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Vertretung in Deutschland
Presseartikel27. Mai 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit tritt erstmals zusammen

Für mehr Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wird eine heute (Freitag) von der EU-Kommission gestartete Plattform sorgen. Darin arbeiten die Kommission, die Sozialpartner und die nationalen Behörden zusammen, die für...

Arbeitnehmerfreizügigkeit

(27.5.2016) Die Verantwortung für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit liegt bei den Mitgliedstaaten, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Die vorgeschlagene Plattform wird ihnen beim Informationsaustausch helfen, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen, in denen es schwierig ist, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufzudecken und zu ahnden. Damit füllt die Plattform ein Vakuum, da es bislang keine Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen einzelstaatlichen Behörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gibt. Die Kommission hatte die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit am 9. April 2014 vorgeschlagen.

Erfasst werden alle Formen von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, auch die Scheinselbständigkeit, die zur Verschleierung eines Arbeitsverhältnisses dient, um weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen.

Aufgaben und Teilnehmer der Plattform

Die Plattform wird verschiedene Aspekte der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit und Steuern erfassen. Damit wird sie es Experten aus der ganzen EU ermöglichen, Informationen und bewährte Vorgehensweisen auszutauschen und neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen grenzüberschreitende nicht angemeldete Erwerbstätigkeit durch einen besseren Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden zu sondieren und gemeinsame Grundsätze für Inspektionen zu ermitteln.

Jeder Mitgliedstaat benennt einen hochrangigen Vertreter für die Verbindungsarbeit zwischen allen Behörden, die auf nationaler Ebene für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zuständig sind. Darüber hinaus werden der Plattform auch die Kommission und vier Vertreter der auf EU-Ebene organisierten Sozialpartner (zwei von Arbeitgeberseite und zwei der Gewerkschaften) angehören. Die Plattform ist ein Forum für Praktiker, kein politisches Organ.

Warum ist eine Plattform gegen Schwarzarbeit sinnvoll?

Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wird definiert als „jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden“. Die negativen Auswirkungen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit betreffen Arbeitnehmer, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

In einer Eurobarometer-Umfrage von 2013 gaben 11 Prozent der Befragten an, im Jahr zuvor Güter oder Dienstleistungen erworben zu haben, die mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in Zusammenhang standen, während 4 Prozent zugaben, einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein. Die Umfrage zeigte, dass dieses Phänomen in vielen verschiedenen Branchen vorkommt und große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.

Für die Arbeitnehmer bedeutet nicht angemeldete Erwerbstätigkeit unter anderem niedrigere Rentenansprüche, eingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung, schlechte Arbeitsbedingungen und mögliche Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte.

Für Unternehmen stellt nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einen unlauteren Wettbewerb dar, da Firmen, die ihre Arbeitnehmer nicht anmelden, sich einen unfairen Vorteil verschaffen.

Für den Staat bedeutet nicht angemeldete Erwerbstätigkeit entgangene Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Der Bausektor ist am stärksten von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit betroffen. Andere Bereiche, in denen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit verbreitet ist, sind unter anderem: Gartenarbeiten, häusliche Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Restaurant- und Gaststättengewerbe.

Weitere Informationen:

Website der Kommission zu Maßnahmen gegen Schwarzarbeit

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
27. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland