Die Fristverlängerung bezieht sich nur auf diejenigen Initiativen, die derzeit Unterstützungsbekundungen sammeln. Bürgerinitiativen, die am 1. November dabei waren, Unterstützungsbekundungen zu sammeln, profitieren von einer dreimonatigen Verlängerung. Diejenigen, die nach dem 1. November und vor dieser Entscheidung mit der Unterschriftensammlung begonnen haben, bekommen eine Fristverlängerung bis zum 1. Februar 2022.
Eine erste Fristverlängerung wurde den Organisatoren von Bürgerinitiativen bereits im Juli gewährt, als sich Europäisches Parlament und Rat auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten. Die Verordnung gewährte eine sechsmonatige Verlängerung für Initiativen, die am 11. März liefen, dem Tag, als die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus zu einer weltweiten Pandemie erklärte.
Die Verordnung erlaubte der Kommission eine weitere Fristverlängerung von maximal drei Monaten im Falle eines neuen Ausbruchs oder eines Wiederaufflammens.
Weitere Informationen:
Daily News vom 17. Dezember 2020
Website der Europäischen Bürgerinitiative
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. Dezember 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland