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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Mai 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

Europäisches Solidaritätskorps: Kommission will 340 Mio. Euro für 100.000 Einsätze bereitstellen

Die EU-Kommission will für das Europäische Solidaritätskorps bis 2020 über 340 Mio. Euro für 100.000 Einsätze bereitstellen. Mit der heute (Dienstag) vorgelegten Initiative soll das Europäische Solidaritätskorps eine entsprechende Rechtsgrundlage...

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(30.05.2017) – Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte: „Solidarität ist für uns mehr als bloß ein Grundsatz – sie ist eine Geisteshaltung, die den Kern der Europäischen Union ausmacht. Mit dem Solidaritätskorps erhält diese Gestalt. Ich bin stolz auf das, wofür das Solidaritätskorps steht, und danke allen Interessentinnen und Interessenten sowie den Organisationen, die Einsätze für junge Menschen anbieten. Heute schaffen wir eine richtige Rechtsgrundlage für das Korps und statten es mit den nötigen finanziellen Mitteln aus. Es sind jedoch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort, die dem Korps – und der europäischen Solidaritätsbewegung – Leben einhauchen.“

In der ersten Phase seit Dezember 2016 wurden acht verschiedene Programme mobilisiert, um im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps Freiwilligentätigkeiten, Praktika oder Arbeitsstellen anzubieten. Mehr als 30 000 junge Menschen haben sich seitdem angemeldet; die ersten haben bereits ihre Einsätze begonnen.

Unter der Federführung der Kommissionsmitglieder Oettinger, Navracsics und Thyssen schlägt die Kommission heute die Ausstattung des Europäischen Solidaritätskorps mit einer einzigen Rechtsgrundlage, einem eigenen Finanzierungsmechanismus und einem breiteren Angebot an Solidaritätsprojekten vor. Sie verspricht sich davon mehr Kohärenz sowie eine größere Durchschlagskraft und Kosteneffizienz der Initiative. Die Kommission schlägt vor, das Europäische Solidaritätskorps für den Zeitraum von 2018 bis 2020 mit Mitteln in Höhe von 341,5 Mio. Euro auszustatten. Bis Ende 2020 soll dadurch bei der Teilnehmerzahl die 100.000er-Marke erreicht werden.

Für die nächste Phase des Europäischen Solidaritätskorps sind folgende Arten von Tätigkeiten vorgesehen:

  • Bei Solidaritätseinsätzen können sich junge Menschen bis zu zwölf Monate lang als Freiwillige engagieren, Praktika von in der Regel zwei bis sechs Monaten absolvieren oder zwei bis zwölf Monate arbeiten, wobei diese Stellen mit der einschlägigen nationalen Gesetzgebung in Einklang stehen müssen.
  • In Freiwilligenteams können sich Gruppen von 10 bis 40 jungen Freiwilligen aus verschiedenen Ländern zusammenschließen und für einen Zeitraum von zwei Wochen bis zu zwei Monaten für einen guten Zweck einsetzen.
  • Kleinere Gruppen von mindestens fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern können vor Ort selbst Solidaritätsprojekte auf die Beine stellen und diese zwei bis zwölf Monate lang betreuen.
  • Vernetzungsaktivitäten helfen bei der Anwerbung neuer Mitglieder für das Europäische Solidaritätskorps, ermöglichen den Austausch bewährter Verfahren und die Betreuung nach dem Einsatz sowie die Einrichtung von Ehemaligennetzwerken.

All dies schafft neue Möglichkeiten für junge Menschen in ganz Europa, sich an Solidaritätsprojekten zu beteiligen und damit auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und zur Stärkung von Gemeinschaften beizutragen. Gleichzeitig können sie damit die Fähigkeiten und Kompetenzen verbessern, die sie für ihre persönliche und berufliche Entwicklung und für den Einstieg ins Berufsleben benötigen. Beim Europäischen Solidaritätskorps wird außerdem auf Inklusion geachtet. Durch gezielte Maßnahmen wie zusätzliche Finanzmittel oder Einsätze von kürzerer Dauer wird die Beteiligung benachteiligter junger Menschen gefördert.

Alle öffentlichen oder privaten Stellen, die den strengen Qualitätsanforderungen entsprechen, können Projekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps vorschlagen. Für die Durchführung sind die Europäische Kommission, die für Erasmus+ eingesetzten nationalen Agenturen in den Mitgliedstaaten und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zuständig. Zur besseren Integration der Mitglieder des Europäischen Solidaritätskorps in den Arbeitsmarkt werden öffentliche und private Arbeitsverwaltungen und die Handelskammern aktiv einbezogen.

Mit dem heutigen Vorschlag löst die Kommission ihr bei der Einführung des Europäischen Solidaritätskorps gegebenes Versprechen ein, bis zum Frühjahr 2017 einen Legislativvorschlag vorzulegen. Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Entwurf noch zustimmen, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. In ihrer Gemeinsamen Erklärung haben sich die EU-Organe verpflichtet, das Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende dieses Jahres abzuschließen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäisches Solidaritätskorps: Kommission will über 340 Mio. EUR für 100 000 Einsätze bis 2020 bereitstellen

Memo: Das Europäische Solidaritätskorps voranbringen: Fragen und Antworten

Informationsblatt: Das Europäische Solidaritätskorps voranbringen

Informationsblatt für Organisationen

Registrierungs-Website auf dem Portal des Europäischen Solidaritätskorps

Facebook-Seite des Europäischen Solidaritätskorps

EU-Kommissar Oettinger auf Twitter

EU-Kommissar Navracsics auf Twitter

EU-Kommissarin Thyssen auf Twitter und Facebook

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300 und gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Mai 2017
Autor
Vertretung in Deutschland