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Presseartikel23. April 2018Vertretung in Deutschland

EU und Mexiko erzielen Einigung über neues Handelsabkommen

Die Europäische Union und Mexiko haben am Samstag bei den Verhandlungen über die Modernisierung des bisherigen Handelsabkommens eine grundsätzliche Einigung erzielt. Damit könnte künftig praktisch der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko...

Auf der Basis der aktuellen Grundsatzeinigung werden die Verhandlungsführer beider Seiten weiter darauf hinarbeiten, alle verbleibenden technischen Fragen zu klären und eine endgültige Fassung des Abkommens auszuarbeiten.

„Handel kann und sollte ein Win-Win-Prozess sein, und genau das verdeutlicht die heute erzielte Einigung. Mexiko und die EU haben zusammengearbeitet und ein für beide Seiten vorteilhaftes Ergebnis erreicht. Zustande gebracht haben wir dies als Partner, die bereit sind, miteinander zu diskutieren und ihre jeweiligen Interessen zu vertreten, die aber gleichzeitig auch bereit sind, Kompromisse zu schließen, um den gegenseitigen Erwartungen zu entsprechen“, so Juncker weiter.

Handelskommissarin Cecilia Malmström fügte hinzu: „In weniger als zwei Jahren ist es der EU und Mexiko gelungen, eine Übereinkunft zu erzielen, mit der die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angegangen werden können. Wir schlagen jetzt ein neues Kapitel in unseren langjährigen fruchtbaren Beziehungen auf und werden damit den Handel ankurbeln und Arbeitsplätze schaffen. Mit der heutigen Einigung senden wir die klare Botschaft an andere Partner, dass eine Modernisierung bestehender Handelsbeziehungen möglich ist, wenn beide Partner fest davon überzeugt sind, dass Offenheit und ein freier und fairer Handel der richtige Weg sind.“

Die EU-Wirtschaft wird außerdem von vereinfachten Zollverfahren profitieren, unter anderem bei Arzneimitteln, Maschinen und Beförderungsmitteln. Darüber hinaus werden in dem Abkommen fortschrittliche Regeln zur nachhaltigen Entwicklung festgelegt. Unter anderem verpflichten sich die EU und Mexiko, ihre im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens gegebenen Zusagen effektiv umzusetzen. Das Abkommen mit Mexiko wird zudem das erste von der EU geschlossene Handelsabkommen sein, in dem die Bekämpfung von Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor als Ziel verankert ist.

Landwirtschaftskommissar Phil Hogan fügte hinzu: „Diese Einigung ist ein erneuter Beweis dafür, welch wichtige Vorreiterrolle die EU auf globaler Ebene bei der Förderung eines offenen und regelbasierten Handels spielt. Äußerst positiv wird sich das Abkommen auf den Agrar- und Nahrungsmittelsektor auswirken: Es eröffnet neue Möglichkeiten für den Export unserer hochwertigen Nahrungsmittel und Getränke, was wiederum Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum fördern wird, insbesondere in ländlichen Regionen.“

Kernelemente des Abkommens

1) Agrarausfuhren aus der EU wie Geflügel, Käse, Schokolade, Teigwaren und Schweinefleisch dürften am meisten profitieren.

Insbesondere wird das Abkommen Folgendes bewirken:

  • Wegfall – im Rahmen jährlicher Kontingente – der auf viele Käsesorten, wie etwa Camembert oder Pecorino, erhobenen Zölle, die sich derzeit auf bis zu 45 Prozent belaufen;
  • Möglichkeit für die EU, angesichts des künftigen zollfreien Handels bei zahlreichen Schweinefleischerzeugnissen ihre Ausfuhren von Schweinefleisch nach Mexiko deutlich zu erhöhen;
  • Beseitigung – im Rahmen jährlicher Kontingente – der Zölle auf Produkte wie Schokolade (für die derzeit Zollsätze von bis zu 30 Prozent gelten) und Teigwaren (für die derzeit Zollsätze von bis zu 20 Prozent gelten);
  • Schutz vor Nachahmung für 340 typische europäische Lebensmittelspezialitäten, die so genannten „geografischen Angaben“, in Mexiko, darunter Chianti (Wein) und Aceto balsamico di Modena (Balsamessig) aus Italien, Noord-Hollandse Gouda (Käse) aus den Niederlanden, Comté (Käse) aus Frankreich, České pivo (Bier) aus der Tschechischen Republik, Szegedi szalámi (Salami) aus Ungarn und Magiun de prune Topoloveni (Pflaumenmus) aus Rumänien. Das bedeutet, dass Hersteller solcher traditionellen Delikatessen aus der EU nicht gegen Nachahmungen vorgehen müssen und dass sich Verbraucher beim Kauf solcher Produkte darauf verlassen können, dass es sich um Originalerzeugnisse handelt.

Was die Zollverfahren anbelangt, werden mit dem neuen Abkommen neue Regeln eingeführt, die der Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und der Warenuntersuchungen beim mexikanischen Zoll dienen.

2) Das Abkommen enthält ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, das höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz setzt, begründet einen neuen Dialog mit der Zivilgesellschaft in allen unter das Abkommen fallenden Bereichen, untermauert die Maßnahmen der EU und Mexikos in Sachen nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, insbesondere die im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens von beiden Seiten eingegangenen Verpflichtungen, und wahrt in vollem Umfang das Recht der Mitgliedstaaten, öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen zu organisieren. Zudem wird explizit auf das Vorsorgeprinzip verwiesen und bekräftigt, dass die EU das Recht, auf der Grundlage dieses in den Verträgen verankerten Prinzips regulierend tätig zu werden, uneingeschränkt achtet. Das Abkommen mit Mexiko wird außerdem das erste von der EU jemals geschlossene Handelsabkommen sein, das Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung enthält und Maßnahmen vorsieht, um gegen Bestechung und Geldwäsche vorzugehen. Das umfassendere Globalabkommen, dessen Bestandteil das Handelsabkommen ist, deckt auch den Schutz der Menschenrechte ab und enthält ferner Kapitel über politische Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit.

3) Das neue Abkommen bringt eine Öffnung des Handels mit Dienstleistungen, einer wesentlichen Wachstumsquelle in der heutigen globalen Wirtschaft. Unter anderem geht es hier um Finanzdienstleistungen, Beförderungsdienstleistungen, den elektronischen Geschäftsverkehr und Telekommunikationsdienste. Mit einem neuen Kapitel über digitalen Handel wird das Abkommen ferner zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine wissensbasierte Wirtschaft beitragen. Damit werden unnötige Hindernisse für den Online-Handel, wie etwa die Erhebung von Zöllen beim Herunterladen von Apps, aus dem Weg geräumt und klare Regeln für den Online-Verbraucherschutz eingeführt.

4) Die Marktöffnung geht einher mit der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen: Wir haben ein hohes Niveau des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums vereinbart. Dadurch werden Forschung und Entwicklung in der EU geschützt, faire Honorare für Künstler in der EU garantiert und der Schutz der bereits erwähnten 340 traditionellen Delikatessen aus der EU gewährleistet.

5) Das Abkommen bedeutet auch insoweit einen entscheidenden Fortschritt, als die Unternehmen jetzt auf Gegenseitigkeitsbasis Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf den Märkten für öffentliche Beschaffungen sowohl in der EU als auch in Mexiko erhalten. Aufbauend auf dem früheren Abkommen, werden die Möglichkeiten für Anbieter aus der EU ausgeweitet, sodass sie sich jetzt auch um Aufträge auf der Ebene einiger Regionalbehörden Mexikos bewerben können. Unternehmen aus der EU und aus Mexiko werden – ob sie ein Angebot in Mexiko oder in der EU einreichen – in gleicher Weise behandelt.

6) Was den Investitionsschutz betrifft, sieht das Abkommen das neue Investitionsgerichtssystem vor, das Transparenz gewährleistet sowie das Recht der Regierungen, im öffentlichen Interesse Regulierungsvorschriften zu erlassen. Darüber hinaus wird festgeschrieben, dass Mexiko und die EU auf die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinarbeiten werden.

Schließlich wird das Abkommen die Führungsrolle Europas bei der Gestaltung der Globalisierung stärken mit der Einführung von Handelsregeln, die mit den Grundwerten der EU im Einklang stehen und den Interessen und besonderen Anliegen der EU Rechnung tragen. Damit ermöglicht es, Herausforderungen anzugehen, die in dem von der Kommission im Rahmen des Weißbuch-Prozesses vorgelegten Reflexionspapier „Die Globalisierung meistern“ umrissen wurden.

Nächste Schritte

Die heute erzielte grundsätzliche Einigung betrifft die wichtigsten Teile des Abkommens. In einigen Kapiteln bleiben noch technische Details zu klären. Auf der Grundlage der heutigen Einigung werden die Verhandlungsführer beider Seiten weiter darauf hinarbeiten, die verbleibenden technischen Fragen zu klären und bis Jahresende die endgültige Fassung des Abkommenstextes zu erstellen. Anschließend wird die Kommission das Abkommen einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterziehen, in alle Amtssprachen der EU übersetzen und dann dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vorlegen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU und Mexiko erzielen Einigung über neues Handelsabkommen

Weitere Informationen über die grundsätzliche Einigung

MEMO: Kernpunkte des Handelsabkommens EU-Mexiko

Website zum Abkommen EU-Mexiko

Die Handelspolitik der EU

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland