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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung24. Mai 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 11 Min

Europäisches Semester: Reformen und Investitionen sollen Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Gerechtigkeit und Resilienz der EU fördern

EU Flaggen.

Die Kommission gibt den Mitgliedstaaten im Rahmen des Frühjahrspakets des „Europäischen Semesters 2023“ Leitlinien an die Hand, um in einem schwierigen geopolitischen Umfeld eine robuste und zukunftssichere Wirtschaft zu schaffen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und langfristigen Wohlstand für alle zu gewährleisten. Das erfordert einen integrierten Ansatz über alle Politikbereiche hinweg, der ökologische Nachhaltigkeit, Produktivität, Gerechtigkeit und makroökonomische Stabilität fördert. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für die politische Koordinierung und erstreckt sich auch auf die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme. Der Plan der EU-Kommission für Deutschland enthält wichtige Maßnahmen zur Bewältigung von strukturellen Herausforderungen wie der Dekarbonisierung der Industrie, der digitalen Transformation in der Automobilindustrie, dem Gesundheitssektor und der Verwaltung, aber auch Maßnahmen, um Lernrückstände aufzuholen.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Die letzten drei Jahre waren eine große Herausforderung für die Menschen und Unternehmen in ganz Europa. Wenngleich die Energiepreise in jüngster Zeit rückläufig sind, stehen wir noch immer vor vielen Herausforderungen. Dazu zählt insbesondere die hohe Inflation, die die Kaufkraft der Menschen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächt. Es wird Zeit, sich auf eine umsichtige Haushaltspolitik zu konzentrieren, die besten Investitionen zur Unterstützung des künftigen Wachstums zu tätigen und die EU weltweit wettbewerbsfähig zu halten. Die heutigen Empfehlungen des Europäischen Semesters umfassen spezifische Haushaltsziele. Gleichzeitig werden die nicht zielgerichtete Unterstützung schrittweise beendet und die Dynamik für wichtige Reformen und Investitionen aufrechterhalten. Dies ist entscheidend, um den langfristigen Wohlstand und die Resilienz der EU zu sichern. In unseren Leitlinien werden die Länder ferner aufgefordert, zusätzliche Mittel für den Energiebedarf im Rahmen von REPowerEU in vollem Umfang zu nutzen.“

Verbesserte Aussichten vor dem Hintergrund anhaltender Herausforderungen

In einem herausfordernden globalen Umfeld zeigt sich die europäische Wirtschaft weiterhin widerstandsfähig. Niedrigere Energiepreise, weniger Lieferengpässe und ein starker Arbeitsmarkt haben zu einem moderaten Wachstum im ersten Quartal 2023 beigetragen, dadurch wurden Ängste vor einer Rezession zerstreut. Gleichzeitig hat sich allerdings trotz weiter rückläufiger Inflation die Kerninflation verfestigt. Das hat zu einer weiteren Verschärfung der Finanzierungsbedingungen geführt.  

Der Frühjahrsprognose 2023 zufolge wird die EU-Wirtschaft im Jahr 2023 um 1,0 Prozent und im Jahr 2024 um 1,7 Prozent wachsen. Für die EU wird eine Inflationsrate von 6,7 Prozent für 2023 und von 3,1 Prozent für 2024 prognostiziert. Für dieses Jahr wird ein Beschäftigungswachstum von 0,5 Prozent prognostiziert, das 2024 auf 0,4 Prozent sinken dürfte. Die Arbeitslosenquote wird den Projektionen zufolge weiterhin bei knapp über 6 Prozent liegen.

Wirksame Umsetzung von RRF und Kohäsionsprogrammen entscheidend für zukunftssichere EU-Wirtschaft

Zwei Jahre nach Beginn ihrer Umsetzung trägt die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) – das Herzstück des mit 800 Mrd. EUR ausgestatteten EU-Aufbauplans NextGenerationEU – weiterhin dazu bei, den fairen und inklusiven ökologischen und digitalen Wandel in allen Mitgliedstaaten zu beschleunigen und dadurch die Resilienz der EU insgesamt zu stärken. Das Europäische Semester soll dafür sorgen, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die kohäsionspolitischen Programme auf komplementäre Weise umgesetzt werden. Die politischen Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten Orientierung bei der Bewältigung zentraler wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen.

Mittlerweile stehen alle nationalen Aufbau- und Resilienzpläne. Es wurden 24 Zahlungsanträge bearbeitet und die Kommission hat im Rahmen der Fazilität mehr als 152 Milliarden Euro für die erfolgreiche Umsetzung wichtiger Reformen und Investitionen ausgezahlt. Die Mitgliedstaaten sollten das Tempo bei der Umsetzung ihrer Pläne beibehalten und die kohäsionspolitischen Programme weiterhin zügig umsetzen. Ferner sollten sie weiter daran arbeiten, den CO2-Ausstoß in der Wirtschaft und Industrie in der EU zu verringern, den Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beheben, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu unterstützen, Forschung und Innovation zu fördern und in der EU die Voraussetzungen für langfristigen Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Gerechtigkeit und Resilienz zu schaffen. Die Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln in die Pläne der Mitgliedstaaten und die hierfür vorgesehenen zusätzlichen Mittel werden dazu beitragen, die Herausforderungen der EU im Bereich der Energieversorgungssicherheit zu bewältigen und die Energiewende sowie den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Unterstützung des grünen/digitalen Wandels und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Länderberichte 2023 liefern einen Überblick über die spezifischen sozioökonomischen Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, auch im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel sowie die Wettbewerbsfähigkeit. Ferner wird in den Berichten dargelegt, inwieweit die Aufbau- und Resilienzpläne der Länder diesen Herausforderungen Rechnung tragen. Die Kommission schlägt länderspezifische Empfehlungen vor, um den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Bewältigung der wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen an die Hand zu geben, die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen nur teilweise oder nicht angegangen werden. Diese Empfehlungen werden auch zur Umsetzung des Industrieplans für den Grünen Deal beitragen.

Die länderspezifischen Empfehlungen umfassen vier Teile:

  • eine Empfehlung zur Haushaltspolitik einschließlich Haushalts- und Strukturreformen, sofern relevant;
  • eine Empfehlung zur weiteren oder zügigeren Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, einschließlich ihrer Überarbeitung und der Aufnahme von REPowerEU-Kapiteln unter Berücksichtigung potenzieller länderspezifischer Umsetzungsrisiken, und zur raschen Umsetzung der angenommenen kohäsionspolitischen Programme;
  • eine aktualisierte und spezifischere Empfehlung zur Energiepolitik im Einklang mit den REPowerEU-Zielen und
  • gegebenenfalls eine zusätzliche Empfehlung zu noch nicht bewältigten und/oder neu entstehenden strukturellen Herausforderungen.

Der Bericht des Europäischen Semesters für Deutschland

Die Kommission bewertet die Wirtschaftslage in Deutschland dem Bericht grundsätzlich als gut. Dennoch bestehen in Deutschland nach wie vor makroökonomische Ungleichgewichte, wie der Bericht zeigt. Die Anfälligkeiten in Deutschland gehen jedoch so weit zurück, dass eine Fortsetzung dieser Trends im nächsten Jahr die Entscheidung rechtfertigen würde, dass keine Ungleichgewichte bestehen. Zudem erfüllt Deutschland neben anderen Mitgliedstaaten das Defizitkriterium nicht. Das heißt, dass das gesamtstaatliche Defizit den Referenzwert von 3 Prozent des BIP überschreitet.

Die länderspezifische Empfehlungen der Europäischen Kommission für Deutschland ergeben sich aus dem Bericht der Kommission zum Europäischen Semester. Diese Empfehlungen werden dem Europäischen Rat zur Annahme vorgelegt. Für Deutschland ergeben sich vier zentrale Empfehlungen für 2023 und 2024:

  1. Der Bereich Haushalt soll durch Auslaufen der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich, einer umsichtigen Fiskalpolitik, einer Verbesserung des Steuermixes zur Erhöhung der Arbeitszeit gestärkt werden. Die öffentlichen Investitionsausgaben sollten dabei hoch bleiben.
  2. Deutschland sollte die Umsetzung seines geänderten Aufbau- und Resilienzplans erheblich beschleunigen, auch indem es ausreichende Ressourcen bereitstellt. Die Änderungen des Resilienzplans und das Kapitel zu REPowerEU sollten abgeschlossen werden, damit zügig mit der Umsetzung begonnen werden kann.
  3. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sollte ausgebaut werden. Die Kommission empfiehlt, die digitale Aus- und Weiterbildung weiter zu fördern und die digitale Infrastruktur weiter auszubauen.
  4. Die Abhängigkeit von fossilen Energien soll weiter abgebaut werden. Dies kann durch einen beschleunigten Einsatz von erneuerbaren Energien und Stromnetzen gewährleistet werden, wobei effiziente öffentliche Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren entscheidend sind. Insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollte die Energieeffizienz verbessert werden

Haushaltspolitische Leitlinien

Nach dem Auslaufen der allgemeinen Ausweichklausel legt die Kommission erneut quantifizierte und differenzierte länderspezifische Empfehlungen für die Haushaltspolitik vor:

  • Die Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel (d. h. das im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für jedes Land festgelegte Haushaltsziel) gemäß der Frühjahrsprognose 2023 erreicht haben, werden aufgefordert, 2024 eine solide Haushaltslage beizubehalten.
  • Alle anderen Mitgliedstaaten werden aufgefordert, für eine umsichtige Haushaltspolitik zu sorgen. Dazu gehört vor allem, dass sie den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 begrenzen.
  • Alle Mitgliedstaaten sollten die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechterhalten und sicherstellen, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere für den ökologischen und digitalen Wandel, tatsächlich abgerufen werden.
  • Alle Mitgliedstaaten sollten bis Ende 2023 die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen lassen. Für den Fall, dass ein neuerlicher Energiepreisanstieg Unterstützungsmaßnahmen erforderlich macht, sollten diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz finanziell schwächerer Haushalte und Unternehmen abstellen, für die öffentlichen Finanzen tragbar sein und die Anreize zum Energiesparen erhalten.
  • Für den Zeitraum nach 2024 sollten die Mitgliedstaaten an einer mittelfristigen Haushaltsstrategie der allmählichen und nachhaltigen Konsolidierung in Kombination mit Investitionen und Reformen für ein höheres nachhaltiges Wachstum festhalten, um mittelfristig eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage zu erreichen.

Bericht über die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags

Die Kommission hat einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für 16 Mitgliedstaaten erstellt: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland. Ziel dieses Berichts ist es zu bewerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags einhalten.

Dem Bericht zufolge erfüllten Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei – also 14 Mitgliedstaaten - das Defizitkriterium nicht.

In dem Bericht wird unter Berücksichtigung sämtlicher einschlägiger Faktoren der Schluss gezogen, dass Frankreich, Italien und Finnland das Schuldenstandskriterium nicht erfüllen. Dennoch ist die Kommission der Auffassung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen nicht gerechtfertigt ist.

Die Kommission wird dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 vorschlagen, im Frühjahr 2024 defizitbedingte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit zu eröffnen.

Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte

Die Kommission hat geprüft, ob in den 17 Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2023 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen.

  • Zypern weist Ungleichgewichte auf, nachdem bis 2022 übermäßige Ungleichgewichte zu verzeichnen waren. Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Privat-, Staats- und Auslandsverschuldung sind zwar insgesamt zurückgegangen, geben aber nach wie vor Anlass zur Sorge.
  • Ungarn weißt inzwischen auch Ungleichgewichte auf. Es bestehen Abwärtsrisiken, und Ungleichgewichte können sich zu übermäßigen Ungleichgewichten entwickeln, wenn nicht dringend politische Maßnahmen ergriffen werden.
  • In Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Schweden und Spanien bestehen nach wie vor Ungleichgewichte.

Bei den Ländern mit Ungleichgewichten gehört Rumänien zu den Ländern mit Abwärtsrisiken, und Ungleichgewichte können sich zu übermäßigen Ungleichgewichten entwickeln, wenn nicht dringend politische Maßnahmen ergriffen werden. Andererseits gehen die Anfälligkeiten in Deutschland, Spanien, Frankreich und Portugal soweit zurück, dass eine Fortsetzung dieser Trends im nächsten Jahr die Entscheidung rechtfertigen würde, dass keine Ungleichgewichte bestehen.

  • Griechenland und Italien weisen nach wie vor übermäßige Ungleichgewichte auf, ihre Anfälligkeiten scheinen sich jedoch zu verringern, was auch auf politische Fortschritte zurückzuführen ist.
  • In Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg und der Slowakei bestehen keine Ungleichgewichte, und Anfälligkeiten scheinen derzeit insgesamt unter Kontrolle zu sein.

Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms

Bei der Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms wird die wirtschaftliche, haushaltspolitische und finanzielle Lage der Mitgliedstaaten, die Finanzhilfeprogramme in Anspruch genommen haben, im Hinblick auf ihre Rückzahlungskapazitäten bewertet. Den Berichten über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern ist zu entnehmen, dass alle fünf Mitgliedstaaten weiterhin in der Lage sind, ihre Schulden zurückzuzahlen.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Kommission schlägt Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2023 vor. In diesen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten festgelegt, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten. Die aktuellen im November 2022 angenommenen Leitlinien spiegeln bereits das Umfeld nach der COVID-19-Krise und den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wider. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, die derzeitigen beschäftigungspolitischen Leitlinien auf 2023 zu übertragen.

Darüber hinaus wird in den Leitlinien auf jüngste politische Initiativen verwiesen. In den Leitlinien wird auch auf das Europäische Jahr der Kompetenzen verwiesen, das neue Impulse für die Einbindung von Partnern und die Mobilisierung von Finanzmitteln zur Behebung von Qualifikationsdefiziten und Arbeitskräftemangel gibt. Schließlich betont die Kommission, wie wichtig es ist, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele der EU für 2030 und der nationalen Ziele im Bereich Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung zu überwachen.

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Weitere Informationen

Die ausführliche Pressemitteilung

Der Bericht des Europäischen Semesters für Deutschland

Fragen und Antworten zum Frühjahrspaket 2023 des Europäischen Semesters

Frühjahrspaket im Rahmen des Europäischen Semesters – Dokumente

Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeatec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Mai 2023
Autor
Vertretung in Deutschland