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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung29. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Staaten beschließen F-Gas-Verordnung und neue Regeln zu ozonabbauenden Stoffen

Auf dem Bild sieht man ein Piktogram innerhalb eines weißen Kreises. In der Mitte des Kreises ist die Erde dargestellt, unten recht sieht man im Kreis der Erde außerdem ein kleines Herz. Oben rechts wird der große Kreis des Piktograms durche einen kleineren Kreis durchbrochen, in dem sich dargstelle Blätter befinden. Unten links wird der große Kreis des Piktograms durch einen kleinen Kreis unterbrochen, in dem sich eine Darstellung (Blätter + eine Stecker) für grünen Strom befindet. Der Hintergrund ist lila

Die EU-Staaten haben endgültig grünes Licht für schärfere Vorgaben für die Verwendung von fluorierten Gasen (F-Gase) und ozonabbauenden Stoffen (ODS) in der EU gegeben. Das Europäische Parlament hatte bereits zugestimmt. Damit können die entsprechenden Verordnungen in Kraft treten. Der für Klimapolitik zuständige Kommissar Wopke Hoekstra begrüßte das Votum des Rates: „Die neue F-Gas-Verordnung ist die ehrgeizigste der Welt. Sie wird zeigen, dass wir die Verwendung von F-Gasen mit hohem Treibhauspotenzial in Produkten wie Kühlgeräten, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Aerosolsprays vermeiden können und sie damit klimafreundlicher machen. Gleichzeitig schaffen diese Vorschriften neue grüne Märkte in der EU für innovative Industriezweige.“ Die EU sei auch ein Vorreiter bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls und der schrittweisen Abschaffung ozonabbauender Stoffe.

F-Gase haben ein besonders hohes Treibhaus-Potential

Fluorierte Gase (F-Gase) und ozonabbauende Stoffe (ozone-depleting substances, ODS) werden in Geräten des täglichen Lebens wie Kühl- und Klimaanlagen verwendet.  Sie sind äußerst starke, vom Menschen verursachte Treibhausgase mit einem besonders hohen Treibhauspotenzial, oft tausendfach stärker als Kohlendioxid (CO2). Sie machen zusammen über drei Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU aus.

Insgesamt werden durch die neuen Regeln bis 2050 etwa 500 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden. Das entspricht in etwa den derzeitigen jährlichen Gesamtemissionen von Frankreich und Belgien zusammen.

Kernpunkte der Verordnung zu F-Gasen

  • Ehrgeizigere Ziele: Das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW-Ausstieg) wird verschärft. Die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) – den am häufigsten verwendeten F-Gasen, auf die rund 90 Prozent der F-Gas-Emissionen entfallen – soll bis 2030 gegenüber 2015 um 95 Prozent verringert und bis 2050 auf null sinken. Ab 2025 wird die von der Kommission jährlich zugeteilte HFKW-Quote 3 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent kosten.
  • Einschränkung der Verwendung auf Grundlage bewährter Verfahren: Es werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase in neuen Geräten nur dann verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen, oder dass nur die klimafreundlichsten F-Gase verwendet werden. So müssen beispielsweise bei neuen Klimaanlagen, Wärmepumpen und elektrischen Geräten die klimafreundlichsten Gase verwendet werden, und einige Arten von Geräten dürfen gar keine F-Gase mehr enthalten. In Mittelspannungsschaltanlagen kam zum Beispiel üblicherweise Schwefelhexafluorid (SF6), das weltweit stärkste Treibhausgas, zum Einsatz. Die neuen Beschränkungen werden von 2025 bis 2035 gelten, je nachdem, wie schnell bei den jeweiligen Geräten auf klimafreundliche Lösungen umgestellt werden kann.
  • Erzielung positiver Auswirkungen auf globaler Ebene: Neben der Förderung der Märkte für klimafreundliche Geräte wird durch ein Ausfuhrverbot sichergestellt, dass veraltete Geräte, in denen Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial zum Einsatz kommen und die in der EU nicht verkauft werden dürfen, auch nicht in andere Länder der Welt ausgeführt werden dürfen.
  • Gewährleistung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: Die F-Gas-Verordnung stellt sicher, dass die EU alle Bestimmungen des Montrealer Protokolls einhält und sogar über dessen Ziele hinausgeht.
  • Senkung der Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Mit der Expansion des Markts für klimafreundliche Geräte dürften auch die Preise sinken. Darüber hinaus verursachen solche Geräte weniger Energiekosten, sodass die Menschen über die Lebensdauer der Geräte Geld sparen können. 

Neue Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen

Die Verwendung von ozonabbauenden Stoffen (ODS) in neuen Geräten ist in der EU bereits verboten. Die nun beschlossenen neuen Maßnahmen zielen auf Produkte ab, in denen ODS in der Vergangenheit legal verwendet wurden.

  • Ehrgeizigere Ziele: Die meisten zusätzlichen Emissionseinsparungen werden dadurch erreicht, dass ozonabbauende Stoffe aus Isolierschäumen zurückgewonnen oder vernichtet werden müssen, wenn Gebäude renoviert oder abgerissen werden. Die Verwendung ozonabbauender Stoffe in der chemischen Industrie wird nun ebenfalls strenger geregelt.
  • Straffung: Die Industrie und die Behörden werden von Kosteneinsparungen profitieren, die sich durch ein modernisiertes Lizenzsystem und das Auslaufen veralteter Quoten- und Registrierungsregelungen ergeben.

Weitere Informationen

Daily News vom 29. Januar

Pressemitteilung zur vorläufigen Einigung vom 5. Oktober 2023

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland