
Die Europäische Kommission hat ihre Jahresstatistik über die Anwendung des Europäischen Haftbefehls veröffentlicht: Im Jahr 2021 stellten die Justizbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt rund 15.000 Haftbefehle aus. Die Zahl ging im Vergleich zu den Vorjahren leicht zurück. Auch die Übergabeverfahren, sprich die Zeit von der Festnahme der Person bis zur Übergabe an das zuständige Mitgliedsland, wurden verkürzt.Wie in den Vorjahren waren die am häufigsten festgestellten Kategorien Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigung, Drogendelikte sowie Betrug und Korruption.
„Wir müssen sicherstellen, dass die vielen Vorteile, die das Recht auf Freizügigkeit in unserer Union mit sich bringt, nicht durch diejenigen behindert werden, die versuchen, sich der Justiz zu entziehen, und der Europäische Haftbefehl ist in dieser Hinsicht eine Erfolgsgeschichte“, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová. „Wir sehen jedoch immer wieder Fälle, in denen Entscheidungen zur Vollstreckung von Haftbefehlen nicht innerhalb der festgelegten Fristen getroffen werden. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die verfügbaren Instrumente, einschließlich des Europäischen Haftbefehls, zu nutzen, um die grenzüberschreitende Kriminalität in der EU wirksam zu bekämpfen."
Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders ergänzte: „Wir leben in einer globalisierten und vernetzten Welt, in der sich Menschen, auch Kriminelle, leicht von Land zu Land bewegen können. Der Europäische Haftbefehl soll verhindern, dass sich Kriminelle der Justiz entziehen, indem sie unsere offenen Grenzen ausnutzen. Dieses System trägt dazu bei, Straflosigkeit zu bekämpfen und Gerechtigkeit zu schaffen. Er ist das Sinnbild für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Strafjustiz.“
Im Jahr 2021 stellten die Justizbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt 14.789 Haftbefehle aus. Das sind etwas weniger als in den Vorjahren (15.938 im Jahr 2020, 20.226 im Jahr 2019 und 17.471 im Jahr 2018). Vom Tag der Festnahme an dauerte das Übergabeverfahren durchschnittlich 20,14 Tage, wenn die gesuchte Person zustimmte, und 53,72 Tage, wenn die Person nicht zustimmte, verglichen mit 21,26 Tagen bzw. 72,45 Tagen im Jahr 2020.
Der Europäische Haftbefehl ist nach wie vor ein wichtiges Instrument im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Er ermöglicht schnellere und einfachere Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten und beendet die politische Beteiligung an Auslieferungsverfahren, die durch ein rein gerichtliches Verfahren ersetzt wird. Außerdem können die EU-Länder die Übergabe ihrer eigenen Bürger nicht mehr verweigern, wenn diese in einem anderen EU-Land eine schwere Straftat begangen haben.
Weitere Informationen:
Antworten zur praktischen Anwendung des Europäischen Haftbefehls im Jahr 2021
Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland