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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. Oktober 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU vereinbart Zusammenarbeit mit Albanien bei Grenzmanagement

Die EU hat heute (Freitag) eine Vereinbarung mit Albanien über die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement unterzeichnet. „Die heutige Vereinbarung mit Albanien – die erste dieser Art mit einem Drittland – ist ein Meilenstein in der externen...

Die Vereinbarung wurde im Namen der EU vom österreichischen Bundesminister für Inneres und amtierenden EU-Ratspräsidenten Herbert Kickl und dem EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris Avramopoulos und im Namen Albaniens vom albanischen Innenminister Fatmir Xhafaj unterzeichnet.

Die Vereinbarung ermöglicht es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die operative Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Albanien im Hinblick auf das Management der EU-Außengrenzen zu koordinieren. Die Europäische Grenz- und Küstenwache kann dazu an den Außengrenzen Aktionen durchführen, an denen Albanien und ein oder mehrere benachbarte Mitgliedstaaten teilnehmen. Vorbehaltlich der Zustimmung Albaniens können dazu auch Aktionen auf albanischem Hoheitsgebiet gehören.

Der österreichische Bundesminister für Inneres Herbert Kickl äußerte sich wie folgt: „Die Einführung neuer Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen an den EU-Außengrenzen hat zu einem deutlichen Rückgang der illegalen Grenzübertritte geführt. Es kann aber noch mehr getan werden. Die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn ist dabei besonders wichtig. Die heute geschlossene Vereinbarung wird es uns ermöglichen, Albanien im Bereich Grenzmanagement stärker zu unterstützen.“

Die Vereinbarung ermöglicht es der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, die operative Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Albanien im Hinblick auf das Management der EU-Außengrenzen zu koordinieren. Die Europäische Grenz- und Küstenwache kann dazu an den Außengrenzen Aktionen durchführen, an denen Albanien und ein oder mehrere benachbarte Mitgliedstaaten teilnehmen. Vorbehaltlich der Zustimmung Albaniens können dazu auch Aktionen auf albanischem Hoheitsgebiet gehören.

Die in der Vereinbarung vorgesehenen Aktionen zielen auf die Bekämpfung der irregulären Migration, insbesondere die Bewältigung plötzlicher Veränderungen der Migrationsströme, und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ab und können eine verstärkte technische und operative Unterstützung an der Grenze beinhalten. Für jede Aktion muss zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Albanien ein entsprechender Plan vereinbart werden.

Nächste Schritte

Der Entwurf des Beschlusses über den Abschluss der Vereinbarung wurde dem Europäischen Parlament übermittelt, dessen Zustimmung für den Abschluss erforderlich ist.

Hintergrund

Die heutige Statusvereinbarung mit Albanien ist die erste, die mit einem Drittland geschlossen wird. Die Verhandlungen mit Albanien begannen im Dezember 2017, und der Entwurf der Statusvereinbarung wurde im Februar von Kommissar Avramopoulos und dem albanischen Innenminister Xhafaj paraphiert. Am 13. Juli 2018 genehmigte der Rat die Unterzeichnung der Vereinbarung.

Es sind bereits Entwürfe von Statusvereinbarungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (am 18. Juli) bzw. mit Serbien (am 20. September) paraphiert worden. Die Verhandlungen mit Montenegro sowie mit Bosnien und Herzegowina dauern noch an.

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache kann Einsätze und gemeinsame Aktionen im Hoheitsgebiet von benachbarten Drittländern durchführen, sofern im Vorfeld eine Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem betreffenden Land geschlossen worden ist. Die Kommission hat im September vorgeschlagen, die Rolle der Europäischen Grenz- und Küstenwache weiter zu stärken, ihr ehrgeizige Ziele zu setzen und die Durchführung gemeinsamer Aktionen und Einsätze in Ländern außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zu ermöglichen.

Weitere Informationen:

Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien

Pressemitteilung: Grenzmanagement: Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache verstärkt operative Zusammenarbeit mit Albanien

Pressemitteilung: Europäische Grenz- und Küstenwache: Vereinbarung mit Serbien über operative Zusammenarbeit

Pressemitteilung: Europäische Grenz- und Küstenwache: Vereinbarung mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über operative Zusammenarbeit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Oktober 2018
Autor
Vertretung in Deutschland