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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 23. Mai 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 12 Min

Europäisches Semester: Stabilitäts- und Wachstumspakt soll weiterhin ausgesetzt bleiben

Press conference by Valdis Dombrovskis, Executive Vice-President of the European Commission, and Paolo Gentiloni, European Commissioner, on the 2022 European Semester Spring package

Die Europäische Kommission hat heute (Montag) mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters ihre Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vorgelegt. Aufgrund der Abwärtsrisiken wegen des Kriegs in der Ukraine, den Energiepreissteigerungen und der Störungen der Lieferkette soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt nach Auffassung der Kommission noch bis Ende 2023 ausgesetzt bleiben. „Russlands Invasion der Ukraine hat für Europa zweifellos außerordentliche wirtschaftliche Unsicherheit mit sich gebracht. Dies hat zu deutlich höheren Preisen für Energie, Rohstoffe, Grunderzeugnisse und Lebensmittel geführt, was sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen schmerzhaft zu spüren bekommen. Mit diesem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters wollen wir die wirtschaftliche Erholung Europas von der Pandemie unterstützen und gleichzeitig bis 2030 unsere strategische Abhängigkeit von der russischen Energieversorgung beenden“, so Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Im Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2022 der Europäischen Kommission wird den Mitgliedstaaten zwei Jahre nach den ersten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und inmitten der anhaltenden russischen Invasion der Ukraine Unterstützung und Orientierung geboten.

Laut der Frühjahrsprognose 2022 dürfte die EU-Wirtschaft in den Jahren 2022 und 2023 weiter wachsen. Zwar erweist sich die EU-Wirtschaft nach wie vor als resilient, aber Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat ein neues Umfeld geschaffen, das die bestehenden Wachstumshemmer gestärkt hat, die früheren Prognosen zufolge hätten schwächer werden sollen. Daraus erwachsen auch erhebliche Herausforderungen für die Volkswirtschaften der EU im Zusammenhang mit der Energieversorgungssicherheit und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland. 

Europäisches Semester, Aufbau- und Resilienzfazilität und REPowerEU verknüpfen

Es gab nie stärkere Argumente dafür, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern. REPowerEU soll unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch verringern, indem wir den Übergang zu sauberen Energien beschleunigen und die Kräfte bündeln, um ein widerstandsfähigeres Energiesystem und eine echte Energieunion zu erreichen.

Das Europäische Semester und die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – das Herzstück von NextGenerationEU – stellen einen soliden Rahmen für eine wirksame strategische Koordinierung und damit die Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen dar. Die ARF wird die Reform- und Investitionstätigkeit der Mitgliedstaaten auch in künftigen Jahren vorantreiben. Sie ist das wichtigste Instrument, um dafür zu sorgen, dass der ökologische und der digitale Wandel Fahrt aufnehmen, und die Resilienz der Mitgliedstaaten zu stärken, u. a. durch Verwirklichung nationaler und grenzüberschreitender Maßnahmen im Rahmen von REPowerEU.

Die im Rahmen des Europäischen Semesters abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen helfen den Mitgliedstaaten dabei, angemessen auf bestehende und neue Herausforderungen zu reagieren und die zentralen gemeinsamen Politikziele zu verwirklichen. Sie enthalten dieses Jahr auch Empfehlungen dazu, wie über Reformen und Investitionen die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Einklang mit den Prioritäten von REPowerEU und dem europäischen Grünen Deal verringert werden soll.

Finanzpolitische Leitlinien

Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im März 2020 ermöglichte es den Mitgliedstaaten, rasch zu reagieren und Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten. Die koordinierten politischen Maßnahmen haben die wirtschaftlichen Folgen abgefedert und einer kräftigen Erholung im Jahr 2021 den Weg geebnet.

Politische Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen höherer Energiepreise und zur Unterstützung von Menschen, die vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, werden zu einem expansiven finanzpolitischen Kurs im Jahr 2022 für die EU insgesamt beitragen.

Die besondere Art des makroökonomischen Schocks, den die Invasion Russlands in der Ukraine ausgelöst hat, sowie seine langfristigen Auswirkungen auf die Energiesicherheit in der EU machen eine sorgfältige Gestaltung der Finanzpolitik im Jahr 2023 erforderlich. Die Finanzpolitik sollte die öffentlichen Investitionen in den ökologischen und den digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit ausweiten. Zur Erreichung eines höheren Investitionsniveaus ist die vollständige und rasche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne von entscheidender Bedeutung. Im Jahr 2023 sollte eine umsichtige Finanzpolitik verfolgt werden, indem höhere Investitionen mit einer Eindämmung des Anstiegs der staatlich finanzierten laufenden Primärausgaben kombiniert werden und gleichzeitig das Wirken der automatischen Stabilisatoren zugelassen wird sowie befristete und gezielte Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Energiekrise und zur Bereitstellung humanitärer Hilfe für die vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine fliehenden Menschen vorgesehen sind. Darüber hinaus sollten die Haushaltspläne der Mitgliedstaaten für das kommende Jahr durch vorsichtige mittelfristige Anpassungspfade gestützt werden, die die Herausforderungen der haushaltspolitischen Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der hohen, durch die Pandemie noch weiter gestiegenen Verschuldung im Verhältnis zum BIP widerspiegeln. Schließlich sollte die Finanzpolitik jederzeit bereit sein, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bedingungen für die Beibehaltung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2023 und für ihre Deaktivierung ab 2024 erfüllt sind. Die erhöhte Unsicherheit und die erheblichen Abwärtsrisiken, die in Bezug auf die Wirtschaftsaussichten im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bestehen, die beispiellosen Energiepreissteigerungen und die anhaltenden Störungen der Lieferkette rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel bis 2023. Durch die fortgesetzte Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Jahr 2023 wird der nationalen Finanzpolitik der nötige Spielraum geben, um bei Bedarf umgehend reagieren zu können; gleichzeitig wird somit ein reibungsloser Übergang von der breit angelegten Unterstützung der Wirtschaft während der Pandemiezeiten hin zu einer zunehmenden Konzentration auf befristete gezielte Maßnahmen und die zur Gewährleistung der mittelfristigen Nachhaltigkeit erforderliche finanzpolitische Vorsicht sichergestellt.

Nach der Sommerpause wird die Kommission rechtzeitig für 2023 Leitlinien für mögliche Änderungen am Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung vorlegen.

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 über die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags

Die Kommission hat einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für 18 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Estland, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland) angenommen. Ziel dieses Berichts ist es zu bewerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags einhalten. Mit Ausnahme von Finnland wird bei allen Ländern in dem Bericht die Einhaltung des Defizitkriteriums bewertet. Für Litauen, Estland und Polen wurde der Bericht erstellt, weil das geplante Defizit im Jahr 2022 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 Prozent des BIP überschreiten sollte. Im Falle der anderen Mitgliedstaaten wurde der Bericht erstellt, weil diese im Jahr 2021 ein gesamtstaatliches Defizit von mehr als 3 Prozent des BIP verzeichnet haben.

Die Pandemie hat nach wie vor außergewöhnliche makroökonomische und finanzpolitische Auswirkungen, die zusammen mit der aktuellen geopolitischen Lage zu einer außergewöhnlichen Unsicherheit führen, auch im Hinblick auf die Festlegung eines detaillierten finanzpolitischen Kurses. Die Kommission schlägt daher nicht vor, neue Defizitverfahren einzuleiten.

Die Kommission wird die Haushaltslage der Mitgliedstaaten im Herbst des Jahres 2022 erneut prüfen. Im Frühjahr 2023 wird die Kommission auf der Grundlage der Ist-Daten für 2022 bewerten, ob es sinnvoll ist, die Einleitung von Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen, und dabei insbesondere berücksichtigen, inwieweit die länderspezifischen finanzpolitischen Empfehlungen befolgt wurden.

Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte

Die Kommission hat geprüft, ob in den 12 Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismusbericht 2022 für eine eingehende Überprüfung ausgewählt wurden, makroökonomische Ungleichgewichte bestehen.

In Irland und in Kroatien bestehen keine Ungleichgewichte mehr. Sowohl in Irland als auch Kroatien sind die Schuldenquoten im Laufe der Jahre erheblich zurückgegangen und weisen weiterhin eine starke Abwärtsdynamik auf.

In sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Portugal, Rumänien und Schweden) bestehen nach wie vor Ungleichgewichte. In drei Mitgliedstaten (Griechenland, Italien und Zypern) bestehen weiterhin übermäßige Ungleichgewichte.

Insgesamt gehen die Anfälligkeiten zurück, in einigen Mitgliedstaaten sogar unter das Niveau von vor der Pandemie, was in zwei Fällen, in denen auch spürbare politische Fortschritte erzielt wurden, eine Revision der Klassifizierung der Ungleichgewichte rechtfertigt.

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung Deutschlands bzw. Portugals

Am 19. Mai nahm die Kommission ihre Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung 2022 Deutschlands bzw. Portugals an.

Nach dem Amtsantritt einer neuen Regierung im Dezember 2021 legte Deutschland im April eine aktualisierte Übersicht über die Haushaltsplanung 2022 vor. Auch Portugal legte im April eine neue Übersicht über die Haushaltsplanung 2022 vor. Die Kommission hat die von Portugal im Herbst 2021 vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung nicht bewertet, da der Staatshaushalt für 2022 vom portugiesischen Parlament abgelehnt worden war.

Deutschland dürfte im Jahr 2022 einen unterstützenden finanzpolitischen Kurs einschlagen. Deutschland sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt, zusätzliche Investitionen mithilfe der ARF zu finanzieren. Deutschland plant außerdem, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten.

Portugal dürfte im Jahr 2022 einen unterstützenden finanzpolitischen Kurs einschlagen. Portugal sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt, zusätzliche Investitionen mithilfe der ARF zu finanzieren. Portugal plant außerdem, national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Portugal dürfte den Anstieg der national finanzierten laufenden Ausgaben im Jahr 2022 weitgehend begrenzen.

Bericht über die verstärkte Überwachung und Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms

Der vierzehnte Bericht über eine verstärkte Überwachung Griechenlands kam zu dem Ergebnis, dass das Land die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den vereinbarten Verpflichtungen nachzukommen, und das trotz der schwierigen Umstände, die durch die wirtschaftlichen Implikationen der neuerlichen Pandemiewellen und der Invasion der Ukraine durch Russland hervorgerufen werden. Der Bericht könnte als Grundlage für die Entscheidung der Eurogruppe über die Aktivierung der nächsten Reihe politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau dienen.

Die Kommission hat auch die Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms für Irland, Spanien, Zypern und Portugal angenommen. In den Berichten wird der Schluss gezogen, dass die betroffenen Mitgliedstaaten nach wie vor über solide Rückzahlungskapazitäten verfügen.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

Die Kommission schlägt ferner Leitlinien in Form eines Ratsbeschlusses für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2022 vor. In den beschäftigungspolitischen Leitlinien werden jedes Jahr gemeinsame Prioritäten für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten festgelegt, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten. Die Mitgliedstaaten müssen sie nunmehr genehmigen.

Die kontinuierlichen Reformen und Investitionen der Mitgliedstaaten werden von entscheidender Bedeutung sein, wenn es darum geht, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Entwicklung von Kompetenzen und reibungslose Arbeitsmarktübergänge zu unterstützen sowie den anhaltenden Arbeitskräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in der EU anzugehen. Die Leitlinien weisen die Richtung, wie die Arbeitsmarkteinrichtungen, die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Sozialschutz- und Gesundheitssysteme weiter modernisiert werden könnten, um sie gerechter und inklusiver zu gestalten.

In diesem Jahr schlägt die Kommission vor, die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu aktualisieren. Der Schwerpunkt liegt dabei klar auf der Zeit nach der COVID-19-Krise, der sozial gerechten Gestaltung des ökologischen und des digitalen Wandels sowie dem Reflektieren über jüngste politische Initiativen, einschließlich jener in Reaktion auf die russische Invasion der Ukraine, wie etwa Maßnahmen, die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen sollen.

Fortschritte bei der Verwirklichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die Kommission bekräftigt ihre Zusage, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) im Europäische Semester zu berücksichtigen. Im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 wird für eine aktualisierte und für alle Mitgliedstaaten kohärente Berichterstattung über die Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG gesorgt. Konkret werden in den Länderberichten die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der SDG zusammengefasst und sie umfassen einen detaillierten Anhang auf der Grundlage der von Eurostat durchgeführten Bewertung.

In den Länderberichten wird ferner auf die vom Rat bereits angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne von 24 Mitgliedstaaten verwiesen. Die Unterstützung im Rahmen der ARF trägt eine beträchtliche Anzahl von Reformen und Investitionen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen dürften, weitere Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG zu erzielen.

Parallel zum Frühjahrspaket hat Eurostat heute den „Monitoring Report on progress towards the SDGs in an EU context“ (Bericht über die Fortschritte beim Erreichen der SDG der Vereinten Nationen in einem EU-Kontext) veröffentlicht. Die EU hat in den letzten fünf Jahren, für die Daten verfügbar sind, Fortschritte bei der Verwirklichung der meisten SDG erzielt. Die größten Fortschritte wurden bei der Förderung von Frieden und persönlicher Sicherheit innerhalb der EU und bei der Verbesserung des Zugangs zur Justiz und des Vertrauens in die Institutionen (SDG 16) erzielt, gefolgt von den Zielen der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung (SDG 1) sowie Wirtschaft und Arbeitsmarkt (SDG 8). Generell werden weitere Anstrengungen erforderlich sein, um die Ziele zu erreichen, insbesondere im Bereich Umwelt, etwa in Bezug auf sauberes Wasser und Sanitärversorgung (SDG 6) und Leben an Land (SDG 15).

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Das Europäische Semester – Frühjahrspaket 2022: Fragen und Antworten

Mitteilung über die wichtigsten Punkte des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters

Länderberichte für die 27 Mitgliedstaaten

Länderspezifische Empfehlungen für die 27 Mitgliedstaaten

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung Deutschlands bzw. Portugals

Vierzehnter Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands

Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Zypern, Irland, Spanien und Portugal

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Monitoring report on progress towards the UN Sustainable Development Goals in an EU context (Bericht über die Fortschritte beim Erreichen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in einem EU-Kontext)

Frühjahrsprognose 2022

REPowerEU-Plan

Erklärung von Versailles  

NextGenerationEU

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Mai 2022
Autor
Vertretung in Deutschland