Die Bewerber müssen u.a. mindestens fünfzehn Jahre Berufserfahrung als aktives Mitglied der Staatsanwaltschaft oder Richterschaft haben sowie über mindestens fünf Jahre staatsanwaltschaftliche Erfahrung mit der Untersuchung und Verfolgung von Finanzstraftaten verfügen.
Ein Auswahlausschuss erstellt eine Auswahlliste der qualifizierten Bewerber und legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, die den Europäischen Generalstaatsanwalt im gegenseitigen Einvernehmen ernennen. Dienstort ist Luxemburg.
Bewerbungsschluss ist der 14. Dezember 2018, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.
Weitere Informationen:
Daily News vom 19. November 2018
Ausschreibung der Stelle des Europäischen Generalstaatsanwalts
Mehr Informationen zur Europäischen Staatsanwaltschaft
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19 November 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland