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Vertretung in Deutschland
Presseartikel17. Dezember 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Europäische Bürgerinitiativen: Kommission beschließt weitere Fristverlängerung wegen Corona-Pandemie

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen eine weitere Fristverlängerung von drei Monaten zu gewähren. Damit will die Kommission den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen bei...

Die Fristverlängerung bezieht sich nur auf diejenigen Initiativen, die derzeit Unterstützungsbekundungen sammeln. Bürgerinitiativen, die am 1. November dabei waren, Unterstützungsbekundungen zu sammeln, profitieren von einer dreimonatigen Verlängerung. Diejenigen, die nach dem 1. November und vor dieser Entscheidung mit der Unterschriftensammlung begonnen haben, bekommen eine Fristverlängerung bis zum 1. Februar 2022.

Eine erste Fristverlängerung wurde den Organisatoren von Bürgerinitiativen bereits im Juli gewährt, als sich Europäisches Parlament und Rat auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten. Die Verordnung gewährte eine sechsmonatige Verlängerung für Initiativen, die am 11. März liefen, dem Tag, als die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus zu einer weltweiten Pandemie erklärte.

Die Verordnung erlaubte der Kommission eine weitere Fristverlängerung von maximal drei Monaten im Falle eines neuen Ausbruchs oder eines Wiederaufflammens.

Weitere Informationen:

Daily News vom 17. Dezember 2020

Website der Europäischen Bürgerinitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2020
Autor
Vertretung in Deutschland