Laut dem heute vorgelegten Bericht über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte 2017 haben die nationalen Behörden das Schnellwarnsystem im letzten 2017 häufiger genutzt und mehr als 2000 Warnmeldungen über gefährliche Produkte über das System übermittelt. Spielzeug (beispielsweise verschiedene Modelle des beliebten Fidget Spinners), Pkw und Motorräder führten die Liste der entdeckten und daraufhin vom Markt genommenen gefährlichen Produkte an.
Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Durch die europäischen Verbraucherschutzvorschriften wird sichergestellt, dass in der EU nur sichere Produkte verkauft werden. Bei Verstößen unterstützt das Schnellwarnsystem die Behörden dabei, schnell zu reagieren und Produkte, die Verletzungen verursachen könnten, aus dem Verkehr zu ziehen. Dieses System hilft uns, für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen und tödliche Unfälle auf unseren Straßen zu verhindern. Dies ist ein gutes Beispiel für die effiziente Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts. Leider müssen wir noch in vielen anderen Bereichen die Durchsetzung verbessern und sicherstellen, dass die Verbraucher ihre Rechte ausüben können. Genau darum geht es bei den neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher („New Deal for Consumers“).”
Die 2201 Warnmeldungen, die über das Schnellwarnsystem übermittelt wurden, zogen fast 4000 Folgemaßnahmen (wie die Entfernung der betroffenen Produkte vom Markt) nach sich. Dies zeigt, dass die nationalen Behörden die eingehenden Warnmeldungen enger überwacht und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Markt für die Verbraucher sicherer zu machen.
Wie schützt das System den Verbraucher vor über das Internet verkauften gefährlichen Produkten?
Die Verbraucher kaufen Produkte immer häufiger online direkt in Drittländern. Die Herausforderung besteht nun darin, dass sichergestellt werden muss, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards der EU entsprechen.
Viele der über das Schnellwarnsystem gemeldeten gefährlichen Produkte werden auch über das Internet vertrieben. Um hierauf zu reagieren, fördert die Kommission die Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern und mit Online-Plattformen, damit keine unsicheren Produkte zu den Verbrauchern in der EU gelangen. Die Kommission hat am 1. März 2018 eine Empfehlung für eine Reihe operativer Maßnahmen abgegeben, die die Online-Plattformen und die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um stärker gegen illegale Inhalte im Internet einschließlich gefährlicher Produkte vorzugehen.
In ihrer Empfehlung ruft die Kommission Online-Plattformen unter anderem dazu auf, freiwillige Vereinbarungen abzuschließen, die über ihre bestehenden rechtlichen Pflichten auf dem Gebiet der Produktsicherheit hinausgehen.
Von welchen Produkten gehen die größten Risiken aus?
Im Jahr 2017 entfiel die größte Anzahl an Warnmeldungen auf Spielzeug (29 Prozent), gefolgt von Kraftfahrzeugen (20 Prozent) sowie Bekleidungs-, Textil- und Modeartikeln (12 Prozent).
Bei den gemeldeten Risiken lagen im Jahr 2017 die Verletzungsrisiken an erster Stelle (28 Prozent), gefolgt von chemischen Risiken (22 Prozent).
Woher kommen die gefährlichen Produkte?
Die meisten gemeldeten gefährlichen Produkte stammten aus Ländern außerhalb der EU. Häufigstes Ursprungsland ist China: Die Zahl der diesbezüglichen Warnmeldungen blieb im Jahr 2017 mit 1155 (dies entspricht einem Anteil von 53 Prozent) gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den chinesischen Behörden zusammen, erörtert mit ihnen spezifische Fälle und tauscht mit ihnen bewährte Verfahren aus. Insgesamt 413 Warnmeldungen (26 Prozent aller Meldungen) betrafen gefährliche Produkte aus Europa.
Nächste Schritte
Das Schnellwarnsystem ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts durch die nationalen Verbraucherbehörden. Um die Durchsetzung weiter zu verbessern, wird die Kommission im April die neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher („New Deal for Consumers“) vorstellen, die darauf abzielen, die bestehenden Vorschriften zu modernisieren und den Verbraucherschutz zu verbessern.
Die Kommission wird weiter an der Modernisierung des Schnellwarnsystems arbeiten, damit Behörden und Unternehmen die Verbraucher besser vor gefährlichen Produkten schützen können.
Der nächste Schritt der Modernisierung des Systems wird den Nutzern ermöglichen, jede Warnmeldung in allen Amtssprachen der EU zu lesen.
Hintergrund
Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Dies wiederum ermöglicht, dass EU-weit geeignete Folgemaßnahmen (Verbot oder Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden) ergriffen werden können.
Derzeit nehmen 31 Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) an dem System teil. Das Schnellwarnsystem funktioniert dank der täglichen, kontinuierlichen engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Für das Schnellwarnsystem wurde eigens eine öffentliche Webseite (ec.europa.eu/consumers/rapid-alert-system) eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Jede Woche werden rund 50 Warnmeldungen erfasst und im Internet veröffentlicht. Alle Meldungen sind der Öffentlichkeit zugänglich. Verbraucher und Unternehmen können inzwischen auch auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Benachrichtigungen über neue Warnmeldungen abonnieren und Warnungen über die sozialen Medien weitergeben.
Unternehmen steht auf der Website zudem ein spezielles Tool zur Verfügung, mit dem sie die nationalen Behörden schnell und effizient über ein Produkt informieren können, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.
Weitere Informationen:
Homepage des Schnellwarnsystems
Suche nach über das Schnellwarnsystem veröffentlichten Informationen
nationale Kontaktstellen für das Schnellwarnsystem
Jahresbericht und statistische Informationen
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. März 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland