Neben dem gemeinsamen Kampf gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel setzt die heute unterzeichnete gemeinsame Erklärung auf eine nachhaltige Wiedereingliederung von Menschen, die nach Afghanistan zurückkehren. Dazu sollen die individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden und Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung entwickelt werden.
Im Einklang mit dem neuen Migrations- und Asylpaket, das einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Partnerschaften zwischen der EU und den Herkunfts- und Transitländern legt, bringt die gemeinsame Erklärung wesentliche Verbesserungen, die auf den Erfahrungen aus der Umsetzung des Gemeinsamen Vorgehens in Migrationsfragen beruhen. Dazu gehört der Fokus auf der freiwilligen Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger, der bessere Schutz von Kindern sowie eine klarere Definition bestimmter schutzbedürftiger Gruppen. Die Erklärung betont auch die Möglichkeit für alle EU-Mitgliedstaaten, an gemeinsamen Rückführungsaktionen mit Nichtlinienflügen teilnehmen zu können.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. April 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland