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Vertretung in Deutschland
Presseartikel7. März 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

Europäisches Semester: Reformen der Mitgliedstaaten zahlen sich aus

Die Kommission stellt heute (Mittwoch) ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten vor, zu der auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen gehören. Die europäische Wirtschaft...

Strukturelle Schwächen bremsen das Wachstum und die Konvergenz in einigen Mitgliedstaaten. Deshalb sollten die EU-Länder die aktuelle Dynamik nutzen, um die Grundfesten ihrer Volkswirtschaften weiter zu stärken.

Die heute vorgelegten 27 Länderberichte (für alle Mitgliedstaaten außer Griechenland, das dem Hilfsprogramm aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus unterliegt) sind das Ergebnis der jährlichen Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten, einschließlich der bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte, durch die Kommissionsdienststellen. Diese Analyse stützt sich – als Teil der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters – auf einen intensiven Dialog auf fachlicher und politischer Ebene mit den Mitgliedstaaten sowie mit Interessenträgern auf allen Ebenen.

Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss bleibt hoch

Die Länderberichte für 12 Mitgliedstaaten, die im November letzten Jahres für eine eingehende Überprüfung ausgewählt worden waren, enthalten auch eine Bewertung möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte. Außerdem wird in dem Paket die Einstufung der Länder im Rahmen des sogenannten Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht aktualisiert.

Die deutsche Wirtschaft weist einen anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschuss auf, der ein verhaltenes Investitionsniveau im Verhältnis zum Sparen widerspiegelt.

Erstmals wird in den Länderberichten ein besonderer Schwerpunkt auf die durchgängige Berücksichtigung der Prioritäten der im November 2017 proklamierten europäischen Säule sozialer Rechte gelegt. Besonders im Fokus steht in diesem Jahr die Analyse der kompetenzbezogenen Herausforderungen und des Funktionierens der sozialen Netze auf nationaler Ebene. Die Daten aus dem sozialpolitischen Scoreboard werden auch dazu genutzt, die Leistungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales zu verfolgen.

Dieses Winterpaket des Europäischen Semesters 2018 folgt auf die Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts 2018 und der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets im November‚ in denen die Prioritäten für das kommende Jahr auf europäischer Ebene festgelegt wurden. Der Schwerpunkt wird nun auf die nationale Dimension des Europäischen Semesters verlagert und das Winterpaket bildet die Grundlage für die Ausarbeitung der jährlichen nationalen Programme durch die Mitgliedstaaten bis Mitte April. Zusammen mit den Länderberichten werden die nationalen Programme die Grundlage für die Vorschläge für die nächste Runde der länderspezifischen Empfehlungen bilden, die die Kommission im Mai vorlegen wird.

Hierzu Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion: „Solide Volkswirtschaften befassen sich auch in guten Zeiten mit der Behebung ihrer Schwächen. Jetzt, da die Wirtschaft Europas so rasch wie seit zehn Jahren nicht mehr wächst, sollte genau das unsere Strategie sein, sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene.“

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte: „Elf EU-Länder weisen nach wie vor makroökonomische Ungleichgewichte auf, was sie im Falle von Schocks anfällig macht. Die Europäische Kommission nimmt zur Kenntnis, dass diese Ungleichgewichte dank laufender Reformen und der wirtschaftlichen Erholung korrigiert werden, wodurch Europa gestärkt wird. Das ist eine gute Nachricht! Die Zahl der Länder, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, ist seit der Krise zurückgegeangen. Heute können Bulgarien, Frankreich, Portugal und Slowenien dank der erzielten Fortschritte in eine andere Kategorie eingestuft werden.“

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, ergänzte: „Mit der Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte haben wir Investitionen in Kompetenzen, die Verringerung von Ungleichheiten, soziale Gerechtigkeit und intklusives Wachstum ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Jetzt müssen wir verfolgen, wie die Mitgliedstaaten die in der Säule enthaltenen Grundsätze und Rechte vor Ort in die Tat umsetzen.“

Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen

Wie jedes Jahr werden in den Länderberichten die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung ihrer wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bewertet. Im Laufe der Jahre haben die Mitgliedstaaten in Bezug auf mehr als zwei Drittel der Empfehlungen zumindest „einige Fortschritte“ erzielt.

In einigen Schlüsselbereichen wurden die Reformen solide umgesetzt. Seit Beginn des Europäischen Semesters im Jahr 2011 haben die Mitgliedstaaten die größten Fortschritte bei den Finanzdienstleistungen sowie der Haushaltspolitik und der fiskalpolitischen Steuerung erzielt. Bedeutende Fortschritte wurden auch bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, bei den Arbeitsschutzvorschriften und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge erzielt. Die Länderberichte für alle Mitgliedstaaten enthalten auch Highlights (vorbildliche Initiativen).

Die Kommission hat heute auch das Arbeitsprogramm 2018 für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen – vor allem derjenigen, die in den länderspezifischen Empfehlungen als Priorität genannt werden – unterstützt werden sollen.
Im Jahr 2018 werden mehr als 140 Projekte in 24 Mitgliedstaaten gefördert.

Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte

Im vergangenen November leitete die Kommission für 12 Mitgliedstaaten eine eingehende Überprüfung ein, um festzustellen, ob makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen und wie schwerwiegend diese Ungleichgewichte sind. Bei den 12 Mitgliedstaaten, die in diesem Jahr Gegenstand einer eingehenden Überprüfung waren, wurden für das vergangene Jahr Ungleichgewichte bzw. übermäßige Ungleichgewichte festgestellt. Die Kommission ist nun zu dem Schluss gelangt, dass 11 der 12 überprüften Mitgliedstaaten entweder Ungleichgewichte (8) oder übermäßige Ungleichgewichte (3) aufweisen. Die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen im Überblick:

  • Kroatien, Zypern und Italien weisen übermäßige wirtschaftliche Ungleichgewichte auf.
  • Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden weisen wirtschaftliche Ungleichgewichte auf. Für Bulgarien, Frankreich und Portugal stellt dies eine Verbesserung gegenüber den übermäßigen Ungleichgewichten im vergangenen Jahr dar.

Slowenien weist kein wirtschaftliches Ungleichgewicht mehr auf.

Europäische Säule sozialer Rechte

Der sozialen Dimension des Europäischen Semesters wurde in diesem Jahr durch die durchgängige Berücksichtigung der Prioritäten der europäischen Säule sozialer Rechte mehr Bedeutung eingeräumt. In den Länderberichten werden auch die über das sozialpolitische Scoreboard erhobenen Daten genutzt, um die Leistungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales zu verfolgen. Die Gegebenheiten und Prioritäten sind natürlich unterschiedlich und die Analyse trägt dieser Vielfalt Rechnung. Zu den Bereichen, die in einigen Mitgliedstaaten besonderen Anlass zu Besorgnis geben, zählen die Vermittlung adäquater Fähigkeiten, das anhaltende geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle, eine hohe Arbeitsmarktsegmentierung und das Risiko von Armut trotz Erwerbstätigkeit, die geringen Auswirkungen sozialer Transferleistungen auf die Armutsbekämpfung, das schleppende Lohnwachstum und ein ineffektiver sozialer Dialog.

Wie geht es weiter?

In den Länderberichten wird die Lage in jedem Mitgliedstaat von der Kommission bewertet. Sie dienen als Grundlage für den Austausch mit allen Interessenträgern. Die Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden nun vom Rat erörtert. Die Kommission wird die Berichte im Rahmen bilateraler Treffen mit den Mitgliedstaaten besprechen. Die Vizepräsidenten und Kommissare werden in den Mitgliedstaaten mit Vertretern der Regierungen, Parlamente, Sozialpartner und anderer Interessenträger zusammenkommen, um die Ergebnisse der Berichte zu erörtern.

Als nächsten Schritt müssen die Mitgliedstaaten bis Mitte April ihre nationalen Reformprogramme mit den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Prioritäten sowie ihre Stabilitäts- und/oder Konvergenzprogramme (mit den haushaltspolitischen Prioritäten) vorlegen, die sie angesichts der ermittelten Herausforderungen sowie unter Berücksichtigung der Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2018 und der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets festgelegt haben. Die Kommission empfiehlt, die Programme mit der Unterstützung der nationalen Parlamente und aller wichtigen Interessenträger (Sozialpartner, regionale und lokale Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft) aufzustellen.

Im Mai wird die Kommission neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen.

Hintergrund

Das Winterpaket ist Teil des jährlichen Zyklus für die politische Koordinierung auf EU-Ebene, des Europäischen Semesters. Es folgt auf die Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts 2018 und der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im November‚ in denen die Prioritäten für das kommende Jahr auf europäischer Ebene festgelegt wurden, und verlagert nun die Aufmerksamkeit auf die nationale Dimension des Europäischen Semesters.

Es stützt sich auf die jüngsten Daten aus der Winterzwischenprognose 2018 der Kommission und baut auf den Analysen und Empfehlungen des Herbstpakets 2017 des Europäischen Semesters auf. Die Länderberichte bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Programme durch die Mitgliedstaaten bis Mitte April und für die in diesem Frühjahr anstehenden länderspezifischen Empfehlungen der Kommission.

Anhang - Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen nach Mitgliedstaaten

[zu ergänzen, sobald die Unterlagen unverändert bleiben]

Weitere Informationen:

Memo: Europäisches Semester – Winterpaket:

Länderberichte

Einleitende Mitteilung zu den Länderberichten

Spezifische Monitoring-Berichte im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht

Finanzierungsbeschluss für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen 2018

Jahreswachstumsbericht 2018

Warnmechanismusbericht 2018

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2018

Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2018

Europäische Säule sozialer Rechte

Visuelle Darstellung des Europäischen Semesters

Themenblätter

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
7. März 2018
Autor
Vertretung in Deutschland