Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel22. Juni 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 12 Min

Europäischer Grüner Deal: Weniger chemische Pestizide, umfassende Renaturierung

Timmermans und Kyriakides.

Bis zum Jahr 2030 soll der Einsatz chemischer Pestizide in der EU halbiert und sollen 80 Prozent der geschädigten Ökosysteme in Europa wiederhergestellt werden. Das schlägt die Europäische Kommission vor mit einem Gesetzesentwurf zur Wiederherstellung der Natur und eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften über die Verwendung von Pestiziden.

Der Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, erklärte: „Wir Menschen sind auf die Natur angewiesen. Für die Luft, die wir atmen, für das Wasser, das wir trinken, für das Essen, das wir zu uns nehmen – um zu überleben. Ohne Natur geht auch in der Wirtschaft nichts. Die Klima- und die Biodiversitätskrise bedrohen die Grundlagen des Lebens auf der Erde. Bei der Bewältigung der Klimakrise erzielen wir Fortschritte, und mit den beiden heute vorgelegten Rechtsakten machen wir einen enormen Schritt nach vorn bei der Bewältigung des drohenden Ökozids.“

Die Zeit drängt, das Fenster schließt sich

Die beiden Entwürfe sind die wichtigsten Legislativ-Vorschläge zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“. Sie werden dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung in der EU und weltweit zu gewährleisten. Sie werde dabei helfen, den Kollaps von Ökosystemen zu verhindern und den schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts vorzubeugen.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte: „Die Menschen in Europa haben klar zum Ausdruck gebracht: sie möchten, dass die EU sich für die Natur stark macht und sie in ihren Alltag zurückbringt. Auch die Wissenschaft hat eine klare Botschaft: die Zeit drängt, das Fenster schließt sich. Und auch die Wirtschaftlichkeit liegt klar auf der Hand: jeder Euro, der für die Wiederherstellung ausgegeben wird, bringt uns mindestens acht Euro. Darum geht es bei diesem richtungsweisenden Vorschlag – die Wiederherstellung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen, damit wir mit der Natur leben und gedeihen können.“ 

Die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, betonte: „Wir müssen den Einsatz chemischer Pestizide verringern, um Boden, Luft und Lebensmittel und so letztlich die Gesundheit der Menschen in der EU zu schützen. Zum ersten Mal wird der Einsatz von Pestiziden in öffentlichen Gärten und auf Spielplätzen verboten und damit sichergestellt, dass wir alle im Alltag weniger damit in Berührung kommen. Die Gemeinsame Agrarpolitik wird Landwirte über einen Zeitraum von fünf Jahren finanziell unterstützen, damit sie alle infolge der neuen Vorschriften anfallenden Kosten decken können. Wir werden niemanden im Stich lassen.“ 

Gesetz zur Wiederherstellung Europas geschädigter Natur bis 2050

Die Kommission präsentiert heute Vorschläge für die allerersten Rechtsakte ihrer Art, die ausdrücklich auf die Wiederherstellung der Natur in Europa abzielen, um 80 Prozent der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand wiederherzustellen und um alle Ökosysteme zu renaturieren – von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen. Laut diesem Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur gelten für jeden Mitgliedstaat rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen. Diese Ziele ergänzen die bestehenden Rechtsvorschriften. Bis 2030 sollen für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt und diese bis 2050 auf alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme ausgedehnt werden.

Das Gesetz wird die bisherigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur wie z. B. Renaturierung, Wiederaufforstung, Begrünung von Städten oder Beseitigung von Umweltbelastungen ausweiten, damit sich die Natur erholen kann. Die Wiederherstellung der Natur ist nicht gleichbedeutend mit Naturschutz und führt nicht automatisch zu mehr Schutzgebieten. Die Wiederherstellung der Natur ist zwar auch in Schutzgebieten notwendig, deren Zustand sich zunehmend verschlechtert, aber nicht alle wiederhergestellten Gebiete müssen zu Schutzgebieten erklärt werden. Bei vielen davon wird dies nicht geschehen, da die Wiederherstellung Wirtschaftstätigkeiten nicht ausschließt. Bei der Wiederherstellung geht es darum, im Einklang mit der Natur zu leben und zu produzieren, indem überall für mehr biologische Vielfalt gesorgt wird, und zwar auch in den Gebieten, in denen Wirtschaftstätigkeiten stattfinden, wie z. B. Wälder, landwirtschaftliche Flächen und Städte.

Investitionen bringen Rendite

Alle Teile der Gesellschaft wirken eng bei der Wiederherstellung mit und ziehen Nutzen daraus. Sie muss inklusiv sein und hat besonders positive Auswirkungen auf diejenigen, die für ihren Lebensunterhalt unmittelbar auf eine gesunde Natur angewiesen sind, darunter Land- und Forstwirte sowie Fischer. Jeder Euro, der in die Wiederherstellung der Natur investiert wird, bringt eine Rendite von 8 bis 38 Euro dank der Ökosystemdienstleistungen, die die Ernährungssicherheit, Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen, Klima-Resilienz und Anpassung an den Klimawandel und menschliche Gesundheit fördern. Die Investitionen führen auch zu mehr Natur in unseren Landschaften und im Alltag – mit nachweislichen Vorteilen für Gesundheit und Wohlbefinden sowie kulturellem und Erholungswert.

Im Gesetz zur Wiederherstellung der Natur werden Zielvorgaben und Verpflichtungen für die Wiederherstellung verschiedenster Ökosysteme an Land und im Meer festgelegt. Dabei werden die Ökosysteme mit dem größten Potenzial für den Abbau und die Speicherung von CO2 und die Prävention oder Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen zu den obersten Prioritäten gehören. Das neue Gesetz baut auf bestehenden Rechtsvorschriften auf, beschränkt sich aber nicht auf die Schutzgebiete der Habitat-Richtlinie und von Natura 2000, sondern soll alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme in der EU bis 2030 auf den Weg der Erholung bringen. Dafür werden umfangreiche EU-Mittel bereitgestellt. Aus dem aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen werden rund 100 Milliarden Euro für die Förderung von biologischer Vielfalt und Wiederherstellung zweckgebunden.

Zu den vorgeschlagenen Zielen gehören:

  • Umkehr des Rückgangs von Bestäuber-Populationen bis 2030 und danach Vergrößerung ihrer Populationen,
  • Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030, eine Zunahme um 5 Prozent bis 2050 und eine Baumüberschirmung von mindestens 10 Prozent in allen europäischen Städten, Kleinstädten und Vororten sowie Nettozunahme an Grünflächen, die in Gebäude und Infrastruktur integriert sind,
  • In landwirtschaftlichen Ökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung bei Wiesenschmetterlingen, Feldvögeln, organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden und Landschafts-Elementen mit großer Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen,
  • Die Wiederherstellung und -vernässung von landwirtschaftlich genutzten entwässerten Torfmooren und Torf-Abbaugebieten,
  • In Wald-Ökosystemen Zunahme der biologischen Vielfalt insgesamt und positive Entwicklung in Bezug auf die Vernetzung der Wälder, Totholz, den Anteil von Wäldern mit uneinheitlicher Altersstruktur, Waldvögel und den Bestand an organischem Kohlenstoff,
  • Wiederherstellung von Meeres-Lebensräumen wie Seegraswiesen oder Sedimentböden und Wiederherstellung der Lebensräume von Meerestieren wie Delfinen und Schweinswalen, Haien und Seevögeln,
  • Entfernung von Hindernissen in Flüssen, damit mindestens 25 000 Flusskilometer bis 2030 in frei fließende Flüsse umgewandelt werden.

Zielgerichtet und flexibel anwendbar

Um zur Erreichung der Ziele beizutragen und gleichzeitig genug Flexibilität für nationale Besonderheiten einzuräumen, schreibt das Gesetz vor, dass bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne eng mit Wissenschaftlern, Interessenträgern und der Öffentlichkeit zusammengearbeitet werden muss. Ferner gibt es spezifische Governance-Vorschriften (Überwachung, Bewertung, Planung, Berichterstattung und Durchsetzung), die auch auf nationaler und europäischer Ebene die Politikgestaltung verbessern und sicherstellen würden, dass die Behörden die damit zusammenhängenden Fragen der biologischen Vielfalt, des Klimas und der Existenzgrundlagen gemeinsam berücksichtigen.

Mit dem Vorschlag wird ein zentrales Element des europäischen Grünen Deals verwirklicht: die in der Biodiversitätsstrategie für 2030 gemachte Zusage, dass Europa mit gutem Beispiel vorangeht, wenn es darum geht, den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren und die Natur wiederherzustellen. Er ist der wichtigste Beitrag der EU zu den laufenden Verhandlungen über einen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, der noch in diesem Jahr auf der Klimakonferenz (COP15) in Montreal vom 7. bis 15. Dezember angenommen werden soll.

Strenge Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide und zur Gewährleistung nachhaltigerer Lebensmittelsysteme bis 2030

Die Wissenschaft und die Bürgerinnen und Bürger sind zunehmend besorgt über den Einsatz von Pestiziden und ihre sich akkumulierenden Rückstände und Metaboliten in der Umwelt. Im Schlussbericht der Konferenz zur Zukunft Europas haben Bürgerinnen und Bürger die Union explizit dazu aufgefordert, die Verwendung und Risiken von Pestiziden anzugehen. Die geltenden Vorschriften der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden haben sich als nicht streng genug erwiesen und werden nicht überall in gleichem Maße umgesetzt. Auch beim integrierten Pflanzenschutz (IPM) und mit anderen alternativen Konzepten wurden keine hinreichenden Fortschritte erzielt.  Chemische Pestizide schädigen die menschliche Gesundheit und sind Ursache für den Rückgang der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen. Sie kontaminieren die Luft, das Wasser und die Umwelt im weiteren Sinne.

Die Kommission schlägt daher klare und verbindliche Regeln vor:

  • Rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene zur Verringerung der Verwendung und des Risikos chemischer Pestizide und der Verwendung der gefährlicheren Pestizide um 50 Prozent bis 2030. Die Mitgliedstaaten werden ihre eigenen nationalen Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter festlegen, um sicherzustellen, dass die EU-weiten Ziele erreicht werden. Strenge neue Vorschriften über umweltfreundliche Schädlingsbekämpfung: Mit neuen Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Landwirte und anderen beruflichen Verwender von Pestiziden die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) einhalten, wonach zunächst auf alternative umweltfreundliche Methoden zur Schädlingsprävention und -bekämpfung zurückgegriffen werden muss und chemische Pestizide nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen.  Die Maßnahmen umfassen auch die obligatorische Führung von Aufzeichnungen durch Landwirte und andere gewerbliche Verwender. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten für alle Nutzpflanzen spezifische Vorschriften festlegen, in denen die anstelle von chemischen Pestiziden zu verwendenden Alternativen genannt werden. 
  • Verbot aller Pestizide in empfindlichen Gebieten. Die Verwendung von Pestiziden an Orten wie städtischen Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen und Natura-2000-Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, wird generell verboten. Diese neuen Vorschriften sorgen dafür, dass wir im Alltag in unserer unmittelbaren Umgebung nicht mehr mit chemischen Pestiziden in Berührung kommen.

Mit dem Vorschlag wird die bestehende Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Damit werden die Probleme aufgrund der schwachen und uneinheitlichen Umsetzung der bestehenden Vorschriften in den letzten zehn Jahren angegangen.  Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission ausführliche jährliche Fortschritts- und Durchführungsberichte vorlegen.

Unterstützung des Übergangs

Ein Paket politischer Maßnahmen wird Landwirte und andere Nutzer beim Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelerzeugungssystemen unterstützen, etwa durch:

  • Neue Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik, damit Landwirte einen Ausgleich für etwaige Kosten erhalten, die ihnen aufgrund der Umsetzung der neuen Vorschriften entstehen, für einen Übergangszeitraum von 5 Jahren;
  • Intensivere Maßnahmen zur Erweiterung des Angebots an biologischen und risikoarmen Alternativen auf dem Markt;
  • Forschung und Entwicklung im Rahmen des EU-Forschungsprogrammes zur Förderung neuer Technologien und Verfahren, einschließlich Präzisionslandwirtschaft, und
  • Ein Aktionsplan für den Bio-Sektor, um die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für Pestizide zu erreichen.

Der Übergang wird auch durch den Vorschlag eines Datennetzes für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und durch Marktentwicklungen im Bereich der Präzisionslandwirtschaft wie z. B. Sprühgeräte, die Geolokalisierung und Schädlingserkennungstechniken einsetzen, unterstützt.

Weltweit Ergebnisse erzielen

Im Einklang mit ihrer Politik der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden wird die Kommission in Kürze erstmals eine Maßnahme vorschlagen, mit der sie ihrer Zusage nachkommt, bei Entscheidungen über Höchstwerte für Rückstande in Lebensmitteln globale Umwelterwägungen zu berücksichtigen. Eingeführte Lebensmittel mit messbaren Rückständen verbotener Stoffe dürften dann in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dies wird zu einem positiven Kreislauf beitragen und soll Drittländer dazu anregen, die Verwendung von Pestiziden, die in der EU bereits verboten sind, ebenfalls einzuschränken oder zu verbieten.

Konkret wird die Kommission in Kürze die Mitgliedstaaten und Drittländer zu einer Maßnahme konsultieren, mit der die Schwelle für Rückstände von Thiamethoxam und Clothianidin, zwei Stoffen, die bekanntermaßen erheblich zum weltweiten Rückgang der Bestäuber beitragen, auf null gesenkt wird. Diese Stoffe sind in der EU nicht mehr zugelassen. Nach Annahme der Maßnahme dürfen eingeführte Lebensmittel, die messbare Rückstände dieser beiden Stoffe enthalten – nach bestimmten Übergangszeiträumen – in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Nächste Schritte

Die beiden Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft. Nach der Annahme wird sich die Wirkung vor Ort schrittweise entfalten: bis 2030 müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen worden sein, und die Ziele für Pestizide sollen bis 2030 erreicht werden.

Hintergrund 

Gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme sind das Rückgrat unseres Wohlergehens und unseres Wohlstands, da sie Nahrungsmittel und sauberes Wasser liefern, CO2 speichern und Schutz vor auch durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen bieten. Mehr als die Hälfte des globalen BIP hängt von der Natur und den von ihr erbrachten Dienstleistungen ab, und weltweit sind mehr als 75 Prozent der Nahrungsmittelpflanzenarten auf Bestäuber angewiesen.

Trotzdem verschlechtert sich der Zustand der Natur in Europa alarmierend und mehr als 80 Prozent der Lebensräume sind in schlechtem Zustand.  Feuchtgebiete, Torfmoore, Grasland und Dünenlebensräume sind am stärksten betroffen.  Die Feuchtgebiete in West-, Mittel- und Osteuropa sind seit 1970 um 50 Prozent geschrumpft. 71 Prozent der Fisch- und 60 Prozent der Amphibienpopulationen sind in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Zwischen 1997 und 2011 führte der Verlust an biologischer Vielfalt geschätzt zu jährlichen Einnahmeeinbußen von 3,5-18,5 Billionen Euro.

Menschen aus ganz Europa und allen Gesellschaftsschichten empfahlen auf der Konferenz zur Zukunft Europas eine „drastische Verringerung chemischer Pestizide und Düngemittel in allen Arten landwirtschaftlicher Betriebe“ und „die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft, in der auch die Natur und die Arbeitskräfte respektiert werden“. Mit dem heute vorgelegten Paket geht die Kommission auf fünf Vorschläge und acht spezifische Maßnahmen ein, die von Bürgerinnen und Bürgern empfohlen wurden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Gesetz über die Wiederherstellung der Natur

Factsheet zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Factsheet zu biologischer Vielfalt und Resilienz

Broschüre: Wiederherstellung der Natur (bestehende Projekte in Mitgliedstaaten)

Fragen und Antworten zu Pestiziden

Factsheet zur Verringerung des Risikos und der Verwendung von Pestiziden in Europa

Factsheet zur nachhaltigeren Verwendung von Pestiziden in Europa

Factsheet über die Unterstützung für Landwirte bei der Verringerung der Verwendung chemischer Pestizide

Interaktive Bildungserfahrung: Pollinator Park

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Juni 2022
Autor
Vertretung in Deutschland