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Vertretung in Deutschland
Presseartikel14. Juni 2019Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Wettbewerbshüter prüfen erneut öffentliche Finanzierung der Fehmarnbelt-Querung zwischen Dänemark und Deutschland

Die EU-Kommission hat heute (Freitag) eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob das Modell für die öffentliche Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung und der dazugehörigen Schienen- und Straßenanbindung mit den EU...

„Die Fehmarnbeltquerung trägt zur grenzübergreifenden Integration der beiden Regionen bei, die sie verbindet. Die Kommission hatte bereits im Jahr 2015 Maßnahmen genehmigt, mit denen die Finanzierung der Querung unterstützt werden sollte. Das Gericht der Europäischen Union erklärte diesen Beschluss jedoch für nichtig, da es der Auffassung war, dass die Kommission eine eingehende Untersuchung hätte einleiten müssen“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die heute eingeleitete Untersuchung bietet nun allen Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme, sodass die Kommission dann in voller Kenntnis der Sachlage einen neuen, abschließenden Beschluss erlassen kann.“

Die Feste Querung ist für die Vollendung der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien von entscheidender Bedeutung. Sie umfasst einen rund 19 km langen Unterwassertunnel mit einer elektrifizierten, zweigleisigen Bahnstrecke und einer vierspurigen Autobahn sowie die entsprechende Schienen- und Straßenanbindungen an Land. Der Tunnel verbindet Rødby auf der dänischen Insel Lolland und Puttgarden in Deutschland.

Der zwischen Dänemark und Deutschland geschlossene Staatsvertrag sieht vor, dass Dänemark alleiniger Eigentümer der Festen Querung wird und das volle Finanzierungsrisiko für diese Infrastruktur sowie für den Ausbau der dänischen Hinterlandanbindung per Straße und Schiene trägt. Deutschland ist für die Finanzierung und den Ausbau seiner eigenen Hinterlandanbindungen zuständig und von dieser Untersuchung der Kommission nicht betroffen.

In Dänemark wurden zwei öffentliche Unternehmen mit Planung, Bau und Betrieb des Vorhabens betraut: A/S Femern Landanlæg für die dänische Hinterlandanbindungen und Femern A/S für die Feste Querung.

Im Juli 2015 genehmigte die Kommission das öffentliche Finanzierungsmodell für die Feste Fehmarnbeltquerung zwischen Dänemark und Deutschland gemäß den EU-Beihilfevorschriften. Die Kommission vertrat insbesondere folgende Auffassung:

• Die Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von Femern Landanlæg für Planung, Bau und Betrieb der Hinterlandanbindungen in Dänemark stellen keine staatlichen Beihilfen dar.

• Es konnte offen gelassen werden, ob die öffentlichen Finanzierungsmaßnahmen, die Femern A/S ausschließlich für Planung, Bau und Betrieb der Straßen- und Eisenbahnverbindung über den Fehmarnbelt gewährt wurden, staatliche Beihilfen darstellten. Da sie die Durchführung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse förderten, würden sie in jedem Fall mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Im Dezember 2018 erklärte das Gericht der Europäischen Union den Kommissionsbeschluss von 2015, gegen den Scandlines und Stena Lines ein Rechtsmittel eingelegt hatten, aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig (Urteile in den Rechtssachen T-630/15 und T-631/2015). Das Gericht bestätigte den Kommissionsbeschluss bezüglich der Femern Landanlæg gewährten Finanzierung für die Hinterlandanbindung, stellte jedoch fest, dass die Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die Maßnahmen zu bewerten, die Dänemark Femern A/S vor Erlass des Beschlusses gewährt hatte.

Die Untersuchung der Kommission

Um dem Urteil des Gerichts vom Dezember 2018 nachzukommen, hat die Kommission heute eine eingehende beihilferechtliche Prüfung der Maßnahmen Dänemarks zugunsten von Femern A/S eingeleitet, mit denen die Feste Querung unterstützt wird.

Die Kommission kann beim gegenwärtigen Stand nicht beurteilen, ob es sich bei den Maßnahmen um staatliche Beihilfen handelt, da Ungewissheit bezüglich des wirtschaftlichen Charakters der Festen Querung besteht.

Bei derartigen Maßnahmen kann die Auffassung vertreten werden, dass sie der Förderung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse dienen.

Die Kommission wird bei ihrer Prüfung, wie vom Gerichtshof gefordert, den folgenden Aspekten besonderes Augenmerk schenken:

(i) der Art der Maßnahmen und der Frage, ob es sich um Einzelbeihilfen oder Beihilferegelungen handelt,

(ii) der Vereinbarkeit der Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere der Einstufung der Maßnahmen als Investitions- und/oder Betriebsbeihilfen sowie ihrer Erforderlichkeit und Angemessenheit.

Mit der Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Bislang wurde in der Regel davon ausgegangen, dass öffentliche Fördermaßnahmen für den Bau und Betrieb von Infrastrukturvorhaben keine staatlichen Beihilfen enthalten. Infolge bedeutender Marktentwicklungen werden diese Infrastrukturen jedoch mehr und mehr zu kommerziellen Zwecken genutzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bestätigt, dass die öffentliche Finanzierung von Infrastruktur-Investitionsvorhaben den EU-Beihilfevorschriften unterliegt, wenn die betreffende Infrastruktur kommerziell genutzt werden soll (verbundene Rechtssachen T-443/08 und T-455/08, Leipzig/Halle). Daher müssen öffentliche Mittel für Vorhaben wie die Feste Fehmarnbeltquerung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft werden, soweit sie nachweislich wirtschaftlichen Zwecken dienen.

Nach den EU-Beihilfevorschriften können die Mitgliedstaaten solche Infrastrukturinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen unterstützen, um das Wirtschaftswachstum anzuregen. Dabei müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass keine Überkompensation entsteht und dass auf dem Markt für alle Marktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Weitere Informationen:

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.39078 zugänglich gemacht.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Juni 2019
Autor
Vertretung in Deutschland