Johannes Hahn‚ EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, erklärte dazu: „Mit der Billigung der zweiten Finanzierungstranche durch die Mitgliedstaaten kommt die EU ihrer Verpflichtung zur Unterstützung der syrischen Flüchtlinge und ihrer Aufnahmegemeinschaften in der Türkei weiter nach. Die Annahme dieses neuen Hilfepakets ist ein erneuter Beweis unseres Engagements und ermöglicht die reibungslose Fortsetzung unserer Unterstützung bei der Befriedigung der Bedürfnisse von Studierenden und Lehrkräften.“
Das türkische Bildungsministerium erhält den Betrag von 400 Mio. Euro in Form eines Direktzuschusses. Mit den Mitteln soll das derzeitig laufende Bildungsprojekt für syrische Flüchtlinge in der Türkei, das im Oktober 2018 ausläuft, fortgeführt werden.
Das neue Hilfepaket ist breiter angelegt als das laufende Bildungsprojekt: Der Schwerpunkt liegt auf Sensibilisierung und Information, verbesserter Qualität der formalen Schulbildung, Türkisch-Kursen für Erwachsene in öffentlichen Bildungszentren, Fortführung und Verbesserung des Prüfungssystems sowie Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts. Das neue Programm hat auch eine längere Laufzeit als das bisherige Projekt und erstreckt sich auf drei statt zwei akademische Jahre.
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Nachhaltigkeit der Aktivitäten auch nach Beendigung der Finanzierung aus Mitteln der EU-Fazilität zu gewährleisten. So soll beispielsweise die Zahl der Vertragslehrkräfte bei fortschreitender Integration der syrischen Schüler und Schülerinnen in den staatlichen Schulen schrittweise verringert werden. An ihre Stelle sollen vom türkischen Bildungsministerium eingestellte Lehrkräfte treten.
Fortsetzung der Unterstützung für syrische Flüchtlinge im Rahmen der EU-Fazilität
Am 29. Juni einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität in Höhe von 3 Mrd. Euro: Davon sollen 2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und 1 Mrd. Euro aus Beiträgen der Mitgliedstaaten stammen. Mit dieser Einigung kommt die EU ihrer mit der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 eingegangenen Verpflichtung nach, eine zweite Tranche von 3 Mrd. Euro für die Flüchtlingsfazilität bereitzustellen, bevor die ursprünglichen 3 Mrd. Euro vollständig aufgebraucht sind.
Im Anschluss daran hat die Kommission ihren früheren Finanzierungsbeschluss vom 14. März 2018 geändert, um der Bereitstellung von 2 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und von 1 Mrd. Euro durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2018-2019 Rechnung zu tragen.
Hintergrund
Die EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde 2015 eingerichtet, nachdem der Europäische Rat eine erhebliche Aufstockung der Mittel zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge in der Türkei gefordert hatte. Die Fazilität sieht einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen des umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise innerhalb und außerhalb der EU.
Die EU-Fazilität verfügt über ein Gesamtbudget von 6 Mrd. Euro für Projekte unter anderem im Bereich der humanitären und nicht humanitären Hilfe – 3 Mrd. Euro für den Zeitraum 2016-2017 und 3 Mrd. Euro für die Jahre 2018-2019. Bisher wurden 72 Projekte im Umfang von 3 Mrd. Euro vertraglich vergeben. Von diesen Mitteln wurden 2 Mrd. Euro bereits ausgezahlt. Bei der heute angekündigten Sondermaßnahme, die mit 400 Mio. Euro ausgestattet ist, handelt es sich um das 73. Projekt im Rahmen der Fazilität.
Der jüngste Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda wurde am 16. Mai 2018 veröffentlicht.
Weitere Informationen:
EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei – Internetseite und Factsheet
Informationsblatt: Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei
Zweiter Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland