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Vertretung in Deutschland
Presseartikel15. Dezember 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Europäischer Grüner Deal: Kommission will strafrechtlichen Schutz der Umwelt stärken

Press conference by Virginijus Sinkevičius, European Commissioner, on improving environmental protection through criminal law

Die Europäische Kommission verschärft das Vorgehen gegen Umweltkriminalität und gibt den EU-Staaten mit einer heute (Mittwoch) vorgeschlagenen EU-Richtlinie neue Instrumente dafür an die Hand. So definiert sie in ihrem Vorschlag neue Umweltstraftaten wie den illegalen Holzhandel, legt ein Mindestmaß an Sanktionen fest und stärkt die Wirksamkeit der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Außerdem werden die EU-Staaten verpflichtet, Personen zu unterstützen, die Umweltverstöße melden. Mit Vorlage des Vorschlags löst die Kommission ein Vorhaben im Rahmen des Europäischen Grünen Deals ein.

Der für den Europäischen Green Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte: „Die mutwillige Zerstörung unserer natürlichen Umwelt bedroht das Überleben der Menschheit. Wenn wir Gesetzesbrecher ungestraft davonkommen lassen, untergräbt dies unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, zur Bekämpfung der Klimakrise, zur Verringerung der Umweltverschmutzung und zur Beseitigung von Abfällen.“

Die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Vera Jourová, erklärte: „Wir müssen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Umwelt in der gesamten Union zu schützen. Das Strafrecht ist eines dieser Mittel, und dieser Vorschlag wird den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz die Instrumente an die Hand geben, um wirksamer gegen Umweltstraftaten in der gesamten Union vorgehen zu können.“

Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, sagte: „Umweltstraftaten verursachen irreversible und langfristige Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Es ist jedoch schwierig, in solchen Straftaten zu ermitteln und sie vor Gericht zu bringen. Gleichzeitig sind Sanktionen eher mild. Deshalb müssen wir unser Umweltstrafrecht stärken. In einer Zeit, in der die internationale Gemeinschaft über den Straftatbestand des Ökozids diskutiert, müssen wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umweltzerstörung verdoppeln, da ein hohes Umweltschutzniveau nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für künftige Generationen von großer Bedeutung ist.“

Hauptziele des Vorschlags

Mit dem Vorschlag werden neue Straftatbestände im Bereich der Umweltkriminalität in der EU eingeführt, darunter illegaler Holzhandel, illegales Schiffsrecycling oder illegale Wasserentnahme. Darüber hinaus werden in dem Vorschlag die bestehenden Definitionen von Umweltstraftaten klarer gefasst, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Kommission schlägt vor, ein gemeinsames Mindestmaß für Sanktionen bei Umweltstraftaten festzulegen. Bei Straftaten, die zum Tod oder zu einer schweren Verletzung einer Person führen oder führen können, müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vorsehen. In dem Entwurf einer Richtlinie werden zudem zusätzliche Sanktionen vorgeschlagen, darunter die Wiederherstellung der Natur, der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Mitteln und Vergabeverfahren oder der Entzug von behördlichen Genehmigungen.

Der Vorschlag zielt auch darauf ab, einschlägige Ermittlungen und Strafverfahren wirksamer zu gestalten. Er wird Inspektoren, Polizei, Staatsanwälte und Richter durch Weiterbildung, Ermittlungsinstrumente, Koordinierung und Zusammenarbeit sowie durch bessere Datenerhebung und Statistik unterstützen. Die Kommission schlägt vor, dass jeder Mitgliedstaat nationale Strategien entwickelt, die einen kohärenten Ansatz auf allen Ebenen der Durchsetzung und die Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen gewährleisten.

Der Vorschlag wird grenzüberschreitende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unterstützen. Umweltstraftaten betreffen häufig mehrere Länder (z. B. der illegale Artenhandel) oder haben grenzüberschreitende Auswirkungen (z. B. bei grenzüberschreitender Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden). Strafverfolgungs- und Justizbehörden können diese Straftaten nur dann bekämpfen, wenn sie grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin unterstützen, indem sie den an der Strafverfolgung Beteiligten und ihren professionellen Netzen eine Plattform für strategische Erörterungen bietet und finanzielle Unterstützung bereitstellt. Da Umweltkriminalität ein globales Phänomen ist, wird die Kommission die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter fördern.

Über den Vorschlag müssen nun das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten beraten.

Hintergrund

Die Auswirkungen von Umweltkriminalität äußern sich in einer zunehmenden Umweltverschmutzung, einer Verschlechterung des Zustands der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, einer Verringerung der biologischen Vielfalt und der Störung des ökologischen Gleichgewichts.

Umweltkriminalität ist äußerst lukrativ – es können ähnlich hohe Profite wie beim illegalen Drogenhandel erzielt werden –, die Sanktionen sind jedoch viel geringer und die Straftaten werden seltener verfolgt. Diese Faktoren machen die Umweltkriminalität für organisierte kriminelle Gruppen sehr attraktiv.

Der heutige Vorschlag folgt auf die von der Kommission im Jahr 2020 veröffentlichte Bewertung der Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt von 2008. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zahl der erfolgreich verfolgten Umweltstraftaten gering war, die Sanktionen unzureichend waren, um eine abschreckende Wirkung zu zeigen, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unzulänglich war.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten

Factsheet über die Stärkung des EU-Rechts zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Vorschlag für eine neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Mitteilung zum Vorschlag

Broschüre über die Bekämpfung von Umweltkriminalität und damit zusammenhängenden Verstößen

Leitfaden zur Bekämpfung von Umweltkriminalität und damit zusammenhängenden Verstößen

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Dezember 2021
Autor
Vertretung in Deutschland