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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. April 2018Vertretung in Deutschland

EU-Vorschriften für konsularischen Schutz von EU-Bürgern treten am 1. Mai in Kraft

Ab dem 1. Mai 2018 haben EU-Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf konsularischen Beistand in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU. In einem Drittland lebende oder reisende Unionbürger können sich somit im Notfall an Konsulate oder Botschaften...

Kommissarin Vĕra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter, sagte: "Fast 7 Millionen EU-Bürger reisen oder leben außerhalb der EU in Ländern oder Gebieten, in denen ihr eigener Mitgliedstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat. Ab morgen sorgen wir dafür, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden, wenn sie außerhalb unserer Union dringend Hilfe benötigen. Die neuen Vorschriften stärken die Rechte der Bürger und sind ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität."

Neben der Unterstützung in Krisenzeiten können die EU-Bürger die neue Richtlinie auch in häufigeren Fällen in Anspruch nehmen, in denen konsularischer Schutz erforderlich ist, z. B. bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen im Ausland. Anträge auf Notfall-Reisedokumente machen mehr als 60 Prozent aller Fälle von konsularischer Unterstützung für nicht vertretene Bürger aus.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Daily News vom 30.04.2018

Konsularischer Beistand außerhalb der EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. April 2018
Autor
Vertretung in Deutschland