Vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer brauchen sichere Kommunikationswege, um auch in Kriegszeiten mit Familie und Freunden in ihrer Heimat in Kontakt zu bleiben. Daher verstärken die Europäische Union und die Ukraine die Zusammenarbeit ihrer Behörden für elektronische Kommunikation. Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Ukraine am Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und an der dafür zuständigen Agentur, dem GEREK-Büro, zu beteiligen.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: „Durch die Beteiligung der Ukraine am GEREK wird eine engere Zusammenarbeit bei Konnektivitätsfragen in der aktuellen Notlage ermöglicht. Sie wird auch die Grundlage für eine Annäherung der ukrainischen Vorschriften für die digitale Kommunikation an den Telekommunikationsrahmen der EU schaffen, der Transparenz, Sicherheit und allgemein zugängliche, digitale Kommunikationstechnologien fördert.“
Vorgesehen ist, dass die ukrainische Regulierungsbehörde an der täglichen Arbeit des GEREK-Regulierungsrates teilnimmt, ohne über ein Stimmrecht zu verfügen. Die Ukraine kann zudem Sachverständige für die Teilnahme an den GEREK-Arbeitsgruppen für Roaming, Marktregulierung, allgemeine digitale Regulierung usw. benennen.
Der Beschluss geht auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU zurück, das für eine verstärkte Zusammenarbeit sorgt. Die EU und die Ukraine haben sich verpflichtet, gemeinsam an der Angleichung der ukrainischen Gesetze an die EU-Rechtsvorschriften für digitale Kommunikation zu arbeiten und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden der Ukraine und der EU-Mitgliedstaaten zu fördern.
Weitere Informationen:
Agentur zur Unterstützung des GEREK
Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juni 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland