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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 27. September 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Konsultation eröffnet: Vorschriften für kohlenstoffarmen Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffe

Die Vorschriften für die Definition von kohlenstoffarmem Wasserstoff und daraus gewonnenen Kraftstoffen sollen im Rahmen des Legislativpakets “Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ präzisiert werden. Die EU-Kommission leitet dazu eine öffentliche Konsultation ein. Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen haben vier Wochen (bis zum 25. Oktober) Zeit, um ihre Beiträge einzureichen. Link zur Konsultation hier.

Parallel dazu wurden die Bedingungen für die zweite Auktion für erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht.

Legislativpaket „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“

Das Paket „Dekarbonisierte Gase und Wasserstoff“ definiert kohlenstoffarmen Wasserstoff als einen Kraftstoff, der im Vergleich zu fossilem Gas 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verursacht. Es verlangt eine spezifische Methodik zur Bewertung der Emissionen von kohlenstoffarmem Wasserstoff. Der Entwurf eines delegierten Rechtsakts beschreibt eine solche Methodik. Der Entwurf wird fast ein Jahr vor der gesetzlichen Frist für seine Verabschiedung veröffentlicht und bietet der Industrie und den Investoren frühzeitig Sicherheit für den weiteren Weg.

Einfacherer Netzanschluss und Rabatte

Im Rahmen des Legislativpakets können kohlenstoffarme Kraftstoffe von einem einfacheren Anschluss und Zugang zum bestehenden Gasnetz sowie von Rabatten auf grenzüberschreitende und Einspeisetarife profitieren. In Ergänzung des Marktdesigns und der rechtlichen Definition von erneuerbarem Wasserstoff wird dieser delegierte Rechtsakt den während dieser Amtszeit der Kommission geschaffenen Rahmen vervollständigen. Ziel ist es, die Entwicklung eines voll funktionsfähigen Wasserstoffmarktes zu unterstützen, der sowohl Angebot als auch Nachfrage abdeckt.

Weitere Schritte

Nach der Konsultation wird die Kommission die Rückmeldungen berücksichtigen und dem Europäischen Parlament und dem Rat den endgültigen Entwurf des delegierten Rechtsakts vorlegen. Diese haben dann zwei Monate Zeit, die Vorschläge zu prüfen und sie vor der endgültigen Annahme durch die Kommission entweder anzunehmen oder abzulehnen. 

Weitere Informationen 

Die vollständige Pressemitteilung

Die Konsultation 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. September 2024
Autor
Vertretung in Deutschland