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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 19. Juni 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

EU und Kenia: Einigung auf ehrgeiziges Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Visit of Valdis Dombrovskis, Executive Vice-President of the European Commission, to Kenya

Die EU und Kenia haben ihre Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) politisch abgeschlossen. Das Abkommen wird den Warenhandel ankurbeln und neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Eine gezielte Zusammenarbeit soll auch die wirtschaftliche Entwicklung Kenias fördern. Mit Blick auf Bestimmungen zur Nachhaltigkeit - Klima- und Umweltschutz sowie Arbeitnehmerrechte - ist es das ehrgeizigste Handelsabkommen, das von der EU mit einem Entwicklungsland geschlossen wurde.

Handelskommissar und Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis spricht von einem historischen Abkommen mit Kenia als wirtschaftlichem Zentrum Ostafrikas. „Damit schlagen wir ganz klar den Weg zu einer privilegierten Partnerschaft ein, die auf Vertrauen, Regeln und Chancen aufgebaut ist. Das Abkommen wird uns einander näherbringen, und wir werden mit ihm neue Bereiche der Zusammenarbeit erschließen, die für Beschäftigte, Unternehmen und Handel beider Seiten vorteilhaft sind. Das in dem Abkommen verankerte gemeinsame Bekenntnis zur nachhaltigen Entwicklung schließt Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und Klimaschutz ein. Wir sehen nun der raschen Ratifizierung erwartungsvoll entgegen, damit unsere vertiefte Zusammenarbeit Wirklichkeit werden kann.“

Offizielle Zeremonie in Nairobi

Die Verhandlungen wurden im Rahmen einer offiziellen Zeremonie in Nairobi abgeschlossen: In Anwesenheit des kenianischen Präsidenten Dr. William Samoei Ruto unterzeichneten Handelskommissar Valdis Dombrovskis und der Kabinettssekretär des kenianischen Ministeriums für Investitionen, Handel und Industrie, Hon. Moses Kuria, das gemeinsame Kommuniqué.

Handelsvolumen mit Kenia im Jahr 2022: 3, Milliarden Euro

Die EU ist der wichtigste Exportmarkt Kenias und zugleich der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen lag 2022 bei insgesamt 3,3 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg um 27 Prozent im Vergleich zu 2018. Das WPA wird noch mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure schaffen: Zum einen öffnet es den EU-Markt vollständig für kenianische Waren. Zum anderen bietet es durch größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia.

Kenianische Vorreiterrolle beim Thema Nachhaltigkeit

Wenn es um Nachhaltigkeit geht, nimmt Kenia auf dem afrikanischen Kontinent eine Vorreiterrolle ein und ist ein verlässlicher Partner im Kampf gegen den Klimawandel. Gemeinsam mit der EU, Ecuador und Neuseeland führt das Land das Anfang dieses Jahres ins Leben gerufene Bündnis von Handelsministern für Klimaschutz an. Das WPA EU-Kenia baut auf dieser beachtlichen Bilanz auf und ist das erste Abkommen mit einem Entwicklungsland, in dem sich der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung widerspiegelt. Das Abkommen enthält solide Zusagen im Bereich Handel und Nachhaltigkeit einschließlich verbindlicher Bestimmungen zu Arbeitsrecht, Gleichstellung der Geschlechter, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels.

Kenia bekommt Zeit für die schrittweise Öffnung seines Marktes

Es ist ein ausgewogenes Abkommen, das den Entwicklungsbedürfnissen Kenias Rechnung trägt. Dem Land werden ein längerer Zeitraum für die schrittweise Öffnung seines Marktes sowie Schutzmaßnahmen für die Landwirtschaft und seine sich entwickelnde Industrie zugestanden. Das Abkommen enthält ein eigenes Kapitel zur Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit, das darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der kenianischen Wirtschaft zu verbessern. Zusammen mit der Entwicklungshilfe der EU trägt dies dazu bei, Kapazitäten aufzubauen und Kenia bei der reibungslosen Durchführung des WPA zur Seite zu stehen. Zugleich werden die kenianischen Landwirte dabei unterstützt, die EU-Standards einzuhalten und somit die Möglichkeiten, die dieses Abkommen bietet, zu nutzen.

Nächste Schritte

Das WPA muss zunächst einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und dann übersetzt werden. Dann kann es von der Kommission dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt werden. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Kenia das Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt.  Die beiden Vertragsparteien können dann beschließen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Sobald Kenia und die EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft.

Hintergrund

Mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Kenia sollen die Bestimmungen des WPA zwischen der EU und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) umgesetzt werden, und der Beitritt zum Abkommen steht weiteren EAC-Ländern offen.

Das WPA und seine ehrgeizigen Zusagen sind ein wesentliches Ergebnis der 2021 durchgeführten Überprüfung der allgemeinen Handelspolitik der EU sowie speziell ihrer Handelspolitik gegenüber Afrika. Es trägt dazu bei, dass die EU ihre derzeitigen Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern vertiefen und ausweiten und ihre Nachhaltigkeitsziele stärken kann.

Weitere Informationen

Factsheet: Wichtigste Vorteile des WPA EU-Kenia

Factsheet EU-Kenia: Handel und nachhaltige Entwicklung

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und Kenias

Fragen und Antworten

MEMO

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
19. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland