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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 30. März 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

EU-Wettbewerbsregeln stehen Staatsbeihilfen und Unternehmenskooperationen in der Coronakrise nicht im Weg

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Erweiterung des neuen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie vorgelegt. Innerhalb weniger Tage hat die Kommission auf der Grundlage dieses...

Der erweiterte Rahmen für Staatshilfen in der Coronakrise soll nun zusätzlich umfassen: mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mehr Unterstützung für den Ausbau von Testeinrichtungen für wichtige Produkte und Ausrüstung, mehr Unterstützung für die Herstellung dringend benötigter Produkte, gezielte Hilfe in Form von Steueraufschub/Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und gezielte Hilfe in Form von Lohnzuschüssen.

Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung, wichtigen Alltagsgütern und notwendigen Dienstleistungen sicherzustellen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein. Die Europäische Kommission begrüßt solche Initiativen und hat heute eine eigene Website eingerichtet, auf der sie Unternehmen, Verbänden und Rechtsberatern kartellrechtliche Leitlinien für solche vorübergehenden Kooperationen zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung

Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen

Orientierungshilfe für Unternehmenskooperationen in der Coronakrise

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. März 2020
Autor
Vertretung in Deutschland