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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. August 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Umweltzeichen: Neue Kriterien für nachhaltige Computer, Möbel und Schuhe

Die Europäische Kommission hat die Kriterien überarbeitet, nach denen sich Computer, Möbel und Schuhe mit dem EU-Umweltzeichen schmücken können. Das Label bescheinigt die Umweltfreundlichkeit von Produkten als auch die Einhaltung von Sicherheits- und...

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(17.08.2016) - Karmenu Vella, EU-Umweltkommissar, erklärte heute (Mittwoch) in Brüssel: „Das EU-Umweltzeichen treibt Europas Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft voran und fördert sowohl die nachhaltige Produktion also auch den nachhaltigen Konsum. Dank transparenter ökologischer Kriterien können die Verbraucherinnen und Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen. Das Umweltzeichen belohnt zudem die Hersteller, die die Wahl treffen, haltbare und reparable Produkte herzustellen, Innovation voranzutreiben und Ressourcen zu schonen.“

Hersteller von PCs, Notebooks und Tablets müssen für eine Kennzeichnung mit dem EU-Umweltzeichen Vorgaben zur Energieeffizienz und Upgrade-Fähigkeit der Produkte erfüllen und zudem bei der Produktion auf die Wiederverwendbarkeit der einzelnen Bestandteile achten. Bei den Möbeln geht es beispielsweise um die Verwendung gefährlicher Bestandteile, bei den Schuhen entsprechend internationaler Arbeitsstandards um die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung. Die überarbeiteten Kriterien gelten für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Das EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel) gibt es seit 1992. Neben der Kennzeichnung von Produkten besteht seit dem Jahr 2000 auch die Möglichkeit, Dienstleistungen mit dem Umweltzeichen zu kennzeichnen. Ziel ist die Minimierung der Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer eines Produktes. Die unter den Kriterien festgelegten Grenzwerte fördern Produkte, die insgesamt geringere Umweltauswirkungen haben.

Die Anträge auf das EU-Umweltzeichen werden über einen einzigen Antrag gestellt, der den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abdeckt. Jedes Land verfügt über eine „zuständige Stelle“, die die Anträge bewertet. In Deutschland sind das Umweltbundesamt (UBA) und die RAL gGmbH die zuständigen Stellen.

Weitere Informationen:

EU Ecolabel for Consumers

EU-Umweltzeichen in Deutschland

Antragstellung in Deutschland

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. August 2016
Autor
Vertretung in Deutschland