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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. September 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

EU-Wettbewerbshüter holen Stellungnahmen zu Beihilfevorschriften für Breitbandausbau ein

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, mit der Mitgliedstaaten und interessierte Kreise aufgerufen werden, zu den geltenden EU-Beihilfevorschriften zum Ausbau von Breitbandnetzen Stellung zu nehmen. Die Kommission...

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: „Der digitale Wandel in Europa ist auf hochwertige Netze angewiesen, denn sie sind für die Konnektivität in den Regionen der Europäischen Union von herausragender Bedeutung und machen die soziale Marktwirtschaft wettbewerbsfähiger und nachhaltiger. Auf der Grundlage der öffentlichen Konsultation wird die Kommission besser einschätzen können, ob die bestehenden Beihilfevorschriften im Bereich der öffentlichen Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen ihren Zweck noch erfüllen und den mit der digitalen Zukunft Europas verbundenen Herausforderungen gewachsen sind”.

Auf der Grundlage der 2013 veröffentlichten Breitbandleitlinien dürfen die Mitgliedstaaten den Ausbau von Breitbandnetzen unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Öffentliche Investitionen sind insbesondere dann erlaubt, wenn ein Marktversagen vorliegt und die Investitionen auf dem Markt „erhebliche Verbesserungen“ im Bereich der Breitbandverfügbarkeit, der Bandbreiten, der Geschwindigkeiten und des Wettbewerbs schaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass sich staatliche Eingriffe auf Gebiete konzentrieren, die andernfalls aufgrund des mangelnden Interesses vonseiten gewerblicher Investoren abgehängt würden, und dass dem „Stand der Technik“ entsprechende Technologien gefördert werden. Gleichzeitig sollen die Leitlinien private Investitionen schützen. So schreiben sie vor, dass kein öffentlicher Eingriff erfolgen darf, wenn private Betreiber Investitionen getätigt haben oder konkret planen. Ferner soll der faire Wettbewerb durch entsprechende Vergabeverfahren, Technologieneutralität und Anforderungen im Bereich des offenen Zugangs zum Nutzen aller europäischen Bürger und Unternehmen gefördert werden.

Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) werden die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung von Beihilfemaßnahmen, die auf den Ausbau von Breitbandnetzen in Gebieten abzielen, in denen eine Infrastruktur derselben Kategorie weder besteht noch in absehbarer Zukunft konkret geplant ist.

Seit der Annahme der Breitbandleitlinien im Jahr 2013 und der einschlägigen Bestimmungen der AGVO im Jahr 2014 haben sich die Breitbandtechnologien erheblich weiterentwickelt, und die Bedürfnisse der Nutzer sind gewachsen, was größere Bandbreiten sowie eine Verbesserung der Netze in Bezug auf andere Parameter wie Latenzzeit, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit erfordert.

Die öffentliche Konsultation soll zeigen, ob die Breitbandleitlinien und die einschlägigen Bestimmungen der AGVO ihre Ziele erfüllen, wie sie sich auf Markt und Wettbewerb auswirken und ob angesichts der jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen und der neuen digitalpolitischen EU-Ziele eine Aktualisierung erforderlich ist. Mit der Konsultation will die Kommission Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und europäischen Mehrwert der bestehenden Vorschriften im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung bewerten.

Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation sind online verfügbar.

Die nächsten Schritte

Die Konsultation läuft bis zum 5. Januar 2021.

Sie ist Teil einer Gesamtbewertung der Breitbandleitlinien und der einschlägigen Bestimmungen der AGVO, die die Kommission auf der Grundlage ihrer Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung durchführt. In die Bewertung einfließen werden neben der öffentlichen Konsultation interne Analysen der Kommission und die Ergebnisse einer extern in Auftrag gegebenen Studie. Die Kommission wird die Ergebnisse der Bewertung in einer öffentlich zugänglichen Arbeitsunterlage zusammenfassen und auf der Grundlage der Bewertung entscheiden, ob eine Aktualisierung der derzeit geltenden Regeln erforderlich ist.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Die Konsultation

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu ( Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. September 2020
Autor
Vertretung in Deutschland