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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung11. Januar 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung in Kraft

Das Bild zeigt eine Frau mit Handy und Laptop.

Heute tritt die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) in Kraft. Die neuen Vorschriften legen die Rechte für den Zugang zu und die Nutzung von Daten fest, die in allen Wirtschaftszweigen in der EU erzeugt werden. Sie erleichtern die gemeinsame Nutzung von Daten, insbesondere von Industriedaten.

Das Datengesetz wird für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, indem es regelt, wer unter welchen Bedingungen einen Nutzen aus Daten ziehen kann. Außerdem wird es einen wettbewerbsfähigen und innovativen Datenmarkt fördern, indem sie die Weitergabe von Industriedaten ermöglicht und Rechtsklarheit in Bezug auf die Nutzung von Daten schafft.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Mit einer klar definierten Datengesetzgebung geben wir dem Nutzer die Kontrolle über die Weitergabe der von seinen vernetzten Geräten erzeugten Daten, während wir gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre wahren."

Das Inkrafttreten des Datengesetzes ist ein entscheidender Schritt in unseren Bemühungen, den digitalen Raum zu gestalten“, betonte Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt. „Es wird die Entwicklung einer florierenden, innovativen und offenen europäischen Datenwirtschaft ermöglichen - zu unseren Bedingungen. Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von dem Reichtum an Industriedaten profitieren, die verfügbar werden, was wiederum zu neuen datengestützten Anwendungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, führen wird.“

Maßnahmen zur Förderung der Datenwirtschaft in der EU

In den letzten Jahren ist die Zahl der vernetzten Geräte auf dem europäischen Markt rapide gestiegen. Die Nutzung von vernetzten Gegenständen (oder dem Internet der Dinge) erzeugt immer größere Datenmengen. Dies birgt ein enormes Potenzial für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU.

Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Nutzern von vernetzten Produkten, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten mit Dritten zu teilen. So kann beispielsweise der Besitzer eines vernetzten Autos oder der Betreiber einer Windkraftanlage den Hersteller auffordern, bestimmte Daten, die durch die Nutzung dieser vernetzten Produkte entstehen, an einen Reparaturdienst seiner Wahl weiterzugeben.

Dies wird den Verbrauchern und anderen Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle geben und Dienstleistungen und Innovationen auf dem Anschlussmarkt fördern. Die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, bleiben erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt.

Datennutzung durch öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen können auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, um auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen und Waldbrände zu reagieren oder um ein gesetzliches Mandat zu erfüllen, wenn die erforderlichen Daten auf anderem Wege nicht ohne Weiteres verfügbar sind.

Schutz für Unternehmen

Der Data Act schützt europäische Unternehmen auch vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen zur gemeinsamen Datennutzung, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Dies wird es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, aktiver am Datenmarkt teilzunehmen.

Darüber hinaus wird das Datengesetz den Kunden ermöglichen, nahtlos (und letztendlich kostenlos) zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern zu wechseln. Diese Maßnahmen werden den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt fördern und gleichzeitig verhindern, dass die Anbieter voneinander abhängig sind. Damit kann jedes europäische Unternehmen Datendienste von verschiedenen Cloud-Anbietern kombinieren ("Multi-Cloud") und von den enormen Möglichkeiten des EU-Cloud-Marktes profitieren. Außerdem werden die Kosten für Unternehmen und Verwaltungen drastisch gesenkt, wenn sie ihre Daten und Anwendungen zu einem anderen Cloud-Anbieter verlagern.

Das Datenschutzgesetz enthält auch Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragungen und gewährleistet eine zuverlässigere und sicherere Datenverarbeitungsumgebung.

Schließlich sieht das Gesetz Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die gemeinsame Nutzung von Daten und für Datenverarbeitungsdienste vor, die im Einklang mit der EU-Normungsstrategie stehen.

Nächste Schritte

Nach seinem Inkrafttreten wird das Datengesetz in 20 Monaten, d. h. am 11. September 2026, Anwendung finden.

Hintergrund

Am 23. Februar 2022 schlug die Kommission das Europäische Datengesetz vor, um Fairness in der digitalen Welt zu gewährleisten und Innovationen zu fördern. Am 28. Juni 2023 wurde eine politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt. Der Datenrechtsakt ist ein wichtiger Meilenstein in der Datenstrategie der Kommission, die eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der Ziele des digitalen Jahrzehnts 2030 ist.

Das Datengesetz ergänzt den Data Governance Act, der im September 2023 in Kraft trat und die Prozesse und Strukturen schafft, um die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor zu erleichtern. Der Data Governance Act wird auch gemeinsame europäische Datenräume schaffen, um mehr Daten für die Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft verfügbar zu machen, wobei die Unternehmen und Einzelpersonen, die die Daten erzeugen, die Kontrolle behalten.

Für weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Text im Amtsblatt der EU

Website zum Datengesetz

Datengesetz - Fragen & Antworten

Datengesetz - Faktenblatt

Informationsseite über die europäische Datenstrategie

Data Governance Act 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Januar 2024
Autor
Vertretung in Deutschland