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Presseartikel4. September 2019Vertretung in Deutschland

Europäische Bürgerinitiativen: Kommission registriert drei Initiativen und stuft eine als unzulässig ein

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, drei neue Europäische Bürgerinitiativen zu registrieren. Dabei handelt es sich um die Bürgerinitiativen „Korruption in der EU an der Wurzel packen: Kein Geld für Länder, deren Justiz auch...

Die Kommission hat die Initiativen noch nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich bestätigt, dass sie rechtlich zulässig sind. Sofern eine der drei registrierten Initiativen innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungs-Erklärungen aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erhält, wird die Kommission die Initiative prüfen und darauf reagieren. Die Kommission kann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

1. „Korruption in der EU an der Wurzel packen: Kein Geld für Länder, deren Justiz auch nach Fristablauf noch ineffizient ist“

Die Organisatoren der Initiative rufen die Kommission auf, „eine feste 10-Jahres-Frist nach dem Beitritt für die automatische Aussetzung von Zahlungen aus den Struktur- und Kohäsionsfonds an neu beigetretene Länder bis zur Aufhebung der Kontrolle ihres Justizsystems“ einzuführen. Sie stellen Folgendes fest: „Der derzeitige EU-Rechtsrahmen kann missbräuchlich ausgelegt werden. Die Korruption politischer Eliten in neu beigetretenen Ländern könnte unter Umständen auch anderen Mitgliedstaaten nützen, und der relative Begriff „vorübergehend“ könnte unendlich ausgedehnt werden. Durch die Festlegung eines strengen Zeitrahmens werden direkte und indirekte Anreize für Korruption in den EU-Mitgliedstaaten vermieden. […]

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen ergreifen, wenn es um Finanzvorschriften für den EU-Haushalt geht. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 12. September 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

2. „Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise“

Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, „die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise anzupassen, um eine maximale Erwärmung von 1,5°C nicht zu überschreiten. Dazu bedarf es ambitionierterer Ziele und erhöhter finanzieller Ressourcen für den Klimaschutz.“

Insbesondere zielt die Initiative darauf ab, dass die EU „ihre national festgelegten Beiträge (NDC) im Rahmen des Übereinkommens von Paris bezüglich einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent bis 2030 und der Erreichung der Netto-Null bis 2035 verschärfen und die europäischen Klimaregelungen dementsprechend anpassen“ soll. Des Weiteren fordert die Initiative die Einführung eines EU-Grenzausgleichssystems für CO2, den Abschluss von Freihandelsabkommen nur mit Partnerländern, die sich gemäß der Bewertung durch den Climate Action Tracker an die Vorgabe von 1,5 °C halten, und kostenloses Unterrichtsmaterial über die Auswirkungen des Klimawandels.

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen mit dem Ziel der Erhaltung und des Schutzes der Umwelt, der Verbesserung ihrer Qualität sowie im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 23. September 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

3. „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“

Die Organisatoren dieser Initiative fordern die Kommission auf, Rechtsakte vorzuschlagen, um den Einsatz synthetischer Pestizide bis 2035 allmählich zu beenden, die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Landwirte bei der Umstellung zu unterstützen. Insbesondere wollen die Organisatoren „den Einsatz synthetischer Pestizide in der Landwirtschaft der EU, beginnend mit den gefährlichsten Stoffen, bis 2030 um 80 Prozent verringern, damit sie bis 2035 frei von synthetischen Pestiziden wird; die Ökosysteme auf landwirtschaftlichen Flächen wiederherstellen, damit die Landwirtschaft zum Vektor für die Erholung der Biodiversität wird; die Landwirtschaft reformieren, indem die vielfältigen und nachhaltigen Kleinbetriebe Priorität erhalten, die rasche Zunahme der ökologischen und biologischen landwirtschaftlichen Verfahren gefördert wird und eine unabhängige, von Landwirten ausgehende Schulung und Forschung zur pestizid- und GVO-freien Landwirtschaft ermöglicht wird.“

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Kommission Maßnahmen in den Bereichen der gemeinsamen Agrarpolitik und des Binnenmarkts sowie in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz ergreifen. Die Kommission stuft die Initiative daher als rechtlich zulässig ein und hat beschlossen, sie zu registrieren. Die Registrierung wird am 30. September 2019 erfolgen. Von da an haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln.

4. „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“

Die Kommission kam heute zu dem Schluss, dass die Initiative „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“ rechtlich unzulässig ist, da sie offenkundig nicht in die Zuständigkeit der Kommission gemäß den EU-Verträgen fällt.

Die Bürgerinitiative fordert die „Regulierung des Geschäftsverkehrs mit Unternehmen des Besatzers, die in besetzten Gebieten ansässig oder tätig sind, indem verhindert wird, dass Waren, die ihren Ursprung in den besetzten Gebieten haben, auf den EU-Markt gelangen.“ Die Organisatoren rufen die Kommission auf, „Rechtsakte vorzuschlagen, mit denen verhindert wird, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse, die ihren Ursprung in illegalen Siedlungen besetzter Gebiete haben, in die EU einführen sowie auch, dass juristische Personen in der EU Erzeugnisse in diese Gebiete ausführen. Mit diesen Rechtsakten soll sichergestellt werden, dass die Integrität des Binnenmarkts gewährleistet und die Aufrechterhaltung solcher rechtswidriger Situationen nicht unterstützt wird.“

Ein diesbezüglicher Rechtsakt könnte nur auf der Grundlage von Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über „restriktive Maßnahmen“ erlassen werden. Der Rat kann einen solchen Rechtsakt jedoch nur erlassen, wenn zuvor ein Beschluss im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU gefasst wurde, der die Aussetzung oder Einschränkung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu einem Drittland ermöglicht. Die Kommission ist rechtlich nicht befugt, einen Vorschlag für einen solchen Beschluss vorzulegen.

Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit nicht erfüllt sind, hat die Europäische Kommission entschieden, diese Initiative nicht zu registrieren. Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative schließt die Registrierung einer Initiative aus, wenn diese offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und steht den Bürgerinnen und Bürgern seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 zur Verfügung. 2017 legte die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union Vorschläge zur Reform der Europäischen Bürgerinitiative vor, um sie noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Im Dezember 2018 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über die Reform. Die überarbeiteten Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2020.

In der Zwischenzeit wurde das Verfahren vereinfacht, und eine Kooperationsplattform bietet nun Unterstützung für die Organisatoren. Dies hat dazu beigetragen, dass die Zahl der registrierten Bürgerinitiativen um 41 Prozent gestiegen ist (41 Registrierungen während der Amtszeit der Juncker-Kommission gegenüber 29 unter der vorherigen Kommission) und 70 Prozent weniger Initiativen abgelehnt wurden (während der Amtszeit der jetzigen Kommission wurden nur sechs Bürgerinitiativen nicht registriert gegenüber 20 in der Amtszeit davor).

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.

Für die Zulässigkeit gelten folgende Voraussetzungen: Die geplante Initiative liegt nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte befugt ist, sie ist nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, und sie verstößt nicht offenkundig gegen die Werte der Union.

Weitere Informationen:

Vollständiger Wortlaut der vorgeschlagenen Bürgerinitiativen:

· „Korruption in der EU an der Wurzel packen: Kein Geld für Länder, deren Justiz auch nach Fristablauf noch ineffizient ist“ (verfügbar ab 12. September 2019)

· „Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise“ (verfügbar ab 22. September 2019 ) www.fridaysforfuture.org/ECI

· „Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ (verfügbar ab 30. September 2019) www.savebeesandfarmers.eu

· „Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik“

Europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden

Website „Die Europäische Bürgerinitiative“

Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele ) , Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. September 2019
Autor
Vertretung in Deutschland