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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. November 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU unterstützt Ukraine mit weiterer Finanzhilfe

Die EU hat der Ukraine im Rahmen ihrer makroökonomischen Finanzhilfen eine weitere Zahlung von 500 Mio. Euro zugesagt. Mit dem Geld sollen die Strukturreformen des Landes unterstützt werden. „Die Europäische Union unterstützt die Ukraine...

Mit dieser Auszahlung wird die gesamte Makrofinanzhilfe, die von der EU seit 2014 an die Ukraine vergeben wurde, 3,3 Mrd. Euro erreichen. Kein anderes nicht der EU angehörendes Land erhielt damit eine derart hohe Finanzhilfe.

Kommissar Pierre Moscovici, zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll fügte hinzu: „Die Ukraine hat die mit der EU vereinbarten Auflagen für die Freigabe der ersten Auszahlung im Rahmen des Makrofinanzhilfeprogrammes erfüllt. Dies ist ein wichtiges und hoffnungsvolles Signal, dass das Land weiterhin seine Reformen vorantreibt – trotz der schwierigen aktuellen Sicherheitslage und bevorstehender Wahlen.“

Durch das neue Makrofinanzhilfeprogramm, das vom Europäischen Parlament und dem Rat im Juli 2018 genehmigt wurde, werden der Ukraine bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die Ukraine wird mit dem Programm bei der Deckung ihres Finanzbedarfs und bei der Umsetzung einer breit angelegten Strukturreformagenda unterstützt. Die Makrofinanzhilfemittel werden als zinsgünstige langfristige Darlehen bereitgestellt. Die Auszahlung ist an die Umsetzung konkreter, in einem Memorandum of Understanding vereinbarter Maßnahmen geknüpft.

Die Ukraine hat die mit der EU vereinbarten Auflagen für die Freigabe der ersten Auszahlung des Hilfsprogramms erfüllt. Dazu gehörten wichtige Maßnahmen, um die Korruptionsbekämpfung zu intensivieren, Unternehmensregister transparenter zu machen, das steuerliche Umfeld berechenbarer zu gestalten und die Führung staatseigener Unternehmen zu verbessern. Die Ukraine hat sich mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auch auf eine neue Bereitschaftskreditvereinbarung verständigt. Diese tritt an die Stelle des Vorläuferprogramms im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität des IWF und setzt somit die bisherige Zusammenarbeit der Ukraine mit dem IWF fort. Da das Parlament am 23. November einen Haushalt für 2019 verabschiedet hat, den der IWF als zufriedenstellend betrachtet, ist die für Dezember erwartete Billigung des neuen Programms durch das IWF-Exekutivdirektorium ein gutes Stück näher gerückt.

Die EU wird die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden fortsetzen, um die Reformagenda des Landes – auch in den mit der Auszahlung der nächsten Tranche des Makrofinanzhilfeprogramms zusammenhängenden Bereichen – weiter voranzubringen. Darunter fallen weitere Maßnahmen auf den Gebieten Korruptionsbekämpfung (z. B. Fortschritte im Hinblick auf die Einsatzfähigkeit des Gerichtshofs der Ukraine zur Verfolgung von Korruptionsdelikten) und öffentliche Finanzverwaltung sowie die Fortführung der Reformen im Energie- und Bankensektor und in der Sozialpolitik. Die Kommission wird auch künftig die weiteren Entwicklungen verfolgen und die Umsetzung überwachen.

Hintergrund

Die Makrofinanzhilfe (MFA) ist Bestandteil des umfassenderen Engagements der EU gegenüber benachbarten Ländern und als Krisenbewältigungsinstrument der EU für Ausnahmesituationen gedacht. Sie kann an Länder vergeben werden, die an die EU angrenzen und mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten konfrontiert sind. Die Makrofinanzhilfe wird ergänzend zu Hilfen des IWF gewährt. Finanziert werden die Makrofinanzhilfe-Darlehen über EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die aufgenommenen Mittel werden anschließend zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weitergereicht. Die MFA-Zuschüsse stammen aus dem EU-Haushalt.

Im März 2018 schlug die Kommission auf Ersuchen der Ukraine ein neues Makrofinanzhilfeprogramm von bis zu 1 Mrd. Euro vor. Dieser Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat im Juli 2018 angenommen. Das Memorandum of Understanding wurde im September 2018 von der Ukraine und der Europäischen Kommission im Namen der EU unterzeichnet und anschließend vom ukrainischen Parlament ratifiziert.

Seit 2014 hat die Ukraine EU-Makrofinanzhilfedarlehen in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. Euro erhalten. Davon wurden 1,6 Mrd. Euro in den Jahren 2014-2015 im Rahmen der beiden früheren Makrofinanzhilfeprogramme ausgezahlt und 1,2 Mrd. Euro im Rahmen des dritten, von 2015 bis 2017 laufenden Programms. Neben der Makrofinanzhilfe unterstützt die EU die Ukraine noch mit verschiedenen anderen Instrumenten, insbesondere auch mit humanitärer Hilfe, Budgethilfe, technischer Hilfe und Mischfinanzierungsfazilitäten zur Förderung von Investitionen. Alles in allem haben die EU und europäische Finanzinstitutionen seit 2014 über 12 Mrd. Euro an Darlehen und 1 Mrd. Euro an Zuschüssen mobilisiert, um der Ukraine bei der Stabilisierung ihrer Wirtschaft, der Durchführung umfangreicher Reformen und der Verbesserung des Lebensstandards ihrer Bevölkerung zu helfen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: EU genehmigt Auszahlung von 500 Mio. EUR im Rahmen der Makrofinanzhilfe für die Ukraine

Makrofinanzhilfe der EU für die Ukraine

EU-Makrofinanzhilfe und wirtschaftliche Analyse von Ländern der Europäischen Nachbarschaft

Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine

Website der EU-Delegation in der Ukraine

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Pressekontakt: Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. November 2018
Autor
Vertretung in Deutschland