![Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.](/sites/default/files/styles/oe_theme_medium_no_crop/public/2022-02/24_O%CC%88ffentliche%20Konsultation.jpg?itok=gQUzSbO2)
Die Europäische Kommission bittet ab heute (Mittwoch) alle Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Zivilgesellschaft und öffentlicher Behörden sowie die Sozialpartner um Meinungen dazu, wie die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern überarbeitet werden könnten. Die bestehenden EU-Vorschriften legen die Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Strafen in diesem Bereich fest. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Juli 2022.
Wie in der EU-Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs angekündigt, wird die EU-Kommission die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern aus dem Jahr 2011 bewerten, um bewährte Verfahren und noch bestehende Gesetzeslücken zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation werden dazu beitragen, die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und die Entwicklung neuer prioritärer Maßnahmen auf EU-Ebene zu lenken.
Weitere Informationen:
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. April 2022
- Autor
- Vertretung in Deutschland