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Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. September 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU und USA unterzeichnen bilaterales Abkommen über Versicherungen und Rückversicherungen

Mehr Rechtssicherheit und mehr Schutz für die Verbraucher: Die EU und die USA werden heute (Freitag) Abend ein bilaterales Abkommen über Versicherungen und Rückversicherungen unterzeichnen. Die Unterschrift ist der letzte Schritt nach mehr 20 als...

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In ihrer gemeinsamen Erklärung sagten die EU und die USA: „Das Abkommen bedeutet einen großen Schritt vorwärts in der Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Versicherung und Rückversicherung. Transatlantisch tätige Versicherungsunternehmen sowohl in den USA als auch in der EU werden dadurch größere Rechtssicherheit genießen; der Verbraucherschutz bleibt dabei in vollem Maße gewahrt.“

Im Einklang mit den Zielen des Investitionsplans für Europa und der Kapitalmarktunion ermöglicht die Vereinbarung Rückversicherern, ihre Investitionskapazität zu stärken. EU-Rückversicherer schätzen, dass sie etwa 40 Mrd. US-Dollar an Sicherheiten in den USA hinterlegt haben, die statt dessen investiert werden könnten, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.

Das Abkommen soll Versicherern und Rückversicherern aus der EU und den USA Rechtssicherheit bei der Anwendung des jeweiligen Rechtsrahmens geben. Durch die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und den Austausch von Informationen wird es möglich, Versicherungsnehmern und Verbrauchern besseren Schutz zu bieten.

Mit der heutigen Unterschrift können Teile der Vereinbarung vorläufig angewendet werden. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Abschluss des Abkommens genehmigen.

Der Text wurde von der EU-Kommission auf der Grundlage eines Mandats ausgehandelt, das der Rat im April 2015 gebilligt hatte. Das Abkommen umfasst Bestimmungen zur Rückversicherung, zur Gruppenaufsicht und zum Austausch von Informationen.

Weitere Informationen:

Daily News

Faktenblatt zu dem Abkommen

Das Statement

Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie auch auf den Seiten den Rates der EU.

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus, )Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. September 2017
Autor
Vertretung in Deutschland