EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte: „Das Handelsabkommen zwischen der EU und Korea hat beiden Seiten große wirtschaftliche Vorteile gebracht. Der Handel muss jedoch mit den Arbeitnehmerrechten einhergehen. Darauf haben wir uns darauf geeinigt, als wir die Vereinbarung 2011 in Kraft setzten. Trotz einiger Schritte in die richtige Richtung ist Korea neun Jahre später immer noch nicht seinen Verpflichtungen nachgekommen. Daher sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Wahl, als ein Panel zu beantragen, während wir natürlich offen für einen weiteren Dialog bleiben, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieser Schritt zeigt, welche Bedeutung die EU der nachhaltigen Entwicklung in ihren Handelsabkommen beimisst."
Die Verpflichtungen aus dem Handelsabkommen umfassen die Ratifizierung und wirksame Umsetzung einer Reihe grundlegender Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die Festlegung nationaler rechtlicher Garantien für die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. Die EU ist der Auffassung, dass die von Korea zur Umsetzung dieses Teils des Abkommens getroffenen Maßnahmen nach wie vor unzureichend sind. Diese zweite Phase eines Schiedsverfahrens im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und Korea wurde nach formellen Regierungskonsultationen im Januar 2019 eingeleitet. Auch die jüngsten Bemühungen konnten keine zufriedenstellende Lösung bringen.
Während des Panelverfahrens steht die Kommission breit, weiterhin nach einer einvernehmlichen Lösung für den Streitfall zu suchen.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. Juli 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland