einem Schengen-Visum in die EU einreisen, erachtet die Visumbeantragung als aufwändig, und ein Drittel der Antragsteller muss für die Antragstellung weit reisen. Es ist höchste Zeit, dass die EU eine schnelle, sichere und web-basierte EU-Visumantragsplattform für die Bürgerinnen und Bürger von 102 Drittstaaten anbietet, die ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt benötigen, um in die EU einreisen zu können.“

Im heutigen digitalen Zeitalter ist die Beantragung eines Visums ein nach wie vor zeitaufwändiges und sehr papier-gestütztes Verfahren. Dabei müssen Antragsteller für die Antragstellung und später für die Abholung des Reisepasses mit dem erteilten Visum persönlich anreisen, wodurch sowohl für die Antragsteller als auch die Mitgliedstaaten Kosten anfallen. Einige Mitgliedstaaten haben – jedoch in unterschiedlichem Maße – Schritte unternommen, um das Antragsverfahren online durchzuführen. Nur wenige bieten die Möglichkeit einer Onlinezahlung an. Diese Verfahren haben sich während der COVID-19-Pandemie auch als problematisch erwiesen, da eine persönliche Antragstellung in den Konsulaten nicht mehr möglich war.

Durch die Harmonisierung und Vereinheitlichung des Visumantragsverfahrens im Schengen-Raum wird auch das sogenannte Visum-Shopping der Antragsteller verhindert, die einen Antrag in einem Schengen-Land einreichen könnten, das ein schnelleres Antragsverfahren bietet als das Land, das ihr eigentliches Reiseziel ist. Die Digitalisierung des Visumverfahrens wird auch die mit den Visummarken verbundenen Sicherheitsrisiken verringern, die gefälscht, nachgeahmt oder gestohlen werden können. Der heutige Vorschlag steht auch im Einklang mit dem allgemeinen Ansatz der EU zur Förderung der Modernisierung und Digitalisierung öffentlicher Dienste.

Durch die Digitalisierung wird die Beantragung eines Schengen-Visums einfacher und das Visum selbst sicherer:

  • Visumantragsteller werden unabhängig vom Schengen-Land, in das sie reisen möchten, ein Visum online über eine einzige EU-Plattform beantragen können.
  • Diese Plattform soll automatisch ermitteln, welches Schengen-Land für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, insbesondere wenn der Antragsteller beabsichtigt, in mehrere Schengen-Länder zu reisen.
  • Über die Plattform erhalten Antragsteller aktuelle Informationen über Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sowie alle zweckdienlichen Informationen zu den Anforderungen und Verfahren (Belege, Visumgebühr oder Notwendigkeit eines Termins für die Erfassung biometrischer Identifikatoren).
  • Das persönliche Erscheinen von Antragstellern im Konsulat wäre lediglich beim Erstantrag zur Erfassung biometrischer Identifikatoren sowie in Fällen obligatorisch, in denen die biometrischen Daten von Antragstellern nicht mehr gültig sind oder Antragsteller ein neues Reisedokument haben.
  • Das Visum ist mit modernsten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die sicherer sind als die aktuelle Visummarke.
  • Das neue System wird sicherstellen, dass die Grundrechte stets gewahrt werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission schlug 2018 eine Änderung des Visakodexes vor, um die Visumverfahren an neue Herausforderungen anzupassen. Gleichzeitig betonte sie, dass digitale Visa langfristig der Weg in die Zukunft sind. Bei der Überarbeitung des EU-Visakodexes im Jahr 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat das Ziel bekundet, unter umfassender Nutzung der jüngsten rechtlichen und technologischen Entwicklungen eine gemeinsame Lösung zu entwickeln, damit Schengen-Visumanträge zukünftig online gestellt werden können. Infolge der COVID-19-Pandemie, die zu einer Verlangsamung der Schengen-Visumverfahren in der ganzen Welt führte, unter anderem wegen der Schwierigkeiten beim Empfang von Antragstellern in Konsulaten und Visumantragstellen, forderten die Mitgliedstaaten die Kommission auf, die Arbeiten zur Digitalisierung der Visumverfahren zu beschleunigen. In dem von der Kommission am 23. September 2020 vorgeschlagenen neuen Migrations- und Asylpaket wurde das Ziel festgelegt, das Visumverfahren bis 2025 vollständig zu digitalisieren. In diesem Zusammenhang sollen ein digitales Visum eingeführt und die Möglichkeit geboten werden, Visumanträge online einzureichen.

Weiteres Vorgehen

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Mitgliedstaaten haben dann fünf Jahre Zeit, auf die gemeinsame Online-Visumplattform umzusteigen. Je nach dem Ergebnis der Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen könnte 2024 mit der Entwicklung der Plattform begonnen werden und 2026 die Inbetriebnahme erfolgen. Unter Berücksichtigung des fünfjährigen Übergangszeitraums könnten ab 2031 alle Mitgliedstaaten die Plattform verwenden.

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Datum der Veröffentlichung
27. April 2022
Autor
Vertretung in Deutschland