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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 30. Juni 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Wettbewerbshüter lockern Corona-Beihilferahmen zugunsten kleiner Unternehmen und Start-ups

Die europäische Wettbewerbsaufsicht gibt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten, um ihre Wirtschaft in der Corona-Pandemie zu stützen. „Kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups sind für die wirtschaftliche Erholung der Union von entscheidender...

„Wir haben auch Bestimmungen eingeführt, die Anreize für private Investoren schaffen, sich gemeinsam mit dem Staat an Rekapitalisierungsmaßnahmen zu beteiligen, damit weniger staatliche Beihilfen erforderlich sind und die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen abnimmt. Außerdem sei darauf hingewiesen, dass die Gewährung von Beihilfen nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass Produktions- oder sonstige Tätigkeiten des Empfängers aus einem anderen Staat der Union in den Staat, der die Beihilfe gewährt, verlagert werden – denn der Binnenmarkt ist unser wertvollstes Gut. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um den europäischen Unternehmen dabei zu helfen, die Krise zu überstehen und sich rasch wieder zu erholen, dabei aber faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, was allen europäischen Verbrauchern und Unternehmen zugutekommt“, so Vestager weiter.

Hintergrund

Am 19. März 2020 hat die Kommission auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des COVID-19-Ausbruchs angenommen. Der Befristete Rahmen wurde bereits am 3. April und am 8. Mai 2020 geändert. In dem Rahmen wird anerkannt, dass das Wirtschaftsleben in der gesamten EU beträchtlich gestört ist. Er bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang zu nutzen, um die Wirtschaft zu unterstützen, begrenzt jedoch gleichzeitig Beeinträchtigungen des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt.

Weitere Informationen:

Staatliche Beihilfen: Kommission weitet Befristeten Rahmen aus, um kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2020
Autor
Vertretung in Deutschland