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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 15. Juni 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 7 Min

EU will Geflüchtete aus der Ukraine schneller in den Arbeitsmarkt eingliedern

Arbeitsmarkt.

Seit dem Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine sind über sieben Millionen Menschen in die EU geflohen. Bislang hat nur eine relativ kleine Zahl von Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter eine Arbeit gefunden. Die Europäische Kommission hat daher heute Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgelegt, um den Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, beim Zugang zu Beschäftigung, Berufs- und Erwachsenenbildung schnell zu helfen. Dazu zählen konkrete Unterstützungsangebote wie Berufsorientierung, schnelle Qualifikationsanerkennung, Weiterbildungen, Umschulungen sowie die Unterstützung von Arbeitgebern, die Geflüchtete einstellen und Zuschüsse für Unternehmensgründungen.

Die Leitlinien beschreiben, wie die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen und aufbauend auf früheren EU-Maßnahmen vorgehen können, um die Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren und den Zugang zur beruflichen und zur Erwachsenenbildung zu fördern. Zusätzlich listen sie mehrere konkrete Beispiele für EU-finanzierte Projekte auf, die den Mitgliedstaaten als Vorbilder für Initiativen dienen und ihnen helfen sollen, die verfügbare EU-Unterstützung optimal zu nutzen.

Die Leitlinien gelten sowohl für Menschen, die Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach der entsprechenden EU-Regelung haben, als auch für Menschen, die einen angemessenen Schutz nach nationalem Recht genießen.

Zugang zu Beschäftigung und Berufsbildung

Mit den Leitlinien fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf:

  • Informationen über Unterstützungsangebote für Menschen, die vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind, bereitzustellen, z. B. Berufsorientierung, Beratung und Schutz vor Diskriminierung. Dies geht über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, die Betroffenen über ihre Rechte zu informieren;
  • die Integration in den Arbeitsmarkt von Personen zu fördern, die vorübergehenden Schutz bzw. gegebenenfalls angemessenen Schutz nach nationalem Recht genießen, insbesondere durch
  1. die Aufforderung an diejenigen, die in der EU ankommen, sich bei den lokalen Arbeitsverwaltungen zu melden;
  2. die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, durch die nationalen Behörden und Arbeitsverwaltungen (z. B. besonderer Schwerpunkt auf dem Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und zu Kinderbetreuung und Schulbildung, Einstellungen in Branchen, in denen Fachkräftemangel herrscht oder in denen die Personen andere Neuankömmlinge aus der Ukraine unterstützen könnten);
  3. die Unterstützung von Arbeitgebern, die Personen einstellen, welche vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind, und Zuschüsse für Unternehmensgründungen;
  4. Ermöglichung der Teilnahme von Neuankömmlingen an Programmen zur Förderung des Unternehmertums;
  • einen möglichst breiten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten, beispielsweise durch Bekämpfung des Risikos von Ausbeutung und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, indem die Zusammenarbeit von Akteuren wie Strafverfolgungsbehörden und Arbeitsinspektionen gewährleistet wird, auf die Möglichkeit nach der Richtlinie über den vorübergehenden Schutz verzichtet wird, EU-Bürgerinnen und -Bürgern und anderen Vorrang beim Zugang zum Arbeitsmarkt einzuräumen, und dafür gesorgt wird, dass bei Maßnahmen stets die Perspektive von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt wird.

Anerkennung bestehender und Investitionen in neue Kompetenzen

Mit den heutigen Leitlinien fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf,

  • dafür zu sorgen, dass Kompetenzen und Qualifikationen bewertet, beurteilt und rasch anerkannt werden können, unabhängig davon, ob entsprechende Nachweise vorliegen oder nicht. Dazu gehören beispielsweise die Hilfe beim Abfassen von Lebensläufen, die Überprüfung von Kompetenzen und die Wiederbeschaffung fehlender Qualifikationsnachweise;
  • schnellstens Möglichkeiten für gezielte Weiterbildungen und Umschulungen und/oder für die Sammlung praktischer Berufserfahrung zu schaffen. Um sicherzustellen, dass die angebotenen Möglichkeiten auch dem Bedarf des Arbeitsmarktes entsprechen und Qualifikationslücken geschlossen werden, ist eine enge Zusammenarbeit mit Bildungs- und Berufsbildungsanbietern, Sozialpartnern und dem Privatsektor notwendig;
  • einen raschen Zugang zur beruflichen Erstausbildung, einschließlich der Lehrlingsausbildung, zu gewährleisten und Möglichkeiten zur Verlängerung des Aufenthalts ukrainischer Auszubildender zu prüfen, was besonders für junge Menschen wichtig ist;
  • Erwachsenen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind, Zugang zur allgemeinen Bildung, auch über alternative Bildungswege, sowie zur Einschreibung an Hochschuleinrichtungen zu geben.

Die Kommission hat auf der Europass-Plattform eine Reihe von Instrumenten in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. So können ukrainischsprachige Nutzer Lebensläufe erstellen, ihre digitalen Kompetenzen testen, Bewerbungen verschicken und Stellen- und Ausbildungsangebote in der EU finden. Zusätzlich wird in Kürze die mehrsprachige Europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) auch in der ukrainischen Übersetzung vorgelegt.

Unterstützung aus EU-Mitteln

Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie zur Berufs- und Erwachsenenbildung können mit EU-Mitteln unterstützt werden. Dazu gehören Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) und dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Auch aus InvestEU, dem Instrument für technische Unterstützung und Erasmus+ können Mittel bereitgestellt werden.

In den heute vorgestellten Leitlinien sind mehrere konkrete Beispiele für EU-finanzierte Projekte zur Förderung der Arbeitsmarktintegration aufgeführt:

  • Das Projekt FAB (Fast track action boost), das in Österreich, Deutschland, Italien, Spanien und Schweden durchgeführt und aus dem Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziert wurde, hat die beschleunigte Integration von Flüchtlingen, insbesondere von Frauen, und ihren Familien in den Arbeitsmarkt gefördert.
  • Mit Hilfe der aus dem ESF unterstützten „Kompetenzvalidierungszentren“ in Belgien können Menschen mit Berufserfahrung, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind, ihre Kompetenzen offiziell und kostenlos validieren lassen. Diese offizielle Anerkennung erleichtert es ihnen, ihre Fähigkeiten gegenüber Arbeitgebern nachzuweisen, ihre Ausbildung wieder aufzunehmen oder Zugang zu einem bestimmten Beruf zu erhalten.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine fliehen, weiterhin zu helfen und ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, unter anderem durch die optimale Nutzung der auf EU-Ebene vorhandenen Unterstützung. Die Kommission ist weiter zur Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und anderen einschlägigen Interessenträgern bereit und wird entsprechend der Entwicklung der Lage Orientierungshilfe bieten.

Hintergrund

Die Hilfsbereitschaft der EU gegenüber denen, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind, zeigt sich darin, dass erstmalig in der Geschichte die EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz aktiviert wurde, die den Begünstigten unverzüglich einen eindeutigen Rechtsstatus gewährt, welcher sich durch den Anspruch auf einen Aufenthaltstitel sowie den Zugang zu Wohnraum, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung auszeichnet. Gemäß dieser Richtlinie haben Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildungsangeboten für Erwachsene, zu beruflicher Fortbildung und praktischen Erfahrungen am Arbeitsplatz. In der Mitteilung der Kommission vom 23. März zur Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zum Arbeitsmarkt auch Menschen zu gewähren, die nach nationalem Recht angemessenen Schutz genießen. Mit der heutigen Mitteilung werden die Mitgliedstaaten zusätzlich angehalten, auch den Zugang zur Berufs- und zur Erwachsenenbildung auf Personen auszuweiten, die einen angemessenen Schutz nach nationalem Recht genießen. Bei angemessenem Schutz handelt es sich um eine Alternative zum vorübergehenden Schutz, die Drittstaatsangehörigen gewährt werden kann, welche sich legal in der Ukraine aufhielten und vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geflohen sind.  

Die neuen Leitlinien ergänzen die zahlreichen, bereits auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen, die vor der Invasion der Ukraine durch Russland geflohen sind, und bauen darauf auf. Viele dieser Maßnahmen hatte die Kommission bereits in ihrer Mitteilung vom März dargelegt. So hat die Kommission bereits operative Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz, eine Empfehlung zur Anerkennung der Qualifikationen von Menschen, die vor der Invasion Russlands in der Ukraine fliehen und einen Zehn-Punkte-Plan für eine stärkere europäische Koordinierung der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehen vorgelegt. Eine Reihe von Initiativen soll den Mitgliedstaaten zudem die optimale Verwendung der verfügbaren EU-Mittel erleichtern, insbesondere die CARE-Verordnung über den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa. Die EU hat bereits Vorauszahlungen an die Mitgliedstaaten in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Unterstützung der Menschen geleistet, die vor dem Krieg geflohen sind.  

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Ukraine: Kommission präsentiert Leitlinien, um Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind, beim Zugang zu Beschäftigung, Berufs- und Erwachsenenbildung zu helfen

Mitteilung mit Leitlinien betreffend den Zugang von Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind, zum Arbeitsmarkt, zur beruflichen Bildung und zur Erwachsenenbildung

Website – Solidarität mit der Ukraine 

Website – Informationen für Menschen aus der Ukraine

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland