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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 28. März 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Fernseh- und Hörfunkprogramme bald leichter grenzüberscheitend zugänglich

Nachdem das Europäische Parlament Anfang dieser Woche die modernisierten Urheberrechtsbestimmungen gebilligt hat, hat das Parlament heute (Donnerstag) einen weiteren wichtigen Rechtsakt gebilligt, um die Urheberrechtsbestimmungen fit für das digitale...

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip und die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Mariya Gabriel äußerten sich hierzu in einer gemeinsamen Erklärung wie folgt: „Wir begrüßen die Annahme der Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme durch das Europäische Parlament. Mit der heutigen Abstimmung schließen wir die 2015 eingeleitete Modernisierung des EU-Urheberrechts ab und kommen der Vollendung des digitalen Binnenmarkt einen guten Schritt näher. Rundfunk- und Fernsehprogramme sind eine wichtige Quelle für Informationen, Kultur und Unterhaltung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Vorschriften werden für einen besseren Zugang zu solchen Programmen in der gesamten Union sorgen, was der kulturellen Vielfalt zugutekommt. Besonders davon profitieren werden die 41 Prozent der Europäerinnen und Europäer, die über das Internet fernsehen, aber auch die sprachlichen Minderheiten und die 20 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem eigenen leben.“

Nächste Schritte

Der heute vom Europäischen Parlament angenommene Text muss noch von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union formell angenommen werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Im September 2016 schlug die Europäische Kommission eine Verordnung vor, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkanstalten und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen zu erleichtern. Im Rahmen der am 13. Dezember 2018 erzielten politischen Einigung einigten sich die EU-Mitgesetzgeber darauf, den Verordnungsvorschlag in einer Richtlinie umzusetzen.

Diese Richtlinie ergänzt die Vorschriften der bestehenden Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG), die bereits die grenzüberschreitende Satellitenübertragung und -weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten durch Kabel erleichtert.

Die Regeln für die Online-Übertragung von Rundfunkanstalten gelten für alle Radioprogramme und für bestimmte Fernsehprogramme (Nachrichten- und Nachrichtensendungen und vollständig finanzierte Eigenproduktionen von Rundfunkanstalten).

Die neuen Regeln werden Folgendes vorsehen:

  • Neue Möglichkeiten für Fernsehveranstalter, durch das Herkunftslandprinzip, das die Lizenzierung von Rechten erleichtern wird, bestimmte Programme ihrer Online-Dienste grenzüberschreitend verfügbar zu machen (die erfassten Dienste sind Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienste, die die Hauptausstrahlung ergänzen, wie z.B. Vorschauen). Dank dieser Regelung werden die Sender in der Lage sein, Nachrichten und politische Informationen wie auch vollständig finanzierte Eigenproduktionen über ihre Replay-Dienste in anderen EU-Ländern anzubieten.
  • Eine größere Auswahl an Radio- und Fernsehprogrammen, die von Weiterleitungsdiensten angeboten werden, die über das Internet-Fernsehen (IPTV), Satellit, digitales terrestrisches Fernsehen, Mobilfunknetze oder über das Internet angeboten werden. Die Richtlinie wendet einen erleichterten Mechanismus zur Klärung von Rechten auf Weiterleitungsdienste an, die nicht über Kabel (z.B. über das Internet) erbracht werden. Dadurch wird es einfacher, die für die Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
  • Rechtssicherheit bei der Übertragung von Radio- und Fernsehprogrammen durch Direkteinspeisung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die durch Direkteinspeisung übertragen werden.

Weitere Informationen:

Statement: Commission welcomes European Parliament's vote on new rules facilitating access to online TV and radio content across borders

Fragen und Antworten

Pressemitteilung: Kommission schlägt moderne EU-Urheberrechtsvorschriften vor, damit die europäische Kultur gedeihen und in Umlauf kommen kann

Pressemitteilung: EU-Verhandlungsführer vereinbaren Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-TV- und Radioinhalten

Erklärung zur Urheberrechtsrichtlinie

Gemeinsame Erklärung zur Portabilität

Factsheet: Verbesserung des Zugangs zu audiovisuellen Programmen in der gesamten EU

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
28. März 2019
Autor
Vertretung in Deutschland