Es ist nun 60 Jahre her, dass der Grundsatz des gleichen Arbeitslohnes in die Europäischen Verträge aufgenommen wurde und noch immer spiegeln diese Vorschriften nicht die alltägliche Realität von Frauen in ganz Europa wider.
Frauen verdienen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger als Männer, was gegenüber dem Vorjahreswert von 16,2 Prozent einer leichten Verbesserung entspricht. Mit 21 Prozent hat Deutschland einen der höchsten „Gender Pay Gaps“ der EU, Vorreiter dagegen ist Rumänien mit nur 3,5 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen.
Lohntransparenz kann dazu beitragen, die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles anzugehen. Daher begrüßt die Kommission die Ankündigung der designierten Präsidentin von der Leyen, in den ersten 100 Tagen ihres Mandats verbindliche Transparenzmaßnahmen vorzulegen.
Weitere Informationen:
Factsheet zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Englisch)
Bericht: Nationale Fälle und bewährte Verfahren zum Grundsatz des gleichen Lohns
Leitfaden zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Grundsatz des gleichen Entgelts
Jüngste Eurobarometer-Umfrage zur Gleichstellung der Geschlechter
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Oktober 2019
- Autor
- Vertretung in Deutschland