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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Januar 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU legt bei WTO Beschwerde gegen von Russland verhängte Ausfuhrbeschränkungen für Holz ein

The Berlaymont Building and European Flags

Die EU beantragt heute (Freitag) in der Welthandelsorganisation (WTO) Konsultationen mit Russland wegen russischer Ausfuhrbeschränkungen für Holzprodukte. Russland hatte die geltenden Ausfuhrzölle für bestimmte Holzprodukte deutlich erhöht und die Zahl der Grenzübergangsstellen, über die Ausfuhren von Holzprodukten abgewickelt werden können, drastisch verringert. Diese von Russland verhängten Beschränkungen fügen der holzverarbeitenden Industrie in der EU, die auf Ausfuhren aus Russland angewiesen ist, erheblichen Schaden zu und sorgen zudem für große Unsicherheit auf dem Weltmarkt für Holz. Die EU hat wiederholt – ohne Erfolg – mit Russland das Gespräch gesucht, seit Moskau diese Maßnahmen im Oktober 2020 angekündigt hat. In Kraft getreten sind die Maßnahmen im Januar 2022.

Konkret legte die EU eine Beschwerde in folgenden Punkten ein:

  • Erhöhung der Ausfuhrzölle auf bestimmte Holzprodukte
    Im Rahmen der WTO verpflichtete sich Russland dazu, für bestimmte Ausfuhrmengen Zölle von maximal 13 Prozent oder 15 Prozent zu erheben. Mit der Rücknahme dieser Zollkontingente führt Russland nun viel höhere Ausfuhrzölle in der Größenordnung von 80 Prozent ein und verstößt damit gegen seine Verpflichtungen nach WTO-Recht.
  • Verringerung der Zahl der Grenzübergangsstellen für russische Ausfuhren von Holzprodukten in die EU
    Russland hat die Zahl der Grenzübergangsstellen, über die Holzausfuhren in die EU erfolgen, von über 30 auf nur einen (nämlich Luttya in Finnland) verringert. Durch das Verbot, bestehende Grenzübergangsstellen zu nutzen, die technisch dazu in der Lage sind, solche Ausfuhren abzuwickeln, verstößt Russland gegen einen WTO-Grundsatz, durch den derartige Beschränkungen untersagt werden.

Nächste Schritte

Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung vom 21. Januar

WTO-Streitbeilegung im Überblick

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland