Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung15. November 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-weite Regeln zur Eindämmung von Methanemissionen

Auf dem Bild sieht man ein Piktogram innerhalb eines weißen Kreises. In der Mitte des Kreises ist die Erde dargestellt, unten recht sieht man im Kreis der Erde außerdem ein kleines Herz. Oben rechts wird der große Kreis des Piktograms durche einen kleineren Kreis durchbrochen, in dem sich dargstelle Blätter befinden. Unten links wird der große Kreis des Piktograms durch einen kleinen Kreis unterbrochen, in dem sich eine Darstellung (Blätter + eine Stecker) für grünen Strom befindet. Der Hintergrund ist lila

Wenige Wochen vor der Weltklimakonferenz COP28 haben sich das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff. Die erste EU-weite Methanverordnung zielt darauf ab, die vermeidbare Freisetzung von Methan in die Atmosphäre zu stoppen und Methanlecks durch in der EU tätige Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu minimieren.

Der Kampf gegen Methanemissionen ist eine Politik, von der alle profitieren. Sie ist gut für unseren Planeten und gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, begrüßte der für den Europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission Maroš Šefčovič die Einigung. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der europäischen und internationalen Energiewirtschaft, um sicherzustellen, dass diese Vorschriften rasch und wirksam umgesetzt werden.

Vorgaben der neuen Verordnung

Die Verordnung, auf die sich EU-Staaten und Parlament geeinigt haben, sieht für Anlagen innerhalb der EU folgendes vor:

  • Sie verpflichtet die Betreiber, regelmäßig über die Quantifizierung und Messung von Methanemissionen an der Quelle zu berichten, und zwar auch für nicht-operative Anlagen;
  • Sie verpflichtet die Öl- und Gasunternehmen, ihre Anlagen regelmäßig zu überprüfen, um Methanlecks auf dem Gebiet der EU innerhalb bestimmter Fristen zu identifizieren und zu reparieren;
  • Sie verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor und beschränkt die nicht routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln auf unvermeidbare Umstände, z. B. aus Sicherheitsgründen oder im Falle einer Fehlfunktion der Anlagen;
  • Ab 2027 wird das Abfackeln im Steinkohlebergbau eingeschränkt, und nach 2031 treten strengere Bedingungen in Kraft;
  • Sie verpflichtet Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor, ein Inventar stillgelegter, inaktiver, verschlossener und aufgegebener Anlagen wie Bohrlöcher und Bergwerke zu erstellen, ihre Emissionen zu überwachen und einen Plan zur schnellstmöglichen Verringerung dieser Emissionen zu verabschieden.

Die EU importiert einen großen Teil des von ihr verbrauchten Öls, Gases und der Kohle. Mit dieser Verordnung werden auch die mit Importen verbundenen Methanemissionen in Angriff genommen. Konkret:

  • Es wird eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet, in der Daten über Methanemissionen, die von Importeuren und EU-Betreibern gemeldet werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;
  • Die Kommission wird verpflichtet, Methanleistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit die Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können; 
  • Die Kommission wird außerdem ein globales Instrument zur Überwachung der Methanemittenten und einen Schnellwarnmechanismus für besonders hohe Emissionen einrichten, der Informationen über Ausmaß, Häufigkeit und Standort von Quellen mit hohen Methanemissionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU enthält. Im Rahmen dieses Instruments wird die Kommission in der Lage sein, von den betroffenen Ländern umgehend Informationen über Maßnahmen zur Behebung dieser Leckagen anzufordern;
  • Ab Januar 2027 schreibt die Verordnung vor, dass neue Importverträge für Öl, Gas und Kohle nur abgeschlossen werden können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Die Verordnung wird eine Methodik für die Methanintensität und Höchstwerte festlegen, die bei neuen Verträgen für Öl, Gas und Kohle einzuhalten sind.

Diese neuen Transparenzverpflichtungen für internationale Partner werden die bilateralen und multilateralen Dialoge der EU mit globalen Energiepartnern beeinflussen. Mehr als 150 Länder haben den EU-initiierten Global Methane Pledge) unterzeichnet, mit dem Ziel, die Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent. 

Nächste Schritte

Rat und Parlament müsse die gefundene Einigung nun noch formell beschließen, dann kann die Verordnung in Kraft treten.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung (deutsche Übersetzung folgt)

Website zum Thema Methanemissionen 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. November 2023
Autor
Vertretung in Deutschland