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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 6 Min

EU stellt weitere 560 Millionen Euro für Flüchtlinge in der Türkei bereit

Visit of Olivér Várhelyi, European Commissioner, to Turkey

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) zwei Finanzierungsbeschlüsse über 560 Mio. Euro angenommen, um die EU-Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei im Zeitraum 2021-2023 fortzusetzen. „Diese neuen Finanzmittel für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei zeigen, dass die Europäische Union ihre Zusagen weiterhin einhält. Mit diesen Mitteln wird sichergestellt, dass Hunderttausende Flüchtlingskinder weiter zur Schule gehen können und eine hochwertige Bildung erhalten, was von entscheidender Bedeutung ist – sowohl um künftige Beschäftigungsperspektiven zu sichern, als auch im Hinblick auf die allgemeine sozio-ökonomische Erholung“, so Olivér Várhelyi, EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung. „Wir werden den Behörden außerdem Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration zu bewältigen und den Grenzschutz zu verbessern, nicht zuletzt angesichts der Entwicklungen an der Ostgrenze der Türkei.“

Mit den heutigen Finanzierungsbeschlüssen über 560 Mio. Euro sollen im Rahmen der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Juni dieses Jahres angekündigten zusätzlichen Hilfe in Höhe von 3 Mrd. Euro sowohl eine inklusive hochwertige Bildung für Flüchtlinge und ihr Zugang zur Hochschulbildung gefördert als auch Unterstützung für den Bereich Migration und Grenzschutz geleistet werden.

Maßnahme zur Förderung einer hochwertigen inklusiven Bildung für Flüchtlinge in der Türkei:

Die erste Maßnahme mit einer Mittelausstattung von 530 Mio. Euro dient der Förderung einer hochwertigen inklusiven Bildung von Flüchtlingen in der Türkei und des Zugangs zur Hochschulbildung, insbesondere durch Stipendien:

  • Das Projekt zur Förderung der Integration syrischer Kinder in das türkische Bildungssystem (PIKTES) wurde 2016 ins Leben gerufen wurde und bietet wesentliche Unterstützung für die Integration von Flüchtlingskindern in das türkische Bildungssystem. Über das Projekt werden Gehälter für Lehrkräfte, Transportkosten sowie Lehr- und Lernmittel finanziert, außerdem werden Aufhol- und Förderkurse für Schülerinnen und Schüler, Türkischkurse, Schulungen für Lehrkräfte, Schulberatungsprogramme und frühkindliche Bildung angeboten, dabei wird gleichzeitig in einem integrierten Ansatz der soziale Zusammenhalt gefördert. Bislang wurden zwei PIKTES-Projekte durchgeführt. Die dritte Phase soll im Oktober 2022 beginnen.
  • Das Projekt „Conditional Cash Transfer for Education“ (CCTE) sieht an Bedingungen geknüpfte Geldzuweisungen für Bildungsleistungen vor. Es ist 2016 im Rahmen des humanitären Finanzrahmens der Flüchtlingsfazilität für die Türkei angelaufen. Durch die vierte Auflage dieser wichtigen Unterstützung soll die Kontinuität der Anreize für den Schulbesuch von rund 695.000 Flüchtlingskindern durch Geldzuweisungen gewährleistet werden, ein weiterer Schwerpunkt wird die Öffentlichkeitsarbeit sein.
  • Mit der dritten Komponente (BEURs) wird der Zugang von Flüchtlingen zur Hochschulbildung unterstützt, unter anderem durch Stipendien und damit verbundene Unterstützungsdienste, damit die geförderten Studierenden die geeigneten Kompetenzen erwerben, die ihnen bessere Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.

Maßnahmen zur Unterstützung der Migrationssteuerung und des Grenzmanagements in der Türkei:

  • Mit dem zweiten Finanzierungsbeschluss werden 30 Mio. Euro als Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Migration und Grenzen bereitgestellt: für den Aufbau von Kapazitäten und die Verbesserung der Standards und Bedingungen für die Migrantinnen und Migranten in den Aufnahmezentren der Türkei sowie für Verbesserungen bei der Bewältigung migrationsbezogener Fragen an türkischen Flughäfen. Die Unterstützung wird insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt:
  • Fortsetzung der direkten EU-Unterstützung für die Präsidialabteilung für Migrationssteuerung (PMM), wie in der Erklärung EU-Türkei von 2016 vorgesehen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltung der Aufnahmeeinrichtungen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards und Ansätzen zur Berücksichtigung der Geschlechteraspekte zu verbessern. Damit sollen sichere und menschenwürdige Überführungen von irregulären Migranten, ihr Zugang zu hochwertigen Versorgungsleistungen sowie ihre Aufnahme und Unterbringung unter angemessenen Bedingungen gewährleistet werden.
  • Unterstützung der Bemühungen der PMM durch die wirksame Umsetzung des Strategiepapiers der Türkei und des dazugehörigen nationalen Aktionsplans zur irregulären Migration (2021-2025). Mit dem Aktionsplan soll die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Zielländern gestärkt werden. Außerdem zielt der Plan auf die Förderung der regulären Migration ab und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu den Bemühungen, irregulärer Migration vorzubeugen.
  • Eine gemeinsame Maßnahme mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zur Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und zur nachhaltigen Stärkung der Kapazitäten der an Flughäfen tätigen Migrations- und Grenzschutzbehörden.

Hintergrund

Die Türkei beherbergt mit rund 4 Millionen Flüchtlingen die größte Flüchtlingsgemeinschaft der Welt. Dazu gehören 3,6 Millionen registrierte syrische Flüchtlinge und 370.000 registrierte Flüchtlinge aus anderen Ländern. Die Türkei unternimmt weiterhin lobenswerte Anstrengungen bei der Aufnahme, Unterstützung und Beherbergung von Flüchtlingen und Migranten.

Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung vom 24./25. Juni 2021 die Fortsetzung der EU-Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei im Zeitraum 2021-2023, da die Mittel aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei bereits vollständig gebunden wurden. Im Juli schlug die Europäische Kommission ein Gesamtpaket in Höhe von 5,7 Mrd. Euro für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Region vor, wovon 3 Mrd. Euro in der Türkei bereitgestellt werden sollen.

Mit der Fazilität für Flüchtlinge, einer Schlüsselkomponente der Erklärung EU-Türkei von 2016, wurde die EU-Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei erheblich aufgestockt. Zusätzlich zu den 3 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 3 Mrd. Euro zur Fazilität beigesteuert. Der Gesamtbetrag von 6 Mrd. Euro wurde vollständig vertraglich gebunden und Mittel in Höhe von mehr als 4,35 Mrd. Euro wurden bereits ausgezahlt. Der Restbetrag wird gemäß den Fortschritten der Projekte vor Ort ausgezahlt, die im Zeitraum 2022-24 abgeschlossen werden sollen. Die Abschlusszahlungen sind für 2025 geplant. Im Jahr 2020 stellte die EU zur Überbrückung mehr als 535 Mio. Euro für humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei bereit.

Zuvor war bereits im Dezember ein humanitäres Hilfspaket in Höhe von 325 Mio. Euro angekündigt worden. Dieses gehörte zu dem zusätzlichen Paket von 3 Mrd. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei, das Präsidentin von der Leyen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 25. Juni 2021 angekündigt hatte. Mit dieser Hilfe kann das Soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) bis Anfang 2023 verlängert werden, mit dem mehr als 1,5 Millionen Flüchtlingen in der Türkei monatliche Geldüberweisungen zur Deckung ihres Grundbedarfs erhalten.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Erklärung EU-Türkei 2016

EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (auf EN)

Factsheet zur EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (auf EN)

Übersicht über die Projekte im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (auf EN)

Pressekontakt: fabian [dot] weberatec [dot] europa [dot] eu (Fabian Weber), Tel.: +49 (30) 2280-2250. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland