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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 25. Juli 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Europäische Bürgerinitiative: auch EU-Kommission für schnelleren Ausstieg aus Tierversuchen

Das Bild stellt ein Piktogram da. Das Piktogram ist ein weißer Kreis auf einem blau-lila Hintergrund. Innerhalb des Kreises sind am unteren Rand graphisch Personen dargestellt und über ihnen einge Schilder mit Haken darin. Über den Schildern, am oberen Rand des Bildes befinden sich zwei kleinere Personen mit Sprechblasen.

Die EU-Kommission hat ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ vorgelegt. Darin gibt sie einen umfassenden Überblick über den rechtlichen und politischen Rahmen der EU in Bezug auf die Verwendung von Tieren zu Testzwecken. Außerdem schlägt sie zusätzliche Maßnahmen vor, um Tierversuche zu reduzieren.

In den vergangenen 20 Jahren habe die EU-Kommission die beeindruckende Summe von über 1 Milliarde Euro in die Entwicklung, Validierung und Einführung von Alternativen zu Tierversuchen investiert, sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission. „Diese Anstrengungen beginnen sich auszuzahlen, da einige dieser tierversuchsfreien Instrumente und Methoden der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung stehen und zunehmend für regulatorische Zwecke eingesetzt werden. Die Kommission wird Alternativen zu Tierversuchen weiterhin mit angemessenen Mitteln unterstützen und die Möglichkeit prüfen, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu koordinieren.“

Maßnahmen, die die EU-Kommission plant

  • Schutz und Stärkung des Verbots von Tierversuchen für Kosmetika: Die Kommission betont, dass die EU-Kosmetikverordnung bereits das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln verbietet, die an Tieren getestet wurden. Dieses Verbot erstreckt sich jedoch nicht auf Sicherheitstests, die zur Bewertung der Risiken von Chemikalien für Arbeitnehmer und Umwelt gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erforderlich sind. Die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsakten wird derzeit in zwei Fällen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geprüft. Die Kommission wird das Ergebnis der Gerichtsverfahren im Hinblick auf mögliche zukünftige Gesetzesänderungen berücksichtigen.
  • Umgestaltung des EU-Chemikalienrechts: Im Rahmen ihres Engagements für die Verringerung und mögliche Abschaffung von Tierversuchen im Zusammenhang mit dem Chemikalienrecht wird die Kommission gemeinsam mit allen relevanten Parteien an einem Fahrplan für tierversuchsfreie Sicherheitsbewertungen von Chemikalien arbeiten. Der Fahrplan wird als Orientierungsrahmen für künftige Maßnahmen und Initiativen dienen, die darauf abzielen, Tierversuche im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung in der Europäischen Union zu reduzieren und letztendlich abzuschaffen.
  • Die Wissenschaft in der EU modernisieren: Die Kommission teilt zwar nicht die Auffassung, dass ein Legislativvorschlag erforderlich ist, um das Ziel der schrittweisen Abschaffung von Tierversuchen in Forschung, Ausbildung und Lehre zu erreichen. Sie wird aber die Entwicklung alternativer Ansätze mit entsprechender Finanzierung weiterhin nachdrücklich unterstützen. Die Kommission schlägt außerdem vor, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um die Reduzierung von Tierversuchen in Forschung, Bildung und Ausbildung zu beschleunigen. Dazu gehören die Prüfung der Möglichkeit, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten und nationalen Behörden in diesem Bereich zu koordinieren, Sondierungsworkshops und die Unterstützung neuer Ausbildungsinitiativen für Nachwuchswissenschaftler.

Hintergrund

Seit April 2012 können Bürgerinnen und Bürger die Kommission mit Hilfe von Europäischen Bürgerinitiativen (EBI) auffordern, rechtliche Maßnahmen in Bereichen vorzuschlagen, in denen die Kommission dazu befugt ist. Damit die Kommission eine EBI in Erwägung ziehen kann, sind die Unterschriften von mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die EBI ist eines der wichtigsten innovativen Instrumente zur Förderung der partizipativen Demokratie auf EU-Ebene.

Die Kommission registrierte die europäische Bürgerinitiative „Rettet tierversuchsfreie Kosmetika - Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche" am 30. Juni 2021. Ihre Organisatoren sammelten zwischen dem 31. August 2021 und dem 31. August 2022 Unterstützung. Am 25. Januar 2023, nachdem die Behörden der Mitgliedstaaten 1.217.916 Unterstützungsbekundungen geprüft hatten, legten die Organisatoren der Kommission die Initiative zur Prüfung und Beantwortung vor.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Faktenblatt

Mitteilung

Europäische Bürgerinitiative „Rettet tierversuchsfreie Kosmetika - Engagiert euch für ein Europa ohne Tierversuche"

EU-Maßnahmen zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

EU-Kosmetik-Verordnung

Europäische Bürgerinitiativen

Pressekontakte:  nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John). Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland