
In ihrer gemeinsamen Erklärung sagten die EU und die USA: „Das Abkommen bedeutet einen großen Schritt vorwärts in der Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich der Versicherung und Rückversicherung. Transatlantisch tätige Versicherungsunternehmen sowohl in den USA als auch in der EU werden dadurch größere Rechtssicherheit genießen; der Verbraucherschutz bleibt dabei in vollem Maße gewahrt.“
Im Einklang mit den Zielen des Investitionsplans für Europa und der Kapitalmarktunion ermöglicht die Vereinbarung Rückversicherern, ihre Investitionskapazität zu stärken. EU-Rückversicherer schätzen, dass sie etwa 40 Mrd. US-Dollar an Sicherheiten in den USA hinterlegt haben, die statt dessen investiert werden könnten, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen.
Das Abkommen soll Versicherern und Rückversicherern aus der EU und den USA Rechtssicherheit bei der Anwendung des jeweiligen Rechtsrahmens geben. Durch die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und den Austausch von Informationen wird es möglich, Versicherungsnehmern und Verbrauchern besseren Schutz zu bieten.
Mit der heutigen Unterschrift können Teile der Vereinbarung vorläufig angewendet werden. Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Abschluss des Abkommens genehmigen.
Der Text wurde von der EU-Kommission auf der Grundlage eines Mandats ausgehandelt, das der Rat im April 2015 gebilligt hatte. Das Abkommen umfasst Bestimmungen zur Rückversicherung, zur Gruppenaufsicht und zum Austausch von Informationen.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen in deutscher Sprache finden Sie auch auf den Seiten den Rates der EU.
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus, )Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail ) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. September 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland