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Vertretung in Deutschland
Presseartikel18. November 2020Vertretung in Deutschland

Europäisches Semester: Kommission will Volkswirtschaften der EU wieder auf Erholungskurs bringen

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters zur wirtschaftspolitischen Koordinierung heute (Mittwoch) das sogenannte „Herbstpaket“ angenommen. Es umfasst die Stellungnahmen der Kommission zu den Haushaltsplänen der Euro-Länder...

Dombrovskis sagte zudem: „Da sich Europa nun in einer zweiten Welle der Pandemie befindet, müssen wir auf unseren bisherigen Bemühungen aufbauen, und uns gegenseitig unterstützen, um den Sturm gemeinsam durchzustehen. Dieses Herbstpaket soll die Volkswirtschaften der EU in ruhigere Gewässer lenken und politische Leitlinien bieten, damit wir gemeinsam wieder auf Erholungskurs kommen. Damit Europa auf der Weltbühne wieder zu seiner Position als wichtiger Wettbewerbsakteur zurückfinden kann, brauchen wir gezielte und befristete fiskalpolitische Unterstützungsmaßnahmen sowie sorgfältig gewählte Reformen und Investitionen, die einen fairen, inklusiven und nachhaltigen Aufschwung vorantreiben. Ich rufe alle Mitgliedstaaten auf, in ihren Aufbau- und Resilienzplänen im Interesse aller eine ehrgeizige politische Agenda festzulegen.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Vor dem Hintergrund des Einbruchs bei der Konjunkturerholung und der enormen Unsicherheit müssen die Regierungen weiterhin Maßnahmen zur Bewältigung der Krise ergreifen und die Erholung unterstützen. Die meisten Maßnahmen, die in den Haushalten der Euro-Länder für 2021 vorgesehenen sind, zielen zu Recht auf die Unterstützung der Konjunktur ab. Mit Blick auf eine kräftige und ausgewogene Erholung ist es jedoch entscheidend, dass das Aufbauinstrument NextGenerationEU rasch in Kraft tritt – um wieder Vertrauen aufzubauen, die Investitionstätigkeit zu beleben und tiefgreifende Reformen voranzubringen, um unseren Planeten zu schützen, gerechtere Gesellschaften aufzubauen und die Digitalisierung zu einem Erfolg werden zu lassen. Deshalb rufe ich die Regierungen der EU-Länder auf, ihren Bürgerinnen und Bürgern und allen Europäern zu zeigen, dass sie in diesem entscheidenden Moment mit großem Verantwortungsbewusstsein handeln. Lassen Sie uns diesen Aufbauplan auf den Weg bringen.“

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, führte aus: „Die COVID-19-Krise hat zu einem Einschnitt bei dem seit 6 Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt geführt. Dies betrifft alle Europäer, insbesondere aber junge Menschen und Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Die EU wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die sozioökonomischen Folgen der Krise abzufedern, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu erleichtern.“

Das heute vorgelegte Paket stützt sich auf die Herbstprognose 2020, die in einem Kontext großer Unsicherheit erstellt wurde. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 infolge des durch die Coronavirus-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schocks sowohl im Euro-Währungsgebiet als auch in der EU insgesamt unter dem Vorkrisenniveau liegen wird.

Es ist der zweite Schritt im Zyklus des Europäischen Semesters 2021, der im September mit der Veröffentlichung der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum, die das Konzept der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, eingeleitet wurde. Mit dieser Strategie wurden auch strategische Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt und die Beziehungen zwischen der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Semesterzyklus dargelegt.

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Euro-Länder

In den Stellungnahmen zu den Haushaltsplanungen für 2021 werden die anhaltende Gesundheitskrise, das hohe Maß an Unsicherheit und der massive konjunkturelle Abschwung infolge des COVID-19-Ausbruchs berücksichtigt. Da die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert wurde, bezogen sich die haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2020 auf inhaltliche Aspekte. In den heute angenommenen Stellungnahmen wird daher insbesondere untersucht, ob es sich bei den für 2021 geplanten konjunkturstützenden Maßnahmen um befristete Maßnahmen handelt, und ob andernfalls Ausgleichsmaßnahmen geplant sind.

Die Kommission kommt in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass alle Haushaltsplanungen insgesamt mit den Empfehlungen des Rates vom 20. Juli 2020 im Einklang stehen. Die meisten Maßnahmen stützen die Konjunktur vor dem Hintergrund erheblicher Unsicherheit. Ein Teil der in den Haushaltsplanungen Frankreichs, Italiens, Litauens und der Slowakei vorgesehenen Maßnahmen scheinen weder befristet zu sein noch durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert zu werden. Litauen hat seine Haushaltsplanung unter der Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt und wird ersucht, eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung vorzulegen.

Für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal und Spanien ist es angesichts ihres gesamtstaatlichen Schuldenstands und der bereits vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie hohen Tragfähigkeitsrisiken auf mittlere Sicht wichtig, sicherzustellen, dass bei konjunkturstützenden Maßnahmen die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gewahrt bleibt.

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, Warnmechanismus-Bericht und Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht

Mit der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets erhalten dessen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte Ratschläge zu Themen, die die Funktionsfähigkeit des Euro-Währungsgebiets insgesamt betreffen. In diesem Jahr enthält sie zudem politische Leitlinien zu den Prioritäten, an denen die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzplänen ausrichten sollten. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen, dafür zu sorgen, dass ihre Haushaltspolitik im Jahr 2021weiterhin konjunkturstützend ist. Ferner werden die Mitgliedstaaten darin bestärkt, ihre Haushaltspolitik neu auszurichten, um mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen, sobald die epidemiologischen und wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den institutionellen Rahmen auf nationaler Ebene zu stärken und vorrangige Reformen und Investitionen durchzuführen, die das Euro-Währungsgebiet und seine Mitglieder tragfähiger und widerstandsfähiger machen. Solche Reformen und Investitionsmaßnahmen sollen die richtigen Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erholung mit Blick auf den ökologischen und den digitalen Wandel schaffen. Ferner wird darin für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und die Stärkung der internationalen Rolle des Euro plädiert.

Im Warnmechanismus-Bericht (WMB) zur Erkennung potenzieller makroökonomischer Ungleichgewichte wird festgestellt, dass sich die makroökonomischen Ungleichgewichte zwar bis zum Beginn der COVID-19-Krise verringerten, dass diese Risiken in Mitgliedstaaten, in denen bereits vor der COVID-19-Pandemie Ungleichgewichte bestanden, jedoch anscheinend zunehmen. In dem Bericht wird empfohlen, für die 12 Mitgliedstaaten, bei denen bereits im Februar 2020 Ungleichgewichte oder übermäßige Ungleichgewichte festgestellt wurden, eingehende Überprüfungen durchzuführen, um das Ausmaß möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte zu ermitteln und zu bewerten. Dabei handelt es sich um Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien und Zypern.

In dem Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Beschäftigung und die soziale Lage in Europa analysiert. Die COVID-19-Krise hat einen seit sechs Jahren anhaltenden positiven Trend auf dem Arbeitsmarkt beendet. Sowohl die Gesamtbeschäftigung als auch die Beschäftigungsquote sind erheblich zurückgegangen, wenngleich der Anstieg der Arbeitslosenquote aufgrund der raschen Einführung von Kurzarbeitsregelungen und ähnlichen Maßnahmen bislang moderat war. Mitgliedstaaten, die bereits vor der Pandemie mit erheblichen sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert waren, hat die Krise noch anfälliger gemacht. Der wirtschaftliche Schock auf dem Arbeitsmarkt bringt je nach Wirtschaftszweig und Arbeitnehmerkategorie unterschiedliche Auswirkungen mit sich. Der Beschäftigungsrückgang hat sich besonders stark auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen ausgewirkt. Zudem hat die Jugendarbeitslosigkeit stärker zugenommen als die Arbeitslosigkeit in anderen Altersgruppen. Der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist stark gestiegen. Daneben sind auch außerhalb der EU geborene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders stark betroffen. Die Kommission wird weiterhin alle arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und den Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes regelmäßig aktualisieren. Im Rahmen des außergewöhnlichen Europäischen Semesters 2021 wird der Gemeinsame Beschäftigungsbericht die Mitgliedstaaten zusätzlich dabei unterstützen, prioritäre Bereiche für Reformen und Investitionen zu ermitteln, die sie vor dem Hintergrund der beschäftigungspolitischen Leitlinien in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne aufnehmen sollten.

Die Kommission ist entschlossen, eine Strategie für nachhaltiges Wachstum zu verfolgen, die der EU und ihren Mitgliedstaaten dabei helfen wird, die Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen. In der Arbeitsunterlage über die Verwirklichung der SDG wird dargelegt, wie die Kommission ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Nachhaltigkeitsziele in ihrer Politikgestaltung vorantreibt.

Bericht über die verstärkte Überwachung und Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms

Dem achten Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands ist zu entnehmen, dass die griechischen Behörden trotz der durch die COVID-19-Pandemie verursachten widrigen Umstände die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen ergriffen und eine Reihe grundlegender Reformen umgesetzt haben. Der Bericht könnte als Grundlage für die Entscheidung der Eurogruppe über die Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau dienen.

In den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Programms für Irland, Portugal, Spanien und Zypern wird festgestellt, dass die Rückzahlungskapazitäten dieser Länder nach wie vor solide sind.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Weitere Informationen:

Das Europäische Semester – Herbstpaket 2021: Fragen und Antworten

Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2021

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2021

Warnmechanismus-Bericht 2021

Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2021

Mitteilung über die Haushaltslage Rumäniens

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Zypern

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Irland

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Portugal

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms: Spanien

Bericht über die verstärkte Überwachung: Griechenland

Arbeitsunterlage über die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung

Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021

Herbstprognose 2020

Europäisches Semester

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland