Eine robuste Konjunktur im Eurogebiet und in der EU, Rekordbeschäftigungsstände und Arbeitslosenquoten, die auf Vorkrisenwerte zurückgehen, bilden den Rahmen für die neue Runde des Europäischen Semesters der wirtschafts-, haushalts- und sozialpolitischen Koordinierung (2018). Da alle Mitgliedstaaten an diesem starken Wachstumsimpuls Anteil haben, muss nun in allererster Linie sichergestellt werden, dass dieser Trend anhält und allen Teilen der Gesellschaft zugute kommt. Neben einer verantwortungsvollen Finanzpolitik sollten Strukturreformen durchgeführt und in erster Linie darauf gerichtet werden, die Voraussetzungen für eine weitere Ankurbelung der Investitionen zu schaffen und das Reallohnwachstum zu steigern, um die Binnennachfrage zu stützen.
Das heute vorgelegte Paket beruht auf der Herbstprognose 2017 der Kommission und den von Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 genannten Prioritäten. Es spiegelt auch den unlängst beim Göteborger Sozialgipfel proklamierten Europäischen Pfeiler sozialer Rechte wider.
Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Trotz all der Reformen der vergangenen Jahre ist die europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) nach wie vor unvollendet. Aus diesem Grund müssen wir die günstige Konjunktur nun dazu nutzen, unsere WWU weiter zu stärken und unsere Volkswirtschaften widerstandsfähiger und inklusiver zu machen. Im kommenden Monat werden wir Vorschläge zur weiteren Stärkung der WWU unterbreiten. Eine gestärkte WWU kann das Erfordernis einer soliden Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik auf nationaler Ebene allerdings nicht ersetzen. Diese zu gewährleisten ist das Hauptziel des Europäischen Semesters. Heute legen wir unsere Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten vor und rufen diejenigen von ihnen, die die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu verfehlen drohen, dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zur Korrektur ihres Haushaltspfades zu treffen.“
Die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen erklärte: „Nur wenige Tage nach dem Sozialgipfel und der Deklaration der Europäischen Säule sozialer Rechte wird diese Säule im aktuellen Europäischen Semester schon in die Praxis umgesetzt; sie zielt auf eine erneute Konvergenz, die auf bessere Arbeits- und Lebensbedingungen bei den Mitgliedstaaten im Ländervergleich sowie auf nationaler Ebene wieder ab.“
Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici sagte: „Die Wirtschaft des Eurogebiets wächst so rasch wie seit zehn Jahren nicht mehr, und im kommenden Jahr wird das durchschnittliche Defizit voraussichtlich auf weniger als 1 Prozent des BIP zurückgehen, während es 2010 noch mehr als 6 Prozent betragen hat. Doch verzeichnen mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Schuldenstände, die ihre Möglichkeiten, Investitionen für die Zukunft zu tätigen, einschränken. Diese Länder sollten die aktuelle Gelegenheit dazu nutzen, ihre öffentlichen Finanzen auch in struktureller Hinsicht zu stärken, während Länder mit haushaltspolitischem Spielraum diesen zur Förderung von Investitionen zum Nutzen ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen sollten.“
Das Wachstum beschleunigt sich kräftig - die Wirtschaft des Eurogebiets wird in diesem Jahr voraussichtlich so schnell wachsen wie seit zehn Jahren nicht mehr. Treibende Kräfte sind der widerstandsfähige private Verbrauch, das weltweit robuste Wachstum und sinkende Arbeitslosenquoten. In allen Mitgliedstaaten wächst die Wirtschaft und verbessert sich die Lage am Arbeitsmarkt, die Löhne und Gehälter aber steigen nur langsam. Aufgrund der günstigen Finanzierungsbedingungen und der deutlichen Aufhellung des Geschäftsklimas – ihrerseits bedingt durch die nachlassende Unsicherheit – ziehen auch die Investitionen an. Die Lage der öffentlichen Finanzen hat sich in den Euro-Ländern erheblich verbessert. Da sich die Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Stadien des Konjunkturzyklus befinden, wird in den heutigen Empfehlungen unterstrichen, dass das rechte Maß gefunden werden muss, um einerseits den wirtschaftlichen Aufschwung zu stützen und andererseits die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und insbesondere die hohen Schuldenstände zu senken.
Jahreswachstumsbericht 2018
Ausgehend von den vorangegangenen Empfehlungen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Positionen der Mitgliedstaaten im Konjunkturzyklus werden die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht (AGS) dazu aufgerufen, ihre Investitionen zu intensivieren und dadurch den Aufschwung zu stützen und die Produktivität sowie das langfristige Wachstum zu steigern.
Auch sind der Empfehlung der Kommission zufolge weitere Strukturreformen erforderlich, um die europäische Wirtschaft stabiler, inklusiver, produktiver und widerstandsfähiger zu machen. Die Finanzpolitik sollte das rechte Maß finden, um einerseits die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und andererseits den wirtschaftlichen Aufschwung zu stützen.
Es muss auch weiterhin prioritär darauf hingearbeitet werden, die hohen Schuldenstände abzubauen und erneut Finanzpolster zu bilden. Zu diesen Bemühungen beitragen kann es, Steuerschlupflöcher zu schließen, die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen qualitativ zu verbessern und Ausgaben gezielter zu tätigen. Soziale Gerechtigkeit bleibt eine bereichsübergreifende Priorität, weswegen die Grundsätze und Rechte der Europäischen Säule sozialer Rechte von nun an in das Europäische Semester einbezogen werden.
Warnmechanismusbericht 2018
Der Warnmechanismusbericht (AMR) ist fester Bestandteil des Instrumentariums des Europäischen Semesters und zielt darauf ab, Ungleichgewichten, die einem reibungslosen Funktionieren der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, des Euroraums oder der EU insgesamt im Wege stehen, vorzubeugen oder anzugehen. Gestützt auf die im Warnmechanismusbericht enthaltenen Analysen wird vorgeschlagen, zwölf Länder 2018 einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen.
Dabei handelt es sich um dieselben Länder, bei denen schon bei der letzten Runde des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) Ungleichgewichte festgestellt wurden, nämlich Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien und Zypern. Die Ergebnisse dieser eingehenden Überprüfungen wird die Kommission im Rahmen ihrer Länderberichte Anfang 2018 vorstellen.
Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts
Im Entwurf des diesjährigen Berichts wird erstmals nach dem sozialpolitischen Scoreboard verfahren, das als eines von mehreren Instrumenten den europäischen Pfeiler sozialer Rechte umsetzen soll. Das Abschneiden der Mitgliedstaaten wird dabei anhand von 14 Indikatoren beurteilt. Im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht (JER) wird auch den politischen Reformen Rechnung getragen, die auf nationaler Ebene zur Erreichung der im Rahmen dieser Säule gesetzten Ziele eingeleitet wurden.
Der Gemeinsame Beschäftigungsbericht zeugt von anhaltenden Verbesserungen am Arbeitsmarkt: so wurden seit Amtsantritt der derzeitigen Kommission rund 8 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die Arbeitslosenquote geht weiter zurück, lag im September 2017 bei 7,5 Prozent (8,9 Prozent im Euroraum) und hat damit ihren niedrigsten Stand seit 2008 erreicht. Doch geht die Erholung am Arbeitsmarkt nicht mit steigenden Löhnen einher. In einer Reihe von Mitgliedstaaten sind die verfügbaren Einkommen noch immer niedriger als vor der Krise.
Vorschlag für beschäftigungspolitische Leitlinien
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien enthalten gemeinsame Prioritäten und Ziele für die Beschäftigungspolitik auf nationaler Ebene und bilden die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen. Im diesjährigen Vorschlag wird der Text an die Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte angepasst, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und die Rahmenbedingungen für Investitionen, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Förderung des sozialen Zusammenhalts zu schaffen.
Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
Für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes empfiehlt die Kommission einen weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs und einen ausgewogenen Policy-Mix. Dies dürfte dazu beitragen, Investitionen zu fördern und die Qualität und Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen zu verbessern. Den von der Kommission gesetzten Prioritäten entsprechend werden die Mitgliedstaaten ebenfalls aufgefordert, ihre Bemühungen um Maßnahmen zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung zu intensivieren.
In der Empfehlung wird auch zu politischen Maßnahmen aufgerufen, die ein nachhaltiges und inklusives Wachstum fördern, die Krisenfestigkeit erhöhen und die Beseitigung von Ungleichgewichten sowie die Konvergenz vorantreiben; Priorität sollten Reformen erhalten, die die Produktivität steigern, die Rahmenbedingungen für Institutionen und Unternehmen verbessern, Investitionen erleichtern, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze fördern und Ungleichheit abbauen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten dringend dazu auf, bei der Vollendung des Binnenmarkts, insbesondere des Dienstleistungsbinnenmarkts, deutliche Fortschritte zu erzielen. Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzdefizit oder hohen Auslandsverbindlichkeiten sollten sich um Steigerung ihrer Produktivität bemühen, während Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschuss Lohnwachstum sowie Investitionen und Binnennachfrage fördern sollten.
Die Kommission plädiert für die Umsetzung von Reformen, die auf Chancengleichheit und gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion abzielen. Auch ruft sie die Euro-Staaten zur steuerlichen Entlastung des Faktors Arbeit auf, was insbesondere für Gering- und Zweitverdiener gilt.
In der Empfehlung wird weiter dazu aufgerufen, im Hinblick auf Risikominderung und Risikoteilung – auch im Rahmen eines europäischen Einlagenversicherungssystems – kontinuierlich auf die Vollendung der Bankenunion hinzuarbeiten und die gemeinsame Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds operationell zu machen. Die Beaufsichtigung von Finanzinstituten auf europäischer Ebene sollte verstärkt werden, um das Auflaufen von Risiken zu verhindern. Auch der Abbau notleidender Kredite sollte beschleunigt und die weitere Integration und Entwicklung der EU-Kapitalmärkte vorangetrieben werden, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission auch, unter uneingeschränkter Achtung des EU-Binnenmarkts und in offener und transparenter Weise gegenüber den Nicht-Euro-Mitgliedstaaten zügige Fortschritte bei der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion zu erzielen.
Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder
Die Kommission hat ebenfalls bewertet, ob die von den Euro-Mitgliedstaaten vorgelegten Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) 2018 den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) entsprechen. Sie hat für alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets außer Griechenland (insgesamt 18) Stellungnahmen abgegeben.
Für die 16 Länder, die der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen, lassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen:
Bei sechs Ländern (Deutschland, Finnland, Lettland, Litauen, Luxemburg und Niederlande) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung den Vorgaben des SWP für 2018.
Bei fünf Ländern (Estland, Irland, Malta, Slowakei und Zypern) entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2018. Bei diesen Ländern könnten die Planungen eine gewisse Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder dem auf dieses Ziel gerichteten Anpassungspfad bewirken.
Bei fünf Ländern (Belgien, Italien, Portugal, Slowenien und Österreich) besteht das Risiko, dass die Vorgaben des SWP für 2018 nicht erfüllt werden. Bei diesen Ländern könnten die Übersichten über die Haushaltsplanung eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung des jeweiligen mittelfristigen Ziels bewirken. Belgien und Italien werden voraussichtlich zudem auch den Richtwert für den Schuldenabbau verfehlen.
Im Falle Italiens gibt die anhaltende hohe Staatsverschuldung zur Sorge Anlass. Vizepräsident Dombrovskis und Kommissionsmitglied Moscovici haben die italienischen Behörden in einem Schreiben über die Absicht der Kommission in Kenntnis gesetzt, im Frühjahr 2018 erneut zu bewerten, ob Italien den Richtwert für den Schuldenabbaueinhält.
Für die zwei Länder, die nach wie vor der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen (also Gegenstand eines Defizitverfahrens sind), lassen sich die Ergebnisse wie folgt zusammenfassen:
Bei Frankreich, das, sofern rechtzeitig eine nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits erreicht wird, ab 2018 der präventiven Komponente unterliegen könnte, besteht auf der Grundlage der Haushaltsplanung die Gefahr, dass die Vorgaben des SWP für 2018 nicht erfüllt werden, da die Herbstprognose 2017 der Kommission von einer erheblichen Abweichung vom erforderlichen Anpassungskurs in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgeht. Auch der Richtwert für den Schuldenabbau dürfte 2018 verfehlt werden.
Bei Spanien entspricht die Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend den Vorgaben des SWP für 2018, da die Kommission in ihrer Herbstprognose 2017 davon ausgeht, dass das Gesamtdefizit in jenem Jahr leicht unter der 3 %-Obergrenze bleiben wird. Allerdings deutet sich an, dass das Defizitziel verfehlt wird und die Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter dem empfohlenen Wert zurückbleiben werden.
Die Kommission hat auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Reihe von Maßnahmen getroffen:
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Die Kommission empfiehlt, das Defizitverfahren gegen das Vereinigte Königreich einzustellen, da das Land sein übermäßiges Defizit der Kommissionsprognose zufolge im Haushaltsjahr 2016-2017 fristgerecht und dauerhaft korrigiert hat.
RUMÄNIEN
Im Falle Rumäniens hat die Kommission festgestellt, dass auf die Ratsempfehlung vom Juni hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Sie schlägt dem Rat deshalb vor, eine geänderte Empfehlung zur Korrektur der erheblichen Abweichung von Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels an Rumänien zu richten. Im Juni 2017 hatte der Rat dem Land im Rahmen eines Verfahrens wegen erheblicher Abweichung (SDP) eine jährliche strukturelle Anpassung von 0,5 % des BIP empfohlen. Angesichts der seither zu verzeichnenden Entwicklungen und der Tatsache, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur der erheblichen Abweichung getroffen hat, schlägt die Kommission nun eine geänderte Empfehlung vor, die für 2018 eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 0,8 % des BIP vorsieht.
Wie geht es weiter?
Die Kommission fordert den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen und hofft auf eine ergiebige Debatte mit dem Europäischen Parlament über die politischen Prioritäten für die EU und den Euroraum.
Für weitere Informationen siehe:
Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2018
Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2018
Änderungsvorschlag beschäftigungspolitische Leitlinien
Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung im Euro-Währungsgebiet
Vizepräsident Dombrovskis auf Twitter: @VDombrovskis
Kommissar Moscovici auf Twitter: @pierremoscovici
GD ECFIN auf Twitter: @ecfin
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 22. November 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland