Die Organisatoren berufen sich insbesondere auf den Brexit und die Tatsache, dass die Bürger des Vereinigten Königreichs künftig die Unionsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte verlieren werden. Mit der Registrierung der Initiativen haben die Organisatoren nun ein Jahr Zeit, Unterstützungserklärungen für ihren Vorschlag zu sammeln.
Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der beiden Bürgerinitiativen bestätigt lediglich deren rechtliche Zulässigkeit. Die Kommission hat den Inhalt der Bürgerinitiativen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht analysiert.
Ab der Registrierung der Initiativen haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterstützungserklärungen für ihren Vorschlag zu sammeln. Für die Initiative „Dauerhafte Unionsbürgerschaft“ ist dies ab dem 23. Juli, für die Initiative, die sich mit Hunger in Europa beschäftigt, ab dem 19. Juli 2018 möglich.
Sollte eine Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht; sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Wirksamwerden der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen der Befugnisse der Kommission einen Rechtsakt vorzulegen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Weitere Informationen:
Weitere europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterstützungsbekundungen gesammelt werden
Portal der Europäischen Bürgerinitiative
Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juli 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland