Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Bundespräsidentin der Schweiz, Viola Amherd, haben bei einem Treffen in Brüssel die Verhandlungen über vertiefte Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz eingeleitet.
Präsidentin von der Leyen erklärte dazu: „Heute beginnt ein neues Kapitel in unseren Beziehungen mit der Schweiz, das sich auf ein erneuertes Vertrauen und Engagement zwischen Partnern und Nachbarn stützt. Ich freue mich, dass nun die Verhandlungen über die Modernisierung unserer Partnerschaft auf der Grundlage unserer Vereinbarung beginnen. Dies ist eine gute Nachricht und zum Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der EU und in der Schweiz. Es ist begrüßenswert, dass die Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen, damit wir noch enger zusammenarbeiten und auf beiden Seiten das Potenzial unserer Beziehungen vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.“
Die Verhandlungsmandate der Schweiz und der Europäischen Union wurden am 8. bzw. am 12. März 2024 angenommen. Mit den beiden Mandaten werden die Kommission und die Schweiz ermächtigt, ein Paket auszuhandeln, das in der Vereinbarung vom Schweizer Bundesrat und von der Kommission im November 2023 gebilligt worden war.
In der Vereinbarung wird bestätigt, dass beide Seiten bestrebt sind, die Verhandlungen in diesem Jahr abzuschließen. Die Verhandlungsteams werden morgen zusammenkommen.
Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in der EU und der Schweiz
Mit den Verhandlungen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen und schweizerische Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, sowie der Schutz der Rechte der in der Schweiz arbeitenden Unionsbürgerinnen und -bürger gewährleistet werden, unter anderem durch eine Nichtdiskriminierung der Bürgerinnen und Bürger verschiedener Mitgliedstaaten.
Das Paket umfasst folgende wesentliche Bestandteile:
- in bestehende und künftige Binnenmarktabkommen mit der Schweiz aufzunehmende institutionelle Bestimmungen für eine dynamische Angleichung an den Besitzstand der Union, für seine einheitliche Auslegung und Anwendung sowie für die Beilegung von Streitigkeiten;
- in bestehende und künftige Abkommen mit Bezug zum Binnenmarkt aufzunehmende Bestimmungen über staatliche Beihilfen;
- ein Abkommen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, einschließlich Horizont Europa;
- ein Abkommen über einen regelmäßigen und dauerhaften Beitrag der Schweiz zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU – als Gegenstück zu ihrer Beteiligung am Binnenmarkt;
- eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie eine Beteiligung der Schweiz an der Agentur für das Weltraumprogramm und an der Eisenbahnagentur der Europäischen Union.
Nach Aufnahme der Verhandlungen ermöglicht die Kommission zudem in der Schweiz niedergelassenen Rechtsträgern, an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Europäischen Forschungsrats im Jahr 2024 teilzunehmen. Vorschläge aus der Schweiz werden mit Blick auf ihre Zulässigkeit und Förderfähigkeit, ihre Bewertung und die Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarungen wie Vorschläge aus einem assoziierten Land behandelt.
Hintergrund
Die EU und die Schweiz pflegen ein enges nachbarschaftliches Verhältnis und starke grenzüberschreitende Beziehungen. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, die Schweiz wiederum der viertgrößte Handelspartner der EU. Etwa anderthalb Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger leben in der Schweiz und rund 450.000 Schweizer Staatsangehörige leben in der EU. Mehrere hunderttausend Bürgerinnen und Bürger von EU-Ländern pendeln täglich über die Grenze, um in der Schweiz zu arbeiten.
Im Zeitraum von März 2022 bis November 2023 führten die EU und die Schweiz Sondierungsgespräche über die Zukunft ihrer bilateralen Beziehungen. Am 15. Dezember 2023 haben die Kommission und der Bundesrat die Vereinbarung veröffentlicht, in der die Ergebnisse der Sondierungsgespräche schriftlich dargelegt sind.
Das Mandat der EU wurde im Einklang mit dieser Vereinbarung festgelegt und spiegelt sich in der Empfehlung der Kommission für ein Mandat vom 20. Dezember 2023 wider.
Das Mandat baut auf dem Mandat von 2014 für ein interinstitutionelles Rahmenabkommen sowie vorausgehenden Mandaten für Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Beteiligung der Schweiz an der Agentur für das Weltraumprogramm und an der Eisenbahnagentur der Europäischen Union auf.
Weitere Informationen
Vollständige Pressemitteilung vom 18. März
Kommission begrüßt Annahme des EU-Mandats durch den Rat für Verhandlungen mit der Schweiz
EU-Schweiz: Rat nimmt Mandat für Verhandlungen über die künftigen Beziehungen an
Kommission schlägt Rat Mandat für die Verhandlungen mit der Schweiz vor
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. März 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland