„Wir befinden uns im letzten Jahr eines Siebenjahres-Haushalts. Diese Krise zeigt, wie wichtig - ja sogar entscheidend - es ist, einen Haushalt zu haben der komplexe Krisen wie diese bewältigen kann“, sagte von der Leyen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ratspräsident Michel. Es brauche einen ambitionierten neuen Haushaltsrahmen, der Impulse für einen Wirtschaftsaufschwung in der EU geben kann. „Wenn wir nach vorne blicken, dann ist das stärkste Zeichen für europäische Solidarität ein starkes EU-Budget. Das muss in den kommenden Wochen diskutiert werden. Wir brauchen eine Lösung.“
Zudem sollen die Finanzminister des Euroraums binnen zwei Wochen Vorschläge präsentieren, wie die wirtschaftliche Unterstützung für besonders betroffene Staaten verstärkt werden kann. Überdies wollen die EU-Staats- und Regierungschefs ein koordiniertes Vorgehen bei der Beendigung der nationalen Maßnahmen für die Einschränkung des sozialen Lebens sicherstellen. Das ist eine Voraussetzung, um den Erfolg der Maßnahmen langfristig zu sichern.
Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme ihres Vorschlags für eine Investitionsoffensive zur Bewältigung der Coronakrise („Corona Response Investment Initiative“) am Donnerstagabend im Europäischen Parlament. Mit diesen Maßnahmen sollen 37 Mrd. Euro aus den verfügbaren EU-Mitteln so schnell wie möglich an die von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Bürger, Regionen und Länder weitergeleitet werden. Die Mittel werden an die Gesundheitssysteme, KMU, in die Arbeitsmärkte und andere gefährdete Wirtschaftsbereiche der EU-Mitgliedstaaten geleitet.
Auch die Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit billigten die Abgeordneten. Durch die Maßnahmen werden im Jahr 2020 den europäischen Staaten bis zu 800 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit der vorübergehenden Aussetzung der EU-Vorschriften über Zeitnischen an Flughäfen wird zudem verhindert, dass Fluggesellschaften während der Pandemie Leerflüge durchführen. Die vorübergehende Aussetzung bedeutet, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, ihre geplanten Start- und Landezeitnischen zu nutzen, um sie in der nächsten Saison zu behalten. Die Verfallsregel bei Nichtnutzung („use it or lose it“) wird für die gesamte Sommersaison vom 29. März bis zum 24. Oktober 2020 aufgehoben.
Weitere Informationen:
Gemeinsame Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 26. März 2020
Statement von Präsidentin von der Leyen nach der Videokonferenz mit den Staats- und Regierungschefs
Coronavirus – die Krisenreaktion der EU
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 27. März 2020
- Autor
- Vertretung in Deutschland