Der Entwurf sieht vor, dass der Austritt auch jeweils zum Monatsersten der vorangehenden Monate erfolgen kann, falls das Austrittsabkommen vorher ratifiziert wird. Eine Neuverhandlung des Austrittsabkommens in diesem Zeitraum wird durch den Beschlussentwurf jedoch ausgeschlossen.
Das Vereinigte Königreich bleibt bis zu seinem Austritt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ein Mitgliedstaat mit uneingeschränkten Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch die Pflicht, einen Kandidaten für die Ernennung zum Kommissionsmitglied vorzuschlagen. Die weitere Verlängerung der Frist gemäß Artikel 50 darf die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Union und ihrer Institutionen nicht beeinträchtigen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Oktober 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland