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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung10. Juli 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU und Neuseeland unterzeichnen ehrgeiziges Freihandelsabkommen

Signing ceremony of the of the Free Trade Agreement between the EU and New Zealand

Die EU und Neuseeland haben am Sonntag ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Seiten auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt haben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „Dieses moderne Freihandelsabkommen bietet Unternehmen, Landwirtschaftsbetrieben und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf beiden Seiten große Chancen. Mit sozialen und klimapolitischen Verpflichtungen, wie wir sie bisher noch nie hatten, stimuliert es gerechtes und grünes Wachstum und stärkt zugleich die wirtschaftliche Sicherheit Europas.“

Das Abkommen wird Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Dadurch dürfte der bilaterale Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 Prozent wachsen, und die EU-Exporte könnten jährlich um bis zu 4,5 Milliarden Euro steigen. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent ansteigen. In dem Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Sobald das Ratifizierungsverfahren sowohl in der EU als auch in Neuseeland abgeschlossen ist, tritt es in Kraft.

Handelsabkommen sind Teil des Partnerschaftsansatzes der EU für offenen Handel – eines der drei Ziele der im vergangenen Monat vorgestellten europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Dieses Abkommen mit Neuseeland zeigt zudem, wie die EU ihr Engagement in dieser Boom-Region intensiviert und damit ihre Strategie für den indopazifischen Raum umsetzt.

Neue Ausfuhrmöglichkeiten für große und kleine Unternehmen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem

  • alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden;
  • der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
  • eine nichtdiskriminierende Behandlung von Investoren aus der EU in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
  • der Zugang für Unternehmen aus der EU zu neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird;
  • die Datenströme erleichtert und berechenbare, transparente Regeln für den digitalen Handel sowie ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
  • ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und ein hohes Maß an Schutz personenbezogener Daten erhalten wird;
  • kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre Exporte zu steigern;
  • Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.

Agrarerzeugnisse und Lebensmittel: EU-Exporte ankurbeln – für die EU sensible Bereiche abschirmen

Die Landwirte aus der EU werden unmittelbar mit Beginn der Anwendung des Abkommens deutlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Produkte in Neuseeland zu verkaufen. Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse werden ab dem ersten Tag abgeschafft.

Neben den Zollsenkungen werden die EU-Landwirte noch weitere Verbesserungen spüren. Das Freihandelsabkommen schützt die vollständige Liste der Weine und Spirituosen aus der EU (beinahe 2000 Namen), wie Prosecco, Polska Wódka, Rioja, Champagne und Tokaji. Ferner werden 163 der renommiertesten traditionellen Erzeugnisse aus der EU (geografische Angaben) – darunter Käsesorten wie Asiago, Feta, Comté oder Queso Manchego, Istarski pršut (istrischer Schinken), Lübecker Marzipan, Elia Kalamatas (Oliven) – in Neuseeland geschützt.

Das Abkommen trägt den Interessen der Produzenten sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse – mehrere Milchprodukte, Rindfleisch und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais – aus der EU Rechnung. In diesen Bereichen wird es keine Liberalisierung des Handels geben. Stattdessen wird das Abkommen durch sogenannte Zollkontingente nur begrenzte Mengen von zollfreien Einfuhren oder Einfuhren mit niedrigerem Zollsatz aus Neuseeland zulassen.

Nachhaltigkeitsverpflichtungen so ambitioniert wie bisher in keinem Handelsabkommen

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, in dem der neue Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung zum Tragen kommt, der in der Mitteilung „Die Macht von Handelspartnerschaften: gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum“, formuliert wurde, die nur eine Woche vor Abschluss der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen im Juni 2022 angenommen wurde.

Beide Seiten haben sich auf ehrgeizige Verpflichtungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung geeinigt, die ein breites Themenspektrum abdecken und auf Zusammenarbeit und einer verstärkten Durchsetzung beruhen. Zum ersten Mal beinhaltet ein EU-Freihandelsabkommen ein eigenes Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme, einen eigenen Artikel über Handel und die Gleichstellung der Geschlechter sowie eine besondere Bestimmung über Handel und die Reform der Subventionierung fossiler Brennstoffe. Mit Inkrafttreten des Abkommens werden auch Umweltschutzwaren und -dienstleistungen liberalisiert.

Nächste Schritte

Der Text wird nun dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, kann der Rat den Beschluss über den Abschluss verabschieden. Sobald Neuseeland mitgeteilt hat, dass es das Ratifizierungsverfahren ebenfalls abgeschlossen hat, kann das Abkommen in Kraft treten.

Hintergrund

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland begannen im Juni 2018. Bis März 2022 fanden zwölf Verhandlungsrunden statt, denen jeweils Gespräche zwischen den Sitzungen folgten, bis die Verhandlungen am 30. Juni 2022 zum Abschluss kamen und das Abkommen von Präsidentin von der Leyen und der damaligen neuseeländischen Premierministerin Ardern in Gegenwart der jeweiligen Verhandlungsführer, Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis sowie der neuseeländische Handelsminister O'Connor, verkündet wurde.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung vom 9. Juli

Website zum Freihandelsabkommen EU-Neuseeland

Informationsblatt zum Freihandelsabkommen EU-Neuseeland

Informationsblatt zum Handelsabkommen EU-Neuseeland – Handel und nachhaltige Entwicklung

Informationsblatt zum Handelsabkommen EU-Neuseeland – Landwirtschaft

Fragen und Antworten

Memo

Handelsbeziehungen zwischen der EU und Neuseeland

Bericht über Handel und Beschäftigung in der EU

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland