Der erweiterte Rahmen für Staatshilfen in der Coronakrise soll nun zusätzlich umfassen: mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mehr Unterstützung für den Ausbau von Testeinrichtungen für wichtige Produkte und Ausrüstung, mehr Unterstützung für die Herstellung dringend benötigter Produkte, gezielte Hilfe in Form von Steueraufschub/Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und gezielte Hilfe in Form von Lohnzuschüssen.
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung, wichtigen Alltagsgütern und notwendigen Dienstleistungen sicherzustellen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein. Die Europäische Kommission begrüßt solche Initiativen und hat heute eine eigene Website eingerichtet, auf der sie Unternehmen, Verbänden und Rechtsberatern kartellrechtliche Leitlinien für solche vorübergehenden Kooperationen zur Verfügung stellt.
Weitere Informationen:
Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
Orientierungshilfe für Unternehmenskooperationen in der Coronakrise
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland