Die „Green Consumption Pledge“ ist Teil des europäischen Klimapakts, einer EU-weiten Initiative, mit der Menschen, Gemeinschaften und Organisationen aufgerufen werden, sich an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen und ein grüneres Europa aufzubauen. Die Zusagen im Rahmen der aktuellen Initiative wurden von der Kommission und den Unternehmen gemeinsam ausgearbeitet. Die Einhaltung der Zusagen im Rahmen des Pilotprojekts wird nach Ablauf eines Jahres bewertet, bevor die nächsten Schritte unternommen werden.
EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Bei der Veröffentlichung der neuen Verbraucheragenda im vergangenen Herbst haben wir das Ziel formuliert, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, benötigen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz in Bezug auf den CO2-Fußabdruck und die Nachhaltigkeit von Produkten. Darum geht es bei der heutigen Initiative. Ich freue mich daher sehr, dass die fünf Unternehmen an der Initiative teilnehmen, und begrüße es, dass sie sich verpflichtet haben, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinauszugehen. Ich hoffe auf die Zusammenarbeit mit vielen weiteren Unternehmen, damit wir den nachhaltigen Konsum in der EU weiter fördern können.“
Die Initiative „Green Consumption Pledge“ ist eine Initiative im Rahmen der neuen Verbraucheragenda und basiert auf fünf Kernzusagen. Durch ihre Teilnahme an der Initiative verpflichten sich Unternehmen zu ehrgeizigen Maßnahmen, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern und den Verbrauchern dabei zu helfen, nachhaltigere Käufe zu tätigen. Sie müssen im Zusammenhang mit mindestens drei der fünf Kernzusagen konkrete Maßnahmen ergreifen und ihre Fortschritte anhand von Daten nachweisen, die sie veröffentlichen. Jedes teilnehmende Unternehmen wird mit der Kommission in völliger Transparenz zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Fortschritte zuverlässig und überprüfbar sind. Die fünf Kernzusagen lauten wie folgt:
- Berechnung des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens , einschließlich seiner Lieferkette, anhand der Berechnungsmethode oder des Umweltmanagementsystems, die von der Kommission entwickelt wurden, und Einführung angemessener Due-Diligence-Prozesse, um im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris eine Verringerung des Fußabdrucks zu erreichen.
- Berechnung des CO2-Fußabdrucks ausgewählter Vorzeigeprodukte des Unternehmens anhand der von der Kommission entwickelten Methode, Erzielung bestimmter Verringerungen des Fußabdrucks für die ausgewählten Produkte und Offenlegung der Fortschritte gegenüber der Öffentlichkeit.
- Steigerung des Verkaufs nachhaltiger Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen des Gesamtumsatzes des Unternehmens oder seiner ausgewählten Geschäftssparte.
Bindung eines Teils der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit für die Förderung nachhaltiger Verfahren im Einklang mit der Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des europäischen Grünen Deals durch die Kommission. - Sicherstellung, dass die Informationen, die den Verbrauchern in Bezug auf den CO2 -Fußabdruck des Unternehmens und seiner Produkte zur Verfügung gestellt werden , leicht zugänglich, präzise und klar sind, und Aktualisierung dieser Informationen nach etwaigen Verringerungen oder Erhöhungen des Fußabdrucks.
Die Initiative „Green Consumption Pledge“ konzentriert sich auf Non-Food-Erzeugnisse und ergänzt den Verhaltenskodex, der im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in Kraft tritt. Im Rahmen des Verhaltenskodexes sollen die Interessenträger des Lebensmittelsektors Verpflichtungen für verantwortungsbewusste Geschäfts- und Vermarktungspraktiken eingehen.
Die nächsten Schritte
Unternehmen aus dem Non-Food-Sektor sowie Unternehmen des Einzelhandels, die sowohl Lebensmittel als auch Non-Food-Erzeugnisse verkaufen und sich der Initiative „Green Consumption Pledge“ anschließen möchten, können sich bis Ende März 2021 an die Europäische Kommission wenden.
Die erste Pilotphase der Initiative „Green Consumption Pledge“ läuft bis Januar 2022. Bevor weitere Schritte ergriffen werden, wird ihre Funktionsweise in Absprache mit den teilnehmenden Unternehmen, einschlägigen Verbraucherorganisationen und anderen Interessenträgern bewertet.
Hintergrund
Der Übergang zu einer grünen Wirtschaft ist eine der Prioritäten der neuen Verbraucheragenda, mit der sichergestellt werden soll, dass den Verbrauchern auf dem EU-Binnenmarkt nachhaltige Produkte zur Verfügung stehen und sie besser informiert sind, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Angesichts der Schlüsselrolle, die Industrie und Handelsakteure im Vorfeld spielen, ist es von wesentlicher Bedeutung, Legislativvorschläge durch freiwillige, nichtregulatorische Initiativen zu ergänzen, an denen sich Vorreiter in der jeweiligen Branche, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen wollen, beteiligen können. Die „Green Consumption Pledge“ ist eine der nichtregulatorischen Initiativen der neuen Verbraucheragenda.
Sie ist eine von mehreren Initiativen, mit denen die Kommission die Verbraucher in die Lage versetzen will, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Eine weitere Initiative ist der Legislativvorschlag zur Belegung von Umweltaussagen, den die Kommission im Laufe des Jahres 2021 annehmen wird. Im Rahmen dieser Initiative sollen Unternehmen künftig dazu verpflichtet werden, ihre Angaben zum ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte und Dienstleistungen anhand standardisierter Quantifizierungsmethoden zu belegen. Ziel ist es, die entsprechenden Angaben in der gesamten EU zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar zu machen und so „Greenwashing“ (d. h. von Unternehmen betriebene Schönfärberei hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen) zu vermeiden. Dies dürfte gewerblichen Abnehmern und Anlegern helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen, und das Vertrauen der Verbraucher in Umweltzeichen und umweltrelevante Informationen stärken.
Der am 9. Dezember 2020 verabschiedete europäische Klimapakt soll dazu beitragen, wissenschaftlich fundierte Informationen über Klimaschutzmaßnahmen zu verbreiten und praktische Entscheidungshilfen für den Alltag zu geben. Er wird lokale Initiativen unterstützen und sowohl Einzelne als auch Gruppen zu ausdrücklichen Klimaschutzbekenntnissen und -zusagen ermutigen, indem er zur Mobilisierung von Unterstützung und Beteiligung beiträgt.
Weitere Informationen:
Zusage der Colruyt-Gruppe im Rahmen der „Green Consumption Pledge“
Zusage von Decathlon im Rahmen der „Green Consumption Pledge“
Zusage der LEGO-Gruppe im Rahmen der „Green Consumption Pledge“
Zusage von L‘Oréal im Rahmen der „Green Consumption Pledge“
Zusage von Renewd im Rahmen der „Green Consumption Pledge“
Veranstaltung: Beginn der Pilotphase der Initiative „Green Consumption Pledge“
Neue Verbraucheragenda — Stärkung der Resilienz der Verbraucher/innen für eine nachhaltige Erholung
Strategie „Vom Hof auf den Tisch“
GD Justiz und Verbraucher kontaktieren
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Januar 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland