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Presseartikel24. November 2021Vertretung in DeutschlandLesedauer: 10 Min

Europäisches Semester 2022: Von Krisenbewältigung hin zu Zukunftsinvestitionen

Press conference by Valdis Dombrovskis, Executive Vice-President of the European Commission, Nicolas Schmit, and Paolo Gentiloni, European Commissioners, on the European Semester autumn package

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) den 2022er Zyklus des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung eingeleitet. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte dazu: „Beim Übergang von der Krisenbewältigung hin zu wachstumsfreundlichen Investitionen für die Zukunft geht es jetzt vor allem darum, die richtigen Reformen und Investitionen zu tätigen, damit Europa eine integrative, dauerhafte und nachhaltige Erholung herbeiführen kann.“ Während die Aufbau- und Resilienzfazilität die Finanzierung bereitstellen werde, solle das Europäische Semester den Mitgliedstaaten als politischer Kompass für das weitere Vorgehen dienen. Das Herbstpaket des Europäischen Semesters umfasst die jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder für 2022, politische Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet und den Vorschlag der Kommission für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht.

Das Paket stützt sich auf die Wirtschaftsprognose vom Herbst 2021, in der festgestellt wurde, dass die wirtschaftliche Erholung allmählich in einen Aufschwung mündet, jetzt aber mit neuem Gegenwind konfrontiert ist.

Jahreswachstumsbericht

Die diesjährige Strategie für nachhaltiges Wachstum enthält eine ehrgeizige Agenda für 2022. Diese soll die EU von der Krisenbewältigung hin zu einem nachhaltigen und fairen Aufschwung, der die Widerstandsfähigkeit der EU-Wirtschaft stärkt, leiten. Ferner wird dargelegt, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität, das Kernstück von NextGenerationEU, stärker in den neuen Zyklus des Europäischen Semesters integriert werden soll. Dadurch werden Synergien zwischen diesen Prozessen sichergestellt und unnötiger Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten vermieden. Darüber hinaus wird in der Jährlichen Strategie für nachhaltige Entwicklung festgelegt, wie die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) weiter in das Europäische Semester integriert werden. Das soll eine vollständig aktualisierte und kohärente Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsziele in allen Mitgliedstaaten ermöglichen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Budget von 723,8 Mrd. Euro an Zuschüssen und Darlehen wird eine zentrale Rolle beim Aufbau einer widerstandsfähigen Wirtschaft spielen, der Fairness in den Mittelpunkt stellt. Da die Prioritäten der EU in der Aufbau- und Resilienzfazilität verankert sind, wird das Europäische Semester die Mitgliedstaaten nun besser dabei unterstützen, den ökologischen und digitalen Wandel erfolgreich zu gestalten und eine widerstandsfähigere EU-Wirtschaft aufzubauen.

Bis heute wurden 22 nationale Aufbau- und Resilienzpläne von der Kommission akzeptiert. Der Rat hat alle gebilligt. Dadurch wurden seit August 2021 Vorfinanzierungen in Höhe von 52,3 Mrd. Euro für 17 Mitgliedstaaten freigegeben. Insgesamt belaufen sich die vom Rat genehmigten Pläne bislang auf 291 Mrd. Euro an Zuschüssen und 154 Mrd. Euro an Darlehen. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Umsetzung der Aufbaupläne vor Ort.

Die Vorfinanzierungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität leisten bereits erste wertvolle Beiträge zu den vier Dimensionen der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit, die in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum skizziert werden: ökologische Nachhaltigkeit, Produktivität, Gerechtigkeit und makroökonomische Stabilität.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Reformen und Investitionen die in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum festgelegten Prioritäten widerspiegeln.

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder

Die Stellungnahmen der Kommission zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2022 stützen sich auf die vom Rat im Juni 2021 angenommenen haushaltspolitischen Empfehlungen. Dort berücksichtigt die Kommission zudem, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch im Jahr 2022 angewandt wurde.

Die Mitgliedstaaten lassen befristete Sofortmaßnahmen auslaufen und konzentrieren sich zunehmend darauf, die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität werden im Jahr 2022 24 Prozent der Wiederaufbaumaßnahmen finanziert. Die Inanspruchnahme von Finanzhilfen aus der Fazilität soll vorgezogen werden: Es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten – in Erwartung der Entscheidung über die Auszahlung nachdem die Etappenziele und Zielwerte erfüllt sind – mehr als 40 Prozent des Gesamtbetrags der zugewiesenen Zuschüsse ausgeben. Die vom Rat empfohlenen nationalen Investitionen sollen 2022 in allen Mitgliedstaaten ganz oder weitgehend beibehalten werden.

Den Projektionen zufolge wird das Euro-Währungsgebiet im Zeitraum 2020-2022 einen expansiven finanzpolitischen Kurs verfolgen. Der positive Beitrag der öffentlichen Investitionen und anderer Investitionsausgaben, die sowohl aus den nationalen Haushalten als auch aus dem EU-Haushalt finanziert werden, ist erheblich, doch die wichtigste Triebfeder der fiskalischen Expansion werden in den Jahren 2021 und 2022 national finanzierte laufende Primärausgaben sein. In mehreren Mitgliedstaaten, einschließlich einiger hochverschuldeter Mitgliedstaaten, dürfte der projizierte finanzpolitische Kurs durch höhere national finanzierte laufende Ausgaben oder durch nicht gegenfinanzierte Steuersenkungen vorangetrieben werden. In einigen Fällen dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf die zugrundeliegende Haushaltsposition haben. In etwa einem Viertel der Mitgliedstaaten dürfte der finanzpolitische Kurs von Investitionen getragen werden, die sowohl national als auch von der EU finanziert werden.

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet und Warnmechanismus-Bericht

Mit der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets erhalten dessen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Ratschläge zu Themen, die die Funktionsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets insgesamt betreffen. Darin wird den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets empfohlen, im Zeitraum 2022-23 einzeln und gemeinsam innerhalb der Eurogruppe Maßnahmen zu ergreifen, und weiterhin auch die nationalen Haushalte einzusetzen und zu koordinieren, um eine nachhaltige Erholung wirksam zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten im Jahr 2022 im gesamten Euro-Währungsgebiet einen moderat unterstützenden finanzpolitischen Kurs beibehalten und fiskalpolitische Maßnahmen schrittweise auf Investitionen umlenken, die eine robuste und nachhaltige Erholung fördern. Ferner wird betont, dass auch auf den Arbeitsmärkten von Notfall- zu Wiederaufbaumaßnahmen übergegangen werden und im Einklang mit der Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise eine wirksame aktive Arbeitsmarktpolitik betrieben werden muss. Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sollten eine flexible Finanzpolitik beibehalten, um reagieren zu können, wenn Pandemie-Risiken erneut auftreten. Sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, sollten die Mitgliedstaaten des Euroraums ihre Finanzpolitik darauf ausrichten, mittelfristig eine dem Grundsatz der Vorsicht entsprechende Haushaltslage zu erreichen, die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten und dabei gleichzeitig die Investitionen erhöhen. In der Empfehlung wird ferner gefordert, die Arbeiten zur Vollendung der Bankenunion fortzusetzen, die internationale Rolle des Euro zu stärken und die Einführung eines digitalen Euro zu unterstützen.

Der Warnmechanismus-Bericht (WMB) ist ein Beobachtungsinstrument zur Früherkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte. Der diesjährige Warnmechanismus-Bericht kommt zu dem Schluss, dass eingehende Überprüfungen für zwölf Mitgliedstaaten gerechtfertigt sind: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien und Zypern. Diese Mitgliedstaaten wurden im vorangegangenen jährlichen Zyklus des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) einer eingehenden Überprüfung unterzogen und wiesen Ungleichgewichte (Kroatien, Frankreich, Deutschland, Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden) oder übermäßige Ungleichgewichte (Zypern, Griechenland und Italien) auf. In den neuen eingehenden Überprüfungen werden die Ursachen dieser Ungleichgewichte bewertet, ihre Schwere, ihre Entwicklung und die politische Reaktion der Mitgliedstaaten analysiert, bestehende Bewertungen aktualisiert und mögliche verbleibende politische Erfordernisse bewertet.

Schritte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts betreffend Rumänien

Rumänien ist seit April 2020 wegen der Überschreitung der im Vertrag festgelegten Defizitschwelle im Jahr 2019 Gegenstand eines Defizitverfahrens. Im Juni 2021 nahm der Rat eine neue Empfehlung an Rumänien an, das übermäßige öffentliche Defizit Rumäniens bis spätestens 2024 zu beenden.

Angesichts des für 2021 erreichten Zwischenziels ist die Kommission der Auffassung, dass zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung über weitere Schritte im Defizitverfahren Rumäniens getroffen werden sollte. Sobald eine neue Regierung einen Haushalt für 2022 und eine mittelfristige Haushaltsstrategie vorgelegt hat, wird sie die Haushaltslage Rumäniens erneut bewerten.

Bericht über die verstärkte Überwachung und Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms

Im zwölften Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands wird festgestellt, dass das Land trotz Verzögerungen in einigen Bereichen, die teilweise mit den schwierigen Umständen infolge der COVID-19-Pandemie und der verheerenden Waldbrände im August 2021 zusammenhängen, weitere Fortschritte bei der Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen erzielt hat. Der Bericht könnte als Grundlage für die Entscheidung der Eurogruppe über die Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau dienen.

Aus den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Spanien, Portugal, Zypern und Irland geht hervor, dass alle vier Mitgliedstaaten weiterhin in der Lage sind, ihre Schulden zu bedienen.

Vorschlag für einen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht

Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht wird bestätigt, dass sich der Arbeitsmarkt erholt, obwohl die Beschäftigung noch nicht wieder auf das Vorkrisenniveau zurückgekehrt ist. Die COVID-19-Krise traf insbesondere junge Menschen, Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, Selbstständige und Drittstaatsangehörige. In Wirtschaftszweigen mit hoher Nachfrage macht sich hingegen bereits ein Arbeitskräftemangel bemerkbar. Gleichzeitig sind einige Unternehmen in der Krise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, sodass einige Arbeitsplätze wegzufallen drohen, während andere durch den ökologischen und digitalen Wandel geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und insbesondere die Unterstützung beruflicher Umorientierungen an Bedeutung. Die Erwachsenenbildung ist nach wie vor weit davon entfernt, in der EU gängige Praxis zu sein, und hat auch unter der Pandemie gelitten, wobei es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt. Daher bleibt es eine wichtige Aufgabe, den Menschen die richtigen Kompetenzen für die Arbeitsmärkte der Zukunft zu vermitteln.

Schließlich trugen die Sozialschutzsysteme dazu bei, die COVID-19-Krise ohne erhebliche Zunahme der Armutsrisiken oder Einkommensungleichheit zu bewältigen. Dies war auch auf die umfangreiche Unterstützung seitens der EU und der Mitgliedstaaten zurückzuführen, beispielsweise durch Kurzarbeitsregelungen und andere Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, die während der Krise eingeführt oder ausgeweitet und über das SURE-Instrument finanziert wurden. Dennoch bestehen in vielen Ländern nach wie vor Lücken beim Sozialschutz, insbesondere bei atypischen Arbeitnehmern und Selbstständigen. Die Analyse im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 stützt sich auf das überarbeitete sozialpolitische Scoreboard, das nun die Kontrolle von 18 der 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt. Dies wird dazu beitragen, die wichtigsten beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen in den Mitgliedstaaten umfassend zu bewerten. Auf dem Sozialgipfel von Porto billigten die Staats- und Regierungschefs der EU den Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte, in dem drei Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung bis 2030 festgelegt sind. Diese Ziele sind nun in den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht integriert.

Weiteres Vorgehen

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Sie sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Hintergrund

Das Europäische Semester bietet einen soliden Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten und wird diese Rolle auch in der Aufbauphase und bei der Förderung des ökologischen und digitalen Wandels spielen. Die politischen Prioritäten werden wie in den Vorjahren nach den vier Dimensionen der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit und im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung strukturiert.

Das Herzstück von „NextGenerationEU“ ist die Aufbau- und Resilienzfazilität mit Darlehen und Zuschüssen im Umfang von 723,8 Mrd. Euro zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder. Damit sollen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abgefedert, die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger und widerstandsfähiger gemacht und sie besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Das Europäische Semester – Herbstpaket 2022: Fragen und Antworten

Mitteilung über die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2022

Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2022

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung für 2022

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2022

Warnmechanismus-Bericht 2022

Mitteilung über die Haushaltslage Rumäniens

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Zypern

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Irland

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Portugal

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Spanien

Bericht über die verstärkte Überwachung: Griechenland

Vorschlag für einen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht

Herbstprognose 2021:

Aufbau- und Resilienzfazilität

Das Europäische Semester

Pressekontakt: renke [dot] deckarmatec [dot] europa [dot] eu (Renke Deckarm), Tel.: +49 1520 919 28 20. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. November 2021
Autor
Vertretung in Deutschland