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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Ukraine-Abkommen: Juncker begrüßt positives Votum im niederländischen Senat

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Entscheidung im niederländischen Senat gestern (Dienstag) über die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine begrüßt. „Die heutige Abstimmung im...

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(31.05.2017) – In seiner Erklärung betonte Juncker weiter: „Ich danke der niederländischen Regierung und den beteiligten Parteiführungen für ihre Bemühungen, die zu diesem positiven Ergebnis geführt haben. Wir sind fast am Ziel. Die Ratifizierung unseres Assoziierungsabkommens, einschließlich der Komponente der vertieften und umfassenden Freihandelszone, ist nun einen Schritt näher gerückt. Ich würde mir wünschen, dass der Prozess nun rasch, also rechtzeitig vor dem Gipfeltreffen EU-Ukraine im Juli, abgeschlossen wird.

Die Europäische Union bekennt sich uneingeschränkt zu ihrer Partnerschaft mit dem ukrainischen Volk, die sich zu einer der engsten und wertvollsten Partnerschaften überhaupt entwickelt hat. Das Assoziierungsabkommen hat bereits den Handel zwischen uns verstärkt, Unternehmern mehr Wohlstand gebracht, zur Einleitung und Konsolidierung einer Reihe von Reformen in der Ukraine beigetragen und neue Möglichkeiten für Bürger sowohl der Europäischen Union als auch der Ukraine eröffnet. Lassen Sie uns die positive Dynamik, die durch die heutige Abstimmung entstanden ist, dafür nutzen, unsere Partnerschaft weiter zu stärken.“

Hintergrund

Im Jahr 2014 unterzeichneten die Europäische Union und die Ukraine ein Assoziierungsabkommen, wodurch die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine auf eine neue Stufe gehoben wurden. Das Assoziierungsabkommen wird in Kraft treten, sobald alle Vertragsparteien es ratifiziert haben.

Am 15. Dezember 2016 fassten die Staats- und Regierungschefs der EU einen rechtlich bindenden Beschluss zur Präzisierung einiger Aspekte des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine: So wurde in dem Beschluss klargestellt, dass das Abkommen weder eine Aussicht auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union noch die Bereitstellung kollektiver Sicherheitsgarantien oder militärischer Hilfe bzw. Unterstützung für die Ukraine nach sich zieht, dass ukrainische Staatsangehörige durch das Abkommen kein Recht auf Zugang zu den Arbeitsmärkten der EU-Mitgliedstaaten erhalten und dass die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet sind, die Ukraine finanziell zu unterstützen. Betont wurde zudem, dass die Bekämpfung von Korruption ein wesentlicher Bestandteil des Abkommens ist.

Am 16. Dezember 2016 beschloss die niederländische Regierung einen Gesetzesentwurf, mit dem die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens durch die Niederlande bestätigt wird.

Am 23. Februar 2017 stimmte die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments dem Gesetzesentwurf zu. Am 23. Mai 2017 fand im Senat eine Debatte statt, bei der sich eine Mehrheit für die Ratifizierung aussprach. Die heutige Abstimmung im Senat war die Folge dieser Debatte.

Nächste Schritte

Die Niederlande werden ihr Ratifizierungsverfahren nach innerstaatlichem Recht abschließen. Dazu zählen die Unterzeichnung des Gesetzes durch den König, seine Veröffentlichung im Staatsblatt der Niederlande und die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretariat des Rates.

Danach muss die EU die Verfahren für den Abschluss des Abkommens abschließen und ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen. Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.

Weitere Informationen:

Assoziierungsabkommen EU-Ukraine

Ukraine-Reise von EU-Nachbarschaftskommissar Hahn am 1. und 2. Juni

Informationsblatt zu den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Delegation der Europäischen Union in der Ukraine:

Unterstützungsgruppe der Europäischen Kommission für die Ukraine

Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland