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Vertretung in Deutschland
Presseartikel10. Februar 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Tabakbesteuerung sollte Zigarettenkonsum stärker eindämmen

Die derzeitigen Vorschriften zur Tabakbesteuerung funktionieren zwar gut hinsichtlich Vorhersehbarkeit und Stabilität der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten, verhindern den hohen Tabakkonsum in der EU aber nicht mehr ausreichend. Notwendig ist ein...

Die Erhöhung der EU-Mindestsätze für Zigaretten und Feinschnitttabak hatte nur den Mitgliedstaaten Auswirkungen, die von vornherein ein sehr niedriges Steuerniveau hatten. Die hohe Zahl der Raucher in der EU gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge: insgesamt 26 Prozent der Erwachsenen und 29 Prozent der jungen Europäer im Alter von 15 bis 24 Jahren rauchen. Die Einführung des Europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs unterstreicht die zentrale Rolle der Besteuerung bei der Reduzierung des Tabakkonsums.

Darüber hinaus stellen die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten - der Durchschnittspreis einer Zigarettenpackung kann zwischen 2,57 Euro und 11,37 Euro liegen - einen Anreiz für grenzüberschreitende Einkäufe dar. Die Evaluierung macht auch deutlich, dass das Aufkommen neuer Produkte wie E-Zigaretten, so genannte „Heat-not-burn“-Zigaretten und neue Suchtprodukte die Grenzen des derzeitigen Rechtsrahmens aufzeigen.

So fallen z.B. E-Zigaretten derzeit nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie über Verbrauchsteuern auf Tabak. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer eigenen Vorschriften und im eigenen Ermessen nationale Steuern auf E-Zigaretten erheben.

Die aktuelle Evaluierung bewertet die Leistung der Richtlinie zur Tabakbesteuerung anhand der in den Leitlinien zur besseren Rechtsetzung festgelegten Evaluierungskriterien.

Weitere Informationen:

Daily News vom 10. Februar 2020

Bewertung der EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren

Öffentliche Konsultation zur Bekämpfung von Krebserkrankungen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus ) , Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Februar 2020
Autor
Vertretung in Deutschland